Mitteilungsvorlage - 21/SVV/1115

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Die Prüfung im Sinne der Drucksache 21/SVV/0344  Kommunales Carsharinghat ergeben, dass mit dem kommunalen Fuhrpark, insbesondere fokussiert auf den Bestand der Elektrofahrzeuge, ein geeignetes kommunales Carsharing-Angebot nicht sinnvoll zur Verfügung gestellt werden kann.

 

Dies liegt zum einen an der geringen Anzahl an möglichen Fahrzeugen für ein kommunales Carsharing und zum anderen an den technischen und organisatorischen Herausforderungen.

 

Der Fahrzeugbestand der LHP umfasst (Stand 28.06.2021) 120 Fahrzeuge, wie Traktoren, Kastenwagen, kleine Nutzfahrzeuge, Kleinwagen, LKW, Transporter und PKW. Diese Fahrzeuge wurden für die Aufgabenerfüllung unterschiedlichster dienstlicher Nutzer angeschafft. Ein Großteil dieser Fahrzeuge ist mit speziellen Aufbauten, Sonderkennzeichen, Warnfolien, Warnleuchten, Werkzeugbeladungen etc. ausgestattet, die eine Nutzung durch Privatpersonen nicht zulässt. Zudem sind einige Fahrzeuge aufgrund ihres Alters nicht für ein Carsharing geeignet.

 

Geeignet wären die 12 Fahrzeuge der sogenannten Kurzausleihe, die der Bereich Zentrale Dienste den Organisationseinheiten für einen befristeten Zeitraum zur Verfügung stellt. Von diesen 12 Fahrzeugen sind 2 Fahrzeuge für Fahrten der Beigeordneten oder für die Vertretung des Oberbürgermeisters dauerhaft reserviert. Somit besteht der Fahrzeugbestand aus 10 Fahrzeugen, welche prinzipiell für ein Carsharing in Frage kommen könnten. Betrachtet man nur die E-Fahrzeuge, stünden nur 3 Fahrzeuge zur Verfügung.

 

Diese Fahrzeuge werden an den Werktagen verwaltungsweit genutzt. Eine Übergabe der Fahrzeuge könnte nur außerhalb der Dienstzeiten und nur auf dem LHP-Gelände an der Hegelallee erfolgen. Es wäre sicherzustellen, dass die Fahrzeuge bis spätestens 06:00 Uhr (Beginn Servicezeiten Fahrservice und Kurzausleihe) auf dem Gelände der LHP an der Hegelallee zurückgegeben sind.

 

Da vor jeder Kurzausleihe eine Überprüfung der Fahrzeuge erfolgen muss, könnte dennoch nicht gewährleistet werden, dass die Carsharing-Fahrzeuge pünktlich ab 06:00 Uhr für die Kurzausleihe zur Verfügung stehen. Insbesondere bei den E-Fahrzeugen wäre die Ladezeit zu berücksichtigen. Damit ist der eigentliche Nutzungszweck der Fahrzeuge im Fahrzeugpool gefährdet.

 

Darüber hinaus müssten für die Ausleihe alle Fahrzeuge technisch umgerüstet werden, da eine automatisierte Türverriegelung mit Chipkarten zum Öffnen und Starten der Fahrzeuge notwendig wird. Da die Landeshauptstadt Potsdam über kein Buchungs- und Abrechnungssystem verfügt, müsste zudem die Errichtung einer Buchungsplattform ausgeschrieben, eingerichtet, in Betrieb genommen und betrieben werden.

 

Im Rahmen des Prüfauftrages konnte keine Kommune ermittelt werden, die mit den kommunalen Fahrzeugen ein Carsharing anbietet.

 

Kommunen, wie beispielsweise Homberg, Jessen oder der gesamte Landkreis Barnim, betreiben Carsharing direkt über einen spezialisierten Dritten in Form eines Eigenbetriebes, ähnlich der KFP (Kommunaler Fahrparkservice Potsdam GmbH).

 

Auch die KFP selbst bietet ein „Corporate Carsharing“ nicht an.

 

Darüber hinaus ist in Potsdam seit Juni (nach Einbringung des Antrages DS-Nr. 21/SVV/0344) ein professioneller Carsharing Anbieter etabliert.

 

Zusammenfassend ist festzustellen, dass für ein Kommunales Carsharing maximal 10 Fahrzeuge zur Verfügung stünden, eine Umsetzung den eigentlichen Zweck der Fuhrparkfahrzeuge gefährden würde und technische Umrüstungen sowie Anschaffungen (Buchungs- und Abrechnungssystem) erforderlich wären, die in Anbetracht der geringen Anzahl möglicher Nutzungen nicht gerechtfertigt sind.


 

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