Anfrage - 21/SVV/1155

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

In der Fragestunde der SVV vom 22.9. hatte ich wegen einer, bei Erreichung von Mindestwerte der Reinigung im neu gebauten Klärwerk Bereichen, möglichen Wasserwiederverwendung mit der DS 21/SVV/0980 binär gefragt:

 

Werden die Mindestwerte zur Wasserwiederverwendung gem. o. g. EU-Verordnung „Tabelle 1  teklassen von aufbereitetem Wasser und zulässige landwirtschaftliche Verwendungszwecke und Bewässerungsmethoden und die Mindestanforderungen an die Wasserqualität gem. „Tabelle 2  Anforderungen an die Qualität von aufbereitetem Wasser für die landwirtschaftliche Bewässerung“ im Klärwerk Nord erreicht?

Auf diese Frage wurde ausweichend geantwortet. Ich gehe daher davon aus, dass die Mindestwerte nicht erreicht werden.

 

Was schätzt der Oberbürgermeister die Situation ein?


 

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