Mitteilungsvorlage - 21/SVV/1164
Grunddaten
- Betreff:
-
Teilhabe für Kinder und Jugendliche unbürokratisch gestalten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Soziales und Inklusion
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Soziales und Inklusion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Unterbrochen
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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zur Kenntnis
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03.11.2021
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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zur Kenntnis
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25.11.2021
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16.12.2021
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Das Ergebnis der Prüfung, wie anspruchsberechtigten Kindern zeitnah eine elektronische Karte zur Verfügung gestellt werden könnte, mit der die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, z.B. für Kita- und Schulessen, Kita- und Schulausflüge, Musikunterricht, Nachhilfe, Sport, Spiel und Geselligkeit oder vergleichbare Angebote kultureller Jugendbildung sowie für die Teilnahme an Freizeiten unkompliziert abgerufen und durch die Leistungsträger direkt mit der Verwaltung abgerechnet werden kann. Dabei sollen Städte betrachtet werden, die eine solche Karte bereits umgesetzt haben (z.B. Hamm, Kiel, Rostock und Münster).
Der Fachbereich Soziales und Inklusion hat sich zur Betrachtung einer Umsetzung der Bildungskarte mit den o.g. und weiteren Städten in Verbindung gesetzt. Im Bundesland Brandenburg wird aktuell kein ähnliches Modell umgesetzt.
In den einzelnen Kommunen erfolgt die Bearbeitung der Bildungs- und Teilhabeleistungen unterschiedlich. Lediglich in Magdeburg und Schwerin werden, wie in der Landeshauptstadt Potsdam, alle Rechtskreise über die Kommune bearbeitet. In allen anderen Städten findet die Bearbeitung der BuT-Leistungen nach dem SGB II über die Jobcenter statt.
In Schwerin und Magdeburg werden die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung, die angemessene und erforderliche Lernförderung sowie die soziokulturelle Teilhalbe über die Bildungskarte abgerechnet.
Eintägige Ausflüge und den persönlichen Schulbedarf erhalten die Antragsteller auch als Geldleistung. Die mehrtägigen Klassenfahrten werden als Sachleistung, d.h. Überweisung auf Klassenkonten erbracht. Die Übernahme der Schülerbeförderung wird in Schwerin und Magdeburg nicht als BuT-Leistung erbracht.
Erläuterung
Welche Leistungen werden in der Landeshauptstadt Potsdam derzeit in welcher Form bewilligt:
Leistung | Bescheid und Gewährung | Wie | Verwendungs- möglichkeit | Abrechnung/ Nachweise |
gemeinschaft- liche Mittags- verpflegung in
| Essenversorger erhalten eine Liste bzw. Gutscheine über anspruchsberechtigte Kinder. Spitzabrechnung (tatsächlich anfallende Kosten) bzw. Pauschalbeträge | Sach-/ Dienstleistung - Direktzahlung monatliche Zahlung nach Rechnungslegung (RL) des Anbieters; Überweisung auf das Konto der Anbieter | Anbieterbezogen | Rechnungs- legung rückwirkend |
angemessene und erforderliche Lernförderung | Eltern erhalten einen Gutschein zur Vorlage beim Anbieter ihrer Wahl. Die Abrechnung erfolgt nach der vorliegenden Bewilligung der Nachhilfe: Art/Umfang/UStd. | Sach-/ Dienstleistung - Direktzahlung monatliche Zahlung nach RL Anbieter Überweisung auf das Konto der Anbieter | Anbieterbezogen | Rechnungs- legung rückwirkend |
