Antrag - 21/SVV/1087

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Gemäß § 41 Abs. 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) wird der  Hauptausschusses auf Vorschlag der Fraktionen mit folgenden Mitgliedern neu besetzt:
  

Fraktion SPD  Frau Dr. Sarah Zalfen   Herr Daniel Keller

   Herr Pete Heuer

  

Fraktion Bündnis 90/   Frau Saskia Hüneke Herr Dr. Gert Zöller

Die Grünen        Herr Andreas Walter

  

Fraktion DIE LINKE   Herr Stefan Wollenberg   Frau Dr. Sigrid Müller

  Herr Dr. H.-J. Scharfenberg

  

Fraktion CDU  Herr Matthias Finken   Herr Dr. Wieland Niekisch

  

Fraktion DIE aNDERE   Frau Monique Tinney Herr Uwe Rühling

 

Fraktion AfD   Herr Chaled-Uwe Said

 

Fraktion der Freien Demokraten  Herr Björn Teuteberg

 

Fraktion Bürgerbündnis   Herr Wolfhard Kirsch

 
 

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Erläuterung

Begründung:

 

Eine Neubesetzung setzt gemäß § 41 Abs. 6 BbgKVerf voraus, dass erstens ein entsprechender Antrag einer Fraktion gestellt wird, zweitens ein Beschluss der Vertretung oder eine relevante Größenveränderung der Fraktionen vorliegt und drittens eine Neubesetzung nicht gesetzlich ausgeschlossen ist.

 

Die Fraktion CDU hat mit der Drucksache 21/SVV/1081 einen Antrag auf Neubildung des Hauptausschusses gestellt, da das bisherige Mitglied Herr Götz Th. Friederich die Fraktion CDU am 27.09.2021 verlassen hat.

 

Davon ausgehend, dass der o.g. Antrag die Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung findet, ergibt sich die Notwendigkeit, dass die Stadtverordnetenversammlung durch offenen Wahlbeschluss über die Mitglieder des Hauptausschusses  gemäß § 41 Abs. 4 BbgKVerf entscheidet.

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