Anfrage - 21/