Teilhabe am sozialen und kulturellem Leben
| Monatlicher Pauschalbetrag 15 € | Geldleistung monatliche Überweisung zum 1. des Monats auf das Konto des Antragstellers | Verwendung für angegebenen Anbieter der sozio-kulturellen Teilhabe | einmalig bei Antragsstellung Anlage zur TH bzw. ein aktueller Kontoauszug |
Schülerbe-förderung
| Erstattung Monatskarte bzw. Abo
| Geldleistung monatliche Überweisung auf Konto des Antragstellers | Erstattung Freie Verwendung | Monatskarte: rückwirkend nach Vorlage der Monats-karte im Original |
Kita- und Schulausflüge (eintägige) | Tatsächliche Kosten für z.B. Fahrkosten, Eintritt, Verpflegung (kein Taschengeld) | Direktzahlung bzw. Geldleistung Überweisung auf Konto Schule/ Kita/Hort bzw. Überweisung auf Konto des Antragsstellers
| Anlassbezogen oder Erstattung Freie Verwendung | Anlage für Ausflüge bzw. Klassenfahrt evtl. Quittung oder Konto-auszug |
Klassenfahrten (mehrtägige) | Tatsächliche Kosten für z.B. Fahrkosten, Eintritt, Verpflegung, Übernachtung (kein Taschengeld) | Direktzahlung Überweisung auf Konto Schule/ Kita/Hort
| Anlassbezogen | Anlage für Ausflüge bzw. KF
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Persönlicher Schulbedarf | zum 01.02. bzw. 01.08. | Geldleistung Überweisung auf Konto LB
| Freie Verwendung für Schulmaterialien (Stifte, Lineal, Hefte – keine Bücher) | kein Nachweis |
Möglicher Ablauf mit der Bildungskarte in der Landeshauptstadt Potsdam
Leistung | Bescheid und Gewährung | Buchung auf Karte (virtuell) | Abrechnung /Nachweise |
gemeinschaftliche Mittagsverpflegung | Caterer erhält eine Info zur Bildungskarte und registriert die Kartennummer des Kindes durch Vorlage der Bildungskarte
| ja Jeder Anbieter muss registriert sein ggf. Vertrag mit LHP
| Buchungsliste Anbieter Bildungskarte (BK) |
angemessene und erforderliche Lernförderung | Anbieter Lernförderung registriert die Kartennummer des Kindes durch Vorlage der Bildungskarte | ja Jeder Anbieter muss registriert sein ggf. Vertrag mit LHP
| Buchungsliste Anbieter Bildungskarte (BK) |
Teilhabe am sozialen und kulturellem Leben | Monatlicher Pauschalbetrag 15,00 EUR | Nein Geldleistung – Auszahlung direkt an den Antragstellenden
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| Oder: Anbieter soziokulturelle Teilhabe registriert die Kartennummer des Kindes durch Vorlage der Bildungskarte
| ja Jeder Anbieter muss registriert sein ggf. Vertrag mit LHP
| Buchungsliste Anbieter Bildungskarte (BK) |
Schülerbeförderung
| Erstattung Monatskarte bzw. Abo
| Nein Geldleistung – Auszahlung an den Antragstellenden
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Kita- und Schulausflüge (eintägige) | Tatsächliche Kosten für z.B. Fahrkosten, Eintritt, Verpflegung (kein Taschengeld) | Nein Überweisung auf Konto Schule /Kita/Hort |
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Klassenfahrten (mehrtägige) | Tatsächliche Kosten für z.B. Fahrkosten, Eintritt, Verpflegung, Übernachtung (kein Taschengeld) | Nein Überweisung auf Konto Schule /Kita/Hort bzw. Erstattung an Antragstellenden
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Persönlicher Schulbedarf | zum 01.02. bzw. 01.08. | Nein Geldleistung – Auszahlung an Antragstellenden
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Eine Gegenüberstellung aller Kommunen ist in der Anlage 1 zu finden.
