Beschlussvorlage - 21/SVV/1110

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1.   Überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Deckungskreis 3012 („FB 23 Regionalteam 1-4 HzE/Jugendförderung u. arbeit“) im Haushaltsjahr 2020 in Höhe von 3.551.800 EURO im Ergebnishaushalt und im Finanzhaushalt für die Finanzierung von Hilfen zur Erziehung („HzE Leistungen“).

 

  1.   Überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Deckungskreis 3012 („FB 23 Regionalteam 1-4 HzE/Jugendförderung u. arbeit“) im Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 3.404.400 EURO im Ergebnishaushalt sowie im Finanzhaushalt für die Finanzierung von Hilfen zur Erziehung („HzE Leistungen“).


Die Deckung des Mehrbedarfes erfolgt im Haushaltsjahr 2020 aus Minderaufwendungen/ -auszahlungen bzw. Mehrerträgen/-einzahlungen der Geschäftsbereiche 2 und 5 und im Haushaltsjahr 2021 aus Minderaufwendungen/-auszahlungen bzw. Mehrerträgen/ -einzahlungen des Geschäftsbereiches 2 sowie aus übertragenen Haushaltsermächtigungen (Haushaltsresten) 2020 des Geschäftsbereiches 5.

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

Begründung:

 

Eine der Kernaufgaben des Fachbereiches 23 ist u. a. die Gewährung von sogenannten HzE-Leistungen (Hilfen zur Erziehung) gem. §§ 16 ff SGB VIII. Entsprechende Leistungen gehören dabei zu den Pflichtleistungen des örtlich zuständigen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe und sind hinsichtlich der Anzahl und der Höhe nach in Teilen unvorhersehbar sowie ein komplexer und lebendiger Prozess, der von einer Vielzahl von Faktoren abhängt.

 

Entsprechende Leistungen werden dabei primär über Produktkonten des Deckungskreises 3012 („FB 23 Regionalteam 1-4 HzE/Jugendförderung u. arbeit“) finanziert.

 

Anknüpfend an Berichte des Controllings des Fachbereiches Bildung, Jugend und Sport ist sowohl für die Jahre 2020 als auch für 2021 eine deutliche Steigerung der Fallzahlen im HzE Bereich zu verzeichnen, was entsprechend der Information aus anderen Jugendämtern ein landes- bzw. bundesweiter Trend ist. Entsprechende Entwicklung verbunden mit ebenfalls gestiegenen Kostensätzen einzelner Leistungen resultiert sodann im hier aufgezeigten Mehrbedarf innerhalb des Deckungskreises.

 

Haushaltsjahr 2020:

 

Vom angezeigten, zu beschließenden Mehrbedarf im genannten Deckungskreis (DK) 3012 wurden zur Sicherung der Liquidität im Dezember 2020 bereits 1.305.502,69 € genehmigt, da eine Übertragung (überplanmäßiger Aufwand) in dieser Höhe bezogen auf drei hauptsächlich betroffene Produkte gemäß § 5 Nr. 3 der Haushaltssatzung der Landeshauptstadt Potsdam mit Entscheidung des Kämmerers möglich war.

 

Produktkonto

Bezeichnung

Betrag

Deckung

Bez. Deckung

Betrag Deckung

3632000.

5332900

Förderung der Erziehung in der Familie

500.000,00 €

DK 2119

Mieten an KIS

500.000,00 €

3633000.

5332900

Hilfen zur Erziehung

500.000,00 €

DK 2119

Mieten an KIS

500.000,00 €

3634000.

5332900

Hilfen für junge Volljährige

305.520,69 €

1. DK 2119

2. DK 2020

3. DK 2117

4. 6110100.

    4054000

- Mieten an KIS

- Betriebskosten an KIS

- Dienstreisen u. Fortb.

- Jugendhilfelasten- ausgleich

190.500,69 €

11.300,00 €

45.500,00 €

58.220,00 €

Übersicht bisher erfolgter Übertragungen

 

r den nunmehr erhöhten Bedarf in Summe von 3.551.800 € ist gem. Haushaltssatzung ein Gremienbeschluss notwendig.

