Beschlussvorlage - 21/SVV/1079

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Der Uferwegeabschnitt zwischen Dampfmaschinenhaus „Pumpenhaus/Moschee“ an der Breiten Straße, über den Uferweg an der Seniorenresidenz Havelpalais/Haltestelle Wassertaxi und vorbei an dem Motorbootclub Havelbucht e.V. bis auf die Straße „Auf dem Kiewitt“ am Bahndamm wird in:

 

Marquisat-Ufer“

 

benannt.
 

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Erläuterung

Begründung:

 

Mit Schreiben vom 28.01.2020 beantragte die Studiengemeinschaft Sanssouci e.V. die Benennung des Uferwegeabschnittes zwischen dem Dampfmaschinenhaus „Pumpenhaus/Moschee“ und der Seniorenresidenz Havelpalais/Haltestelle Wassertaxi nach dem Standort des ehemaligen Marquisats in diesem Bereich.

Abweichend von dem ursprünglichen Vorschlag der Studiengemeinschaft wurde der zu benennende Abschnitt allerdings deutlich erweitert d.h. ausgehend vom Dampfmaschinenhaus „Pumpenhaus/Moschee“ an der Breiten Straße, über den Uferweg an der Seniorenresidenz Havelpalais/Haltestelle Wassertaxi und vorbei an dem Motorbootclub Havelbucht e.V. bis auf die Straße „Auf dem Kiewitt“ am Bahndamm. Hintergrund für die Erweiterung des zu benennenden Uferwegeabschnittes sind rein ordnungsrechtliche Belange. So ist bei Straßenbenennungen grundsätzlich darauf zu achten, dass sinnvolle Straßen- und Wegeverläufe bzw. abschnitte gebildet werden, um z.B. bei Rettungseinsätzen eine einwandfreie Auffindbarkeit des Unfallortes gewährleisten zu können. Mit der Erweiterung des zu benennenden Uferwegeabschnittes würden die beiden öffentlichen Straßen „Auf dem Kiewitt“ sowie „Breite Straße“ als direkte Anknüpfungspunkte an das öffentliche Straßen- und Wegenetz definiert werden, womit den Grundsätzen einer der öffentlichen Ordnung und Sicherheit entsprechenden Straßenbenennung entsprochen werden kann.

 

Als zu verwendender Uferwegename wurde der Name Marquisat-Ufer“ festgelegt. Grund für diese Namenswahl ist der seit einigen Jahren fest definierte Straßennamenduktus bei Uferwegebenennungen, d.h. die grundsätzliche Verwendung des Namensbestandteils „Ufer“. Dies ist zwingend notwendig, um die regulären öffentlichen Straßenverkehrsflächen deutlich von den Uferwegen zu unterscheiden insbesondere bei Rettungseinsätzen ein erheblicher Zeitvorteil, da durch den Namen selbst die Lage am Ufer sofort ersichtlich wird. D.h. um Verwirrungen bei der Auffindbarkeit (insbesondere durch Rettungskräfte) auszuschließen, muss die Benennung dieses Uferwegeabschnittes den Namensbestandteil oder -zusatz „Ufer“ enthalten, so wie es sich in der Vergangenheit an anderen Stellen stets als praktikabel bewährt hat (siehe z.B. Reinhold-Mohr-Ufer, Georg-Klingenberg-Ufer, Adolf-Miethe-Ufer).

 

Auf Grund der direkten Nachbarschaft des neu zu benennenden Uferwegeabschnittes zum Dampfmaschinenhaus „Pumpenhaus/Moschee“, welches sich im Eigentum der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten (SPSG) befindet, wurde die SPSG beteiligt und um Hinweise zur geplanten Uferwegebenennung gebeten. Mit Schreiben vom 24.04.2020 stimmte die SPSG der Benennung zu.

 

Der Ausschuss für Kultur stimmte in seiner Sitzung vom 10.09.2020 einstimmig für die Benennung.


 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

r die Beschilderung des „Marquisat-Ufer“ entstehen der Landeshauptstadt Potsdam finanzielle Aufwendungen in Höhe von insgesamt 1.245,93 EUR (brutto), welche aus dem Produktkonto 5410004 / 5222400 abgerechnet werden.
 

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Anlagen

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