Antrag des Ortsbeirates - 21/SVV/1168
Grunddaten
- Betreff:
-
B-Plan 129 - 2. Änderung, Regenversickerungsbecken
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag des Ortsbeirates
- Federführend:
- Ortsbeirat Golm
- Einreicher*:
- Angela Böttge, Kathleen Krause, Monika Marx, Peer Wendt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Golm
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Entscheidung
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11.11.2021
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Erläuterung
Begründung:
Die Eingriffe in Natur und Landschaft, die durch den Bau des Versickerungsbeckens entstanden sind, sind unrechtmäßig. Eine Klage diesbezüglich ist durch den Ortsbeirat geplant, eine Fachaufsichtsbeschwerde eingereicht. Einer weiteren Manifestierung ohne Klärung darf nicht stattfinden. Die Lage des Versickerungsbeckens befindet sich in direkter Nähe der zukünftigen Mitte Golm und ist zurzeit mit einem 1,8m hohem Doppelstegmattenzaun umgeben. Das Eingangstor und 22 Doppelstegmatten verlaufen parallel zur Straße „An der Bahn“ in einem Abstand von ca. 40 cm von den Gehwegplatten. Auf der Innenseite der 22 Doppelstegmatten (ca. 55m lang) wurden knapp 90 Efeupflanzen gesetzt, also ca. alle 60 cm eine Pflanze. Diese werden also in 3-4 Jahren den Zaun überwuchern und es wird eine undurchsichtige „Efeuwand“ von mindestens 2 m Höhe entstehen direkt neben dem Gehweg. Noch ist Zeit einen weiteren unrechtmäßigen Eingriff zu verhindern. Nach Klärung des gesamten Bauwerkes sowie einer Lösung sollten die weiteren Möglichkeiten eng mit dem Ortsbeirat in Abstimmung besprochen und abgestimmt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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142,4 kB
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