Die zusätzliche Mittelbereitstellung im Haushaltsjahr 2020 über 2.246.261,25 ist zur Abgrenzung periodenfremder Buchungen aus dem Haushaltsjahr 2021 in das Haushaltsjahr 2020 und zum Ausgleich der Mehrauszahlungen in 2021 (über die Übertragung der Ermächtigung bzw. Haushaltsresten) notwendig. Diese periodenfremden Buchungen belasten gegenwärtig den Deckungskreis 3012 im Haushaltsjahr 2021.

 

Im Haushaltsjahr 2020 wurden mit der Haushaltsplanung 2020/2021 für den gesamten Deckungskreis 3012 („FB 23 Regionalteam 1-4 HzE/Jugendförderung u. arbeit“)

 

  • Aufwendungen in Höhe von  38.209.300,00 eingeplant.

 

Zum Zeitpunkt der Vorlageneinbringung ergaben sich unter Berücksichtigung bereits vorgenommener Mittelübertragungen (ohne gebuchten überplanmäßigen Aufwand) fortgeschriebene Haushaltsansätze in folgender Höhe:

 

  • Aufwendungen in Höhe von  39.153.816,27 €

 

Nach aktuellem Berichtsstand ist jedoch zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung zum Jahres- abschluss 2020 mit

 

  • Aufwendungen in Höhe von  42.705.616,27 €. zu rechnen.

 

Das Defizit im Haushaltsjahr 2020 beträgt damit im genannten Leistungsbereich des Fachbereiches 23 per 31.08.2021 rd. 3.551.800 €.

 

 

Haushaltsjahr 2021:

 

Im Haushaltsjahr 2021 wurden mit der Haushaltsplanung 2020/2021 für den gesamten Deckungskreis 3012 („FB 23 Regionalteam 1-4 HzE/Jugendförderung u. arbeit“)

 

  • Aufwendungen in Höhe von  39.140.300,00 € eingeplant.

 

Zum Zeitpunkt der Vorlageneinbringung ergaben sich unter Berücksichtigung bereits vorgenommener Mittelübertragungen fortgeschriebene Haushaltsansätze in folgender Höhe:

 

  • Aufwendungen in Höhe von  43.168.342,38 €

 

 

Nach aktuellem Berichtsstand ist jedoch zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung zum Jahres- abschluss 2021 mit

 

  • Aufwendungen in Höhe von  46.572.742,38 € zu rechnen.

 

Das gegenwärtig bestehende Defizit gemäß Fachbereichsbericht per 07/2021 beträgt damit rd. 3.404.400 €. Vom Gesamtmehrbedarf des Fachbereich 23 im Deckungskreis 3012 im Haushaltsjahr 2021 i. H. v. ca. 7.432.442,38 € konnten bereits 4.028.042,38 € durch Übertragungen und Restebildungen innerhalb des Fachbereich 23 ausgesteuert werden, sodass gegenwärtig der ungedeckte Mehrbedarf in genannter Höhe besteht.

 

 

Begründung der Mehrbedarfe:

 

Ursächlich für die erweiterten finanziellen Bedarfe in den Haushaltsjahren 2020 und 2021 im Bereich HzE sind deutlich gestiegene Fallzahlen im Großteil der Hilfearten in Verbindung mit ebenfalls gestiegenen Kostensätzen der einzelnen Hilfearten. Beide Kenngrößen liegen dabei über den der Haushaltsplanung 2020/2021 zugrundeliegenden Parametern, was in Konsequenz zum angezeigten Defizit führt. Ein derartiger Anstieg war dabei zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung nicht absehbar.

 

Die Entwicklung ist exemplarisch der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.

