Mitteilungsvorlage - 21/SVV/1123

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Ziel der Integrationsvereinbarung ist es, für in Potsdam lebende Geflüchtete Anreize und Unterstützungsmöglichkeiten zu schaffen, die Integration in die Stadtgesellschaft, Arbeit und Ausbildung zu verbessern. Die Integrationsvereinbarung wird zwischen der Landeshauptstadt Potsdam und dem / der Geflüchteten geschlossen (Anlage1). 

 

hrend der / die Geflüchtete sich in der Vereinbarung zur Wahrnehmung konkret festgelegter Integrationsschritte verpflichtet, besteht die Leistung der Landeshauptstadt darin, die entsprechenden Angebote für diese Integrationsschritte bereitzustellen. Eine Übersicht der durch die Landeshauptstadt Potsdam aktuell bereitgestellten Integrationsangeboter Geflüchtete liegen als Anlage 2 und Anlage 3 bei. Die nachgewiesenen Bemühungen der / des Geflüchteten werden bei der Prüfung aufenthaltsbeendener Maßnahmen berücksichtigt.

 

r das Angebot zum Abschluss einer Integrationsvereinbarung wird durch die Verwaltung ein Kurzkonzept erarbeitet. Das Kurzkonzept konkretisiert die verwaltungsinternen Ablaufprozesse sowie die Koordination zwischen Ausländerbehörde und Integrationslotsen. Zudem wird die Umsetzung der Potsdamer Integrationsvereinbarung für Geflüchtete in einer Dienstanweisung geregelt.  Das Verfahren wird vor in Kraft treten dem Ministerium des Innern und für Kommunen vorgelegt und abgestimmt. Ziel ist es, die Integrationsvereinbarung in Potsdam ab Januar 2022 anzuwenden.

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Anlagen

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