Zeitnahe Umsetzung
Nach einer erfolgten Auftragserteilung zur Einführung einer „elektronischen“ Bildungskarte, wären folgende Prozessschritte notwendig:
Projektverfügung des OBM:
Inhalt: Bildung einer geschäftsbereichsübergreifenden Projektgruppe, inklusive der Bestimmung eines Verantwortlichen Geschäftsbereiches
Folgende Geschäftsbereiche wären zu beteiligen (Aufzählung nicht abschließend):
Geschäftsbereich | Fachbereich | Inhalt der Beteiligung
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Personalrat |
| Unterstützung Aufbau Team Bildungskarte, Stellenbeschreibung und -bewertung Auswahlverfahren
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RPA |
| Einbeziehung RPA zur Rechnungslegung, Prüfschwerpunkten und Beschreibung von Prozessabläufen
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GB 1 | FB 11 | Stadtkasse- Anpassung Buchungssystem, Verrechnungsmöglichkeiten
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GB 3
| FB 38
| Inhaltliche Prozessgestaltung der Bildungskarte, MA- Struktur, Aufgaben- und Prozessbeschreibung, ggf. Bildung eines Teams Bildungskarte (analog der Anwenderkommunen Kiel, d.h. z.B. eine Koordinierungsstelle für alle organisatorischen und administrativen Aufgaben zur Bildungskarte, Prüfung und Controlling s. auch Anlage 1)
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GB 3 | FB 38, 3 | Regelung zu den zusätzlichen Aufwendungen (anteilige Kostenübernahme Land/Bund), Klärung Gegenfinanzierung
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GB 3 | JobCenter | Schnittstelle JobCenter- SGB II Leistungen werden über BK gewährt
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GB 2 GB 3 | FB 23,24,28,29 FB 38, 39 | Bestehende Leistungsvereinbarungen an Bildungskarte anpassen
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GB 5 | FB 53 | Unterstützung Aufbau Team Bildungskarte, Stellenbeschreibung und –bewertung, Auswahlverfahren
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GB 5
| 54 E- Government | Erstellen einer sog. IT- Architektur, Schnittstellen und Vergabeverfahren (Schnittstelle Anwenderprogramm PROSOZ, Datentransfer extern/intern)
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GB 5 | FB 52 Vergabemanagement Datenschutzbeauftragter
| Prüfung Datenschutz Ausschreibung der Leistung im Vergabeverfahren Bewertung und Zuschlagserteilung
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GB 5 | FB 51 Marketing | Informationskampagne, Öffentlichkeitsarbeit
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Aufgaben der Projektgruppe:
- Abstimmung und Organisation der internen Rahmenbedingungen und Definition eines umsetzbaren Zeitplans
- Information sowie Einbeziehung Kunden, Anbieter – Einführung in ein neues Abrechnungssystem über das Online-Portal der Bildungskarte (z.B. Essensanbieter, Anbieter Teilhabeleistungen, Schule, Hort)
- Erstellen von mehrsprachigen Informationsplattformen- (z.B. französisch, arabisch, russisch, barrierefrei)
- Schulung Personal
- Evaluation, ggf. wissenschaftliche Begleitung, Auswertung Synergie
Bei der Bildungskarte handelt es sich um eine Chipkarte, welche mit einem Onlineportal verknüpft ist. Die Chipkarte dient als Legitimationsmedium, wobei das Onlineportal als Angebots- sowie Abrechnungsplattform genutzt wird.
Das Onlineportal kann von Kindern/Schülern/Eltern genutzt werden, um Angebote von Leistungsanbietern in der Landeshauptstadt Potsdam zu suchen.
Die Leistungsberechtigten erhalten Chipkarten, welche beim Anbieter (Kindertagesstätte, Kindertagespflege, Hort, Schulen, Caterer, Nachhilfelehrer sowie Vereine für Sport/ Kultur/ Freizeit) vorgelegt werden müssen. Jede Chipkarte hat eine Kartennummer, welche das jeweilige Kind identifiziert.
Jeder Leistungsanbieter muss sich einmalig im Online-Portal registrieren. Anhand der Kartennummer können dann die teilnehmenden Leistungsanbieter die von den Kindern und Jugendlichen in Anspruch genommenen Leistungen online abrufen und abrechnen.
Das aufwendige Abrechnungsverfahren für Bildungs- und Teilhabeleistungen soll durch die Bildungskarte vereinfacht werden.
Weiterhin bestehen bleibt jedoch die Beantragung durch die Antragsteller bzw. Prüfung und Bearbeitung der Bildungs- und Teilhabeleistungen. Diese entfallen durch die Einführung der Bildungskarte nicht.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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38,6 kB
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