 

Hilfeart

2020

2021

Plan

Ist

Plan

Ist

Fallzahl

Kostensatz

Fallzahl

Kostensatz

Fallzahl

Kostensatz

Fallzahl

Kostensatz

Stationäre Hilfen §34 SGB VIII

215

150 €/d

244

164 €/d

215

150 €/d

267

174 €/d

Hilfen nach §19 SGB VIII (Mutter/Kind)

19

115 €/d

28

121 €/d

19

115 €/d

27,8

140 €/d

Flexible Hilfen §27 (2) SGB VIII

200

56 €/h

274

61 €/h

200

56 €/h

292

64 €/h

 

 

Entsprechend dieser Entwicklung stellen sich sodann die die Mehrbedarfe in den Hilfearten dar:

 

Hilfeart

Mehrbedarf 2020

Mehrbedarf 2021

Stationäre Hilfen §34 SGB VIII

2.834.590,00 €

5.131.170,00 €

Hilfen nach §19 SGB VIII (Mutter/Kind)

439.095,00 €

623.055,00 €

Flexible Hilfen §27 (2) SGB VIII

992.520,00 €

1.347.840,00 €

Sonstige Mehrbedarfe weiterer Hilfen

230.111,27 €

330.377,38 €

Gesamtmehrbedarf ggü. Planung

4.496.316,27 €

7.432.442,38 €

Bereits fachbereichsintern gedeckt

944.516,27 €

4.028.042,38 €

Defizit

3.551.800,00 €

3.404.400,00 €

 

Zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit für Hilfen zur Erziehung wurden wie dargelegt bis zum jetzigen Zeitpunkt bereits im Haushaltsjahr 2020 944.516,27 € sowie im Haushaltsjahr 2021 4.028.042,38 € fachbereichsintern durch:

-          Verwendung von Mehrerträgen zur Deckung der Mehraufwendungen,

-          Minderaufwendungen in anderen Bereichen des Fachbereichs (Prioritätensetzung)

ausgesteuert. Entsprechende Maßnahmen minderten somit bereits den Mehrbedarf.

 

Das offene Defizit ist gegenwärtig nur durch entsprechenden Beschluss zum vorliegenden Antrag zu decken. Die Deckung erfolgt dabei aus diversen Produkten des Geschäftsbereiches 2 sowie des Geschäftsbereiches 5, welche Minderaufwendungen in den Haushaltsjahren 2020 und 2021 verzeichnen. Zusätzlich werden Mehrerträge/-einzahlungen aus dem Jugendhilfe- und dem Schullastenausgleich herangezogen.

 

Um im Bereich „Hilfen zur Erziehung“ bis zum Jahresende 2021 zahlungsfähig zu bleiben ist ein Antrag auf überplanmäßige Aufwendungen zwingend erforderlich. Die mit der Wahrnehmung der Hilfen beauftragten Träger haben einen Rechtsanspruch auf die Erstattung ihrer Kosten durch den Fachbereich 23 jeweils zum Ersten des Monats. Die Gewährung der Leistungen ist somit unabweisbar und unaufschiebbar. Somit ist eine Zustimmung zum entsprechenden Antrag mithin zwingend erforderlich.


 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Aus zum Beschluss stehender Vorlage erwachsen finanzielle Mehrbedarfe im Deckungskreis 3012 i. H. v. 3.551.800 € im Haushaltsjahr 2020 sowie i. H. v. 3.404.400 € im Haushaltsjahr 2021.

 

Die Deckung erfolgt dabei im Haushaltsjahr 2020 i. H. v. 1.722.581,45 aus Minderaufwendungen/Mehrerträgen des Geschäftsbereiches 2 (Deckungskreise 2119, 2120, 2117, sowie i. H. v. 1.829.218,55 aus Minderauswendungen des Geschäftsbereiches 5 im Deckungskreis 1064 (FB 54).

 

Die Deckung im Haushaltsjahr 2021 erfolgt über 420.781,45 aus Resten des Haushaltsjahres 2020bertragenen Haushaltsermächtigungen) in Geschäftsbereich 5 (FB 53, Deckungskreis 1025) sowie i. H. v. 1.360.900 aus Minderaufwendungen des Fachbereiches 23 innerhalb von Personalkosten (bereits geplante Personalkosten für kommunale Kita nicht in 2021 benötigt), aus Mehrerträgen aus dem Jugendhilfe- bzw. dem Schullastenausgleich i. H. v. in Summe 540.148 €, aus Minderaufwendungen im GB 2 (DK 2119, ) i. H. v. 3.480,08 € und aus Resten des Haushaltsjahres 2020bertragenen Haushaltsermächtigungen) im GB 2 i. H. v. 1.079.090,47 €.


 

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Anlagen

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