Mitteilungsvorlage - 21/SVV/1118

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Die Schaffung einer externen Präventions- und Clearingsfachstelle in der LHP zur Prävention und Gesundheitsförderung vorrangig für vulnerable Zielgruppen wird ausdrücklich befürwortet. Für Erwachsenen in der Landeshauptstadt sind bereits bedarfsdeckende Angebote vorhanden (s.u.).

 

Zur Umsetzung wird der Fachbereich Öffentlicher Gesundheitsdienst einen Drittmittelantrag über das GKV-Bündnis für Gesundheit i. H. v. 110.000 € zum 31.12.2021 stellen, um die Clearingstelle für Kinder aus sucht- /psychisch belasteten Familien zu schaffen. Die Koordinierung dieses Projektes (2023-2026) wird durch die Fachstellen Sucht und Psychiatrie des Fachbereiches Öffentlicher Gesundheitsdienst (FB 33) gewährleistet und geht als geldwerte Leistung in den Eigenanteil i. H. v. 20% in die Finanzierung ein. Sofern die GKV dem der Antrag der Stadt zustimmt, wird die geförderte Stelle nicht in der Stadtverwaltung, sondern bei einem Träger der freien Wohlfahrtspflege angesiedelt.

Vorgesehen ist, r die Zielgruppe Kinder und Jugendliche aus sucht-/psychisch belasteten Familien eine Präventions- und Clearingfachstelle in der Gemeindepsychiatrie als Schnittstelle zur Erwachsenen- sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie des Klinikums Ernst von Bergmann zu schaffen.

 

r die Zielgruppe der Erwachsenen gibt es seit über 25 Jahren die „Kontakt- und Beratungsstelle für Menschen für psychisch kranke Menschen im Land Brandenburg“ (KBS) eine erste Anlaufstelle zum Thema seelische Gesundheit besteht. Die Stelle bietet niederschwellige, anonyme, kostenlose und digitale (Erst-)Beratungen, Clearing und andere Angeboter Betroffene und Angehörige. Durch die Corona-Pandemie wurden digitale Angebote (z.B. Videokonferenz, virtueller Treff) ausgebaut, sodass auch mehr junge Erwachsene das Angebot der KBS nutzen. Im Sozialpsychiatrischen Dienst im Fachbereich Öffentlicher Gesundheitsdienst ist die umfassende Beratung von hilfebedürftigen Personen und ihren Angehörigen, individuelle Betreuung sowie die Vermittlung von qualifizierten Behandlungs- und Betreuungsangeboten durch Dritte im Sinne eines Clearings ebenfalls möglich (vgl. Brandenburgisches Psychisch-Kranken-Gesetz).

 

Im 1. Halbjahr 2022 wird über den Sachstand zum Drittmittelantragr die vulnerable Zielgruppe im Ausschuss r Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion berichtet.
 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Der Fachbereich Öffentlicher Gesundheitsdienst wird zum 31.12.2021 einen Drittmittelantrag über das GKV-Bündnis für Gesundheit in Gesamthöhe von 110.000 €r die Jahre 2022 bis 2025 stellen.  Daraus ergeben sich finanzielle Auswirkungen i.H.v. 27.500 € p.a. für den Haushalt 2022 inkl. Mifi. In der Haushaltsplanung 2022 wurden im Produkt „Gesunde Landeshauptstadt“ (4140100) finanzielle Mittel i.H.v. 27.500 € p.a. angemeldet. Es besteht ein Haushaltsvorbehalt.

 

Die Koordinierung dieses Projektes wird durch die Fachstelle Sucht und Psychiatrie des Fachbereiches Öffentlicher Gesundheitsdienst gewährleistet und geht als geldwerte Leistung in den Eigenanteil i.H.v. 20% in die Finanzierung ein.

 

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Anlagen

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