Antrag - 01/SVV/0195/1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung bis zur Sitzung im Juni 2001 einen Bericht zum weiteren Verfahren bezüglich des Städtebaulichen Vertrages mit der Karstadt-Quelle AG vorzullegen.

Dieser Bericht soll die Maßnahmen der Verwaltung zur Vermeidung weiterer Verzögerung bei der Bebauung des "Karstadt-Grundstücks" enthalten und ebenso der Tatsache Rechnung tragen, was die Stadt beabssichtigt, bei Rückfall der Liegenschaft zu tun.

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Erläuterung

Die Stadt Potsdam hat die Verpflichtungen aus dem o.a. Vertrag lt. DS-Nr. 00/0127 bisher termingerecht erfüllt. So wurde die Bauvoranfrage der Karstadt-Quelle AG im August des Vorjahres positiv beschieden. Entsprechend § 1 Abs. 5 des o.a. Städtebaulichen Vertrages hätte deshalb bis Ende des Jahres 2000 der Bauantrag i.S. von § 68 Brandenburgische BauO bei der Stadt Potsdam vorliegen müssen. Dieser Termin ist nicht eingehalten worden. Deshalb konnte auch der für März 2001 vorgesehene Termin für die Genehmigung des Bauantrages nicht eingehalten werden.

Die Karstadt-Quelle AG hat dann gegenüber dem Oberbürgermeister erklärt, die für Oktober des Vorjahres vorgesehene Entscheidung des Aufsichtsrates bis März d.J. herbeizuführenn. Dieser Termin ist ebenfalls nicht eingehalten worden.

Da die 100 % Tochter Sinn-Leffers sich für das Stern-Center als Standort entschieden hat, erscheint ein Festhalten, mit welchem Konzept auch immer, der Karstadt-Quelle AG am Städtebaulichen Vertrag sehr unwahrscheinlich. Damit stagniert die Entwicklung in der Innenstadt weiterhin. Das Vertrauen der Investoren Strauss-Innovation, Stoffel und weiterer darf nicht enttäuscht werden. Deshalb darf jetzt die Entscheidung nicht weiter verschleppt werden. Bei einer negativen Entscheidung der Karstadt-Quelle AG muss unverzüglich nach anderen Investoren gesucht werden.

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