Mitteilungsvorlage - 21/SVV/1125

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Den „Gleichstellungsplan 2021-2024, der nach den Vorgaben des Brandenburgischen Landegleichstellungsgesetzes konzipiert und in enger Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Personal und Organisation einvernehmlich erstellt wurde. Entsprechend § 65 Ziffer 7 Personalvertretungsgesetz für das Land Brandenburg (PersVG) ist der Personalrat zustimmungspflichtig.

 

Der Gleichstellungsplan wirkt auf die Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern innerhalb ihrer Dienststellen hin und setzt das verfassungsrechtliche Gleichberechtigungsgebot nach Art. 3 Grundgesetz in der Stadtverwaltung um.

 

Der vorliegende Gleichstellungsplan umfasst neben den gesetzlichen Rahmenbedingungen und den aktuellen gleichstellungspolitischen Zielen und Vorgaben zur geschlechtergerechten Sprache für die Landeshauptstadt Potsdam eine ausführliche Bestandaufnahme und Analyse der Beschäftigtenstruktur nach Geschlecht und Laufbahn, insbesondere auf Führungsebene und im Bereich der Personalentwicklung.

 

Anhand des Datenvergleichs wurden Handlungsempfehlungen erarbeitet, welche bis 2024 umgesetzt werden müssen.

 

Die Umsetzung der Handlungsmaßnahmen aus diesem Gleichstellungsplan liegt in der Verantwortung der Stadtverordnetenversammlung, der Verwaltung, der Beschäftigten und insbesondere der Führungskräfte der Geschäfts- und Fachbereiche, unterstützt durch die Gleichstellungsbeauftragte sowie die Personalvertretung.

 

Über den Umsetzungsstand des Gleichstellungsplans 2021-2024 soll im Jahr 2023 zwischenberichtet werden, insbesondere über die positiven Entwicklungen bezüglich der paritätischen Besetzung von Fachbereichsleitungspositionen seit dem Jahr 2020 (entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung 19/SVV/0607 vom 14.08.2019).


 

 

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Erläuterung


 

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Anlagen

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