Antrag - 21/SVV/1066

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich aktiv gegen sexistische und diskriminierende Werbung in Potsdam einzusetzen.

Dazu soll ein Vorschlag erarbeitet werden, wie in der Landeshauptstadt Potsdam und den kommunalen Unternehmen sichergestellt werden kann, dass keine Auftragsvergabe an Unternehmen erfolgt, deren Werbung sexistisch und diskriminierend ist.

 

Weiterhin soll auch die Beschwerdemöglichkeit für Bürger:innen, um sexistische oder diskriminierende Werbung bei der Stadt melden zu können, evaluiert und nachhaltig an alle kommuniziert werden.

 

Der Vorschlag soll der Stadtverordnetenversammlung im Februar 2022 zum Beschluss vorgelegt werden.

 

Reduzieren

Erläuterung

Begründung:

 

Werbung erzeugt Aufmerksamkeit und wirbt für ein Produkt oder eine Dienstleistung. Zugleich transportiert sie Werte und Verhaltensweisen und drückt ein Lebensgefühl aus. Damit prägt sie direkt oder indirekt unser Bild von geschlechtlicher Zuweisung als Frauen und Männern, als Mädchen und Jungen. Darum ist es nicht egal, wie Werbung mit Rollenbildern umgeht und ob sie sexistische Botschaften und Klischees vermittelt.

Sexismus bedeutet die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts oder Geschlechtszuweisung. Dies umfasst Vorurteile und Verhaltensweisen, die Frauen und Menschen im Allgemeinen - abwerten, verächtlich machen oder auf ihre bloße Sexualität reduzieren.

 

Analog zur DS 18/SVV/0384 zur Vermeidung sexistische oder diskriminierende Werbung auf öffentlichen Flächen der Landeshauptstadt Potsdam steht bei diesem Antrag die Auftragsvergabe der LHP und der kommunalen Unternehmen im Fokus stehen.

 

Auch Werbeflächen von Auftragnehmern städtischer Unternehmen in das Stadtbild hinein. Transportieren im Auftrag der Stadt und der kommunalen Unternehmen beauftragte Firmen, etwa im Straßen- oder Tiefbau, sexistische und diskriminierende Werbebotschaften, schaden sie dadurch einerseits den von dieser Werbung betroffenen Personengruppen, zugleich aber auch dem Image der städtischen Unternehmen.

Diese tragen im Gegensatz eine besondere Verantwortung für das Zusammenleben in der Stadt. Der respektvolle Umgang miteinander, ein Leben frei von Diskriminierung, Weltoffenheit und Demokratie sollen Leitbilder sein, die auch kommunale Unternehmen vertreten. Sexismus, Herabwürdigung und Diskriminierung widersprechen diesen Leitbildern.

 

Als Basis bzw. Maßstab zur Einschätzung sexistischer und diskriminierender Werbung sollen die Grundsätze des Deutschen Werberates gegen Herabwürdigung und Diskriminierung herangezogen werden. Der Werberat hat dazu allgemeine Regeln aufgestellt.

 

Ebenfalls soll sich bei der Einrichtung der Beschwerdestell an des Deutsches Werberats orientiert werden. r Beschwerden bei diskriminierender Werbung ist der Deutsche Werberat zuständig.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...