Antrag - 21/SVV/1146

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.)      Die von der Landeshauptstadt Potsdam in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Potsdam GmbH (SWP) am 05.05.2021 gemäß Drucksache Nr. 21/SVV/0465 entsandten städtischen Vertreter/innen werden abberufen.

 

2.)      Die Stadtverordnetenversammlung entsendet gemäß § 8 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Potsdam GmbH (SWP) folgende sieben Mitglieder in den Aufsichtsrat der Gesellschaft:

 

-         über die Fraktion SPD                                Frau Dr. Sarah Zalfen

(2 Sitze) Herr Daniel Keller

 

-         über die Fraktion DIE LINKE               Herr Dr. Hans-Jürgen Scharfenberg

 (1 Sitz)

 

-         über die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen  Frau Janny Armbruster

(1      Sitz)

 

-         über die Fraktion CDU                          Herr Günter Anger

(1 Sitz)

 

-         über die Fraktion DIE aNDERE                  Frau Bianca Zeller  

(1 Sitz)

 

-         über die Fraktion AfD                                 Herr Chaled-Uwe Said

(1 Sitz)

 

 

Als Nachrücker/innen werden bestimmt:

 

-         über die Fraktion SPD                            1. Frau Babette Reimers

  2. Herr Pete Heuer

-         über die Fraktion DIE LINKE                        1. Stefan Wollenberg

                      2. Hans-Dieter Plumbaum

-         über die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen   Frau Inis Feldmann

-         über die Fraktion CDU                                  Herr Dr. Wieland Niekisch

-         über die Fraktion DIE aNDERE                    Herr Wolfram Meyerhöfer

-          über die Fraktion AfD                                    Herr Daniel Friese
 

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Erläuterung

Begründung:

 

I. Sachverhalt

 

Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) ist alleinige Gesellschafterin der Stadtwerke Potsdam GmbH (SWP). Der Aufsichtsrat der SWP ist ein obligatorischer Aufsichtsrat; die entsprechenden Regelungen des DrittelbG sind zu beachten.

 

Gemäß § 8 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der SWP n.F. besteht der Aufsichtsrat aus zwölf Mitgliedern. Dem Aufsichtsrat gehören an:

 

a)   der/die Oberbürgermeisterin der LHP bzw. ein/e von ihm/ihr betrauter Beschäftigter/ betraute Beschäftigte der LHP sowie sieben Aufsichtsratsmitglieder, die auf Grundlage eines Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung der LHP durch die Gesellschafterversammlung der SWP gewählt werden,

 

b)   vier Aufsichtsratsmitglieder, die von den Arbeitnehmern gewählt werden.

 

Gemäß § 97 Abs. 1 und 2 BbgKVerf i.V.m. § 41 Abs. 2 BbgKVerf ergibt sich für die sieben von der Stadtverordnetenversammlung entsprechend den kommunalrechtlichen Regelungen in den Aufsichtsrat zu entsendenden und dann von der Gesellschafterversammlung zu wählenden Mitglieder folgende Sitzverteilung:

 

 

Sitze der Fraktionen = Zahl der Aufsichtsratssitze x Mitgliederzahl der jeweiligen Fraktion

     Zahl der Mitglieder aller Fraktionen

 

 

Fraktion SPD 7 x 11/53 = 1,45 2 Sitze

Fraktion DIE LINKE 7 x 10/53 = 1,32 1 Sitz

Fraktion ndnis 90/Die Grünen 7 x 10/53 = 1,32 1 Sitz

Fraktion CDU 7 x   6/53 = 0,79 1 Sitz

Fraktion DIE aNDERE 7 x   6/53 = 0,79 1 Sitz

Fraktion AfD 7 x   5/53 = 0,66 1 Sitz

 

Auf Wunsch der Fraktion CDU soll anstelle des Stadtverordneten tz Th. Friederich Herr nter Anger als Mitglied und Herr Dr. Wieland Niekisch als Nachrücker für den Aufsichtsrat der SWP fungieren, vorausgesetzt der Antrag auf Neubildung DS 21/SVV/1084 findet die Mehrheit der gesetzlichen Anzahl ihrer Mitglieder.

 

Die von der Stadtverordnetenversammlung am 05.05.2021 (DS-Nr.: 21/SVV/0465) entsandten sieben städtische Vertreter/innen als Mitglieder in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Potsdam GmbH sind demnach abzuberufen.

 

Die Benennung von Nachrückern/Nachrückerinnen ist zu empfehlen für den Fall, dass während der Amtszeit des Aufsichtsrates eine Mandatsniederlegung erfolgen sollte. Die Nachbesetzung des Mandates könnte dann zeitnah erfolgen.

 

 

II. Rechtliche Grundlagen

 

Rechtliche Grundlagen für die Aufsichtsratsneubesetzung bilden die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) und der Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Potsdam GmbH.

 

§ 8 des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Potsdam GmbH n.F. regelt die Bildung, Zusammensetzung und Amtszeit des Aufsichtsrates.

 

Gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 6 BbgKVerf i.V.m. § 97 Absatz 1 und 2 BbgKVerf obliegt der Stadtverordnetenversammlung die Bestellung ihrer Vertreter/innen in Unternehmen.

 

Die Beschlussfassung über Bestellungen von mehreren Gremienmitgliedern erfolgt gemäß § 41 Abs. 1 BbgKVerf mittels Wahl. Somit sind die gemäß § 8 des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Potsdam GmbH von der Stadtverordnetenversammlung in den Aufsichtsrat zu entsendenden und dann von der Gesellschafterversammlung zu wählenden Mitglieder gemäß § 41 Abs. 4 BbgKVerf durch offenen Wahlbeschluss zu wählen.

 

Darüber hinaus sind bei der Auswahl und Benennung von Aufsichtsratsmitgliedern die von der Stadtverordnetenversammlung bzw. dem Hauptausschuss unter den Drucksachen:

 

DS 08/SVV/0061  Public Governance Kodex der Landeshauptstadt Potsdam

DS 11/SVV/1001  Vergabe von Aufsichtsratsmandaten an Mitglieder der Stadtverordneten-   versammlung (empfohlene Verhaltensregeln)

DS 12/SVV/0278  Handlungskatalog für Mitglieder von Aufsichtsräten in städtischen Unternehmen bzw. Unternehmen mit städtischer Beteiligung der Landeshauptstadt Potsdam

DS 13/SVV/0830  Frauenanteil in Aufsichtsräten (Frauenanteil von 50 % angestrebt)

 

festgelegten bzw. empfohlenen Kriterien zur Besetzung von städtischen Aufsichtsratsmitgliedern zu beachten.


 


 

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