Antrag - 21/SVV/0957

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen,

 

1. ob und wie Mietnebenkosten, auf die die Stadt Einfluss nehmen kann, gesenkt werden können.

 

2. ob und wie das Instrument des im Oktober 2015 beschlossenen wohnungspolitischen Konzeptes (15/SVV/0609) der Angabe von finanziellen Auswirkungen der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung für die Potsdamer Bürger zeitnah umgesetzt werden kann.

 

Dem Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Integration ist bis Dezember 2021 vorzutragen, auf welche Nebenkosten die LHP Einfluss nehmen kann und welche Möglichkeiten bestehen, die Belastung für die Mieter zu senken.

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Erläuterung

Begründung:

 

Ein nicht unwesentlicher Bestandteil der Mieten sind die Mietnebenkosten, die von den Mietern aufzubringen sind. Im Vergleich der großen Städte in Deutschland (https://www.mineko.de/nebenkosten-nach-staedten-und-laendern/) steht Potsdam unter den Top 25 der Städte mit den höchsten Nebenkosten auf Platz 9. Im Rahmen der allgemeinen Debatte über die Mieten sollte allein schon durch die Befassung mit diesem Thema gezeigt werden, dass wir in Potsdam dieses Thema ernst nehmen und keine Möglichkeit auslassen zu prüfen, wie die Belastungen vor allem der privaten Haushalte gesenkt werden können.

 

Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zum Wohnungspolitische Konzept (15/SVV/0609) sieht unter Ziffer 2. vor, dass der Oberbürgermeister die im Konzept enthaltenen Maßnahmen und Instrumente umsetzt. Unter anderem war auch die Angabe der finanziellen Auswirkungen von Beschlüssen auf die Potsdamer Bürger im Konzept als Maßnahme enthalten. Eine Umsetzung dieser Maßnahme und auch vieler anderen Maßnahme steht durch den Oberbürgermeister bis heute aus. Durch Angabe der Kosten einzelner Beschlüsse für die Bürger, können die Stadtverordneten besser abschätzen, was sie mit Ihren Beschlüssen den Bürgern abverlangen und gegebenenfalls aus Kostengründen auf den einen oder anderen Antrag verzichten und damit die Steigerung der Wohnnebenkosten aufhalten.
 

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