Antrag - 21/SVV/1072

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen,

 

  1. Ob in den Stadtteilen für E-Scooter mit hohem Aufkommen deutlich sichtbare Parkflächen, ggf. kombiniert mit Fahrradparkflächen, als „Parkzonen außerhalb von Gehwegbereichen und Fahrradwegen ausgewiesen werden können.
  2. Auf Landesebene ein Gesetz in Anlehnung an die in Berlin vorgesehene gesetzliche Regelung anzustoßen,
  3. Zu prüfen, ob es im Rahmen des §18 (Sondernutzung) des Brandenburgischen Strassengesetzes (BbgStrG) eine Satzung zur Sondernutzung durch die Landeshauptstadt Potsdam erlassen werden kann,
  4. Ob die bestehenden Verträge mit Anbietern von E-Scootern in Potsdam dahingehend verbessert werden können, dass wildes Abstellen unterbunden werden kann,
  5. Wie die Teilnahme von E-Scootern am Straßenverkehr und insbesondere das Abstellen von E-Scootern im öffentlichen Straßenraum durch die Landeshauptstadt Potsdam so geregelt werden kann, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht über die Maßen beeinträchtigt werden und
  6. Inwieweit der Tatbestand Zustandsstörer  im polizeirechtlichen und ordnungsrechtlichen Sinne angewendet werden kann.

Dem Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität soll im zweiten Quartal 2022 über den möglichen Umgang mit den Prüfaufträgen berichtet werden.


 

Reduzieren

Erläuterung

Begründung

 

Die E-Scooter sind im täglichen Leben angekommen und als Verkehrsmittel mehr oder weniger etabliert. Als junges Verkehrsmittel gibt es noch wenig staatliche Regulierung. Ziel muss es sein, sie als Verkehrsmittel zu integrieren und ihren Gebrauch so zu regeln, dass sie andere Verkehrsteilnehmer nicht beeinträchtigen. Die Möglichkeiten auf städtischer Ebene sind zwar begrenzt, wir sollten jedoch alle Kompetenzen nutzen, die Situation für die Allgemeinheit zu verbessern.

Der Antrag DS 21/SVV/0211  E-Scooter in Potsdam - Regelung durch Mikromobilitätssatzung ist derzeit zurückgestellt. Die darin formulierte Begründung „Der Beschluss „Regeln zur Nutzung von E-Skootern in Potsdam“ (19/SVV/0997) sowie die geltenden Richtlinien für Elektrotretroller/E-Scooter in Potsdam vom 28.11.2019 werden nicht umgesetzt! E-Scooter liegen oder stehen zu Tag- und Nachtzeiten auf Gehwegen, am Straßenrand, auf Kinderspielplätzen, auf Radwegen, auf Parkplätzen vor Einkaufszentren, vor Grundschulen, weiterführenden Schulen, Gymnasien, Kindergärten, auf Freizeitflächen, Krankenhäusern, in städtischen Wäldern, auf städtischen Freiflächen und Wiesen kurzum: E-Skooter stehen und liegen in einer Vielzahl im Stadtgebiet herum.

Hierdurch entsteht der Landeshauptstadt, neben dem verkehrssicherungspflichtigem, auch ein ästhetischer Schaden für unsere von vielen Touristen besuchte Landeshauptstadt.

Ohne konkret definierte und formulierte Vorgaben im Rahmen einer Satzung wird auch das unsachgemäße, mitunter verkehrsgefährdende, Abstellen der E-Scooter nach deren Nutzung innerhalb des Stadtgebietes weiterhin zunehmen.“ ist unverändert zutreffend.

 Das Land Berlin überlegt, die Gesetzeslage (https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2021/08/berlin-sharing-fahrzeuge-e-scooter.html) anzupassen. Das Brandenburgische Strassengesetz (BbgStrG) §18 (Sondernutzung) eröffnet vermutlich den Erlass einer Satzung zur Sondernutzung durch die Landeshauptstadt.

Die Beschwerden der Potsdamerinnen und Potsdamer nehmen zu und gerade in der dunkleren Jahreszeit bilden die herumliegenden E-Scooter eine Gefahr für Fußnger und Fahrradfahrer.


 

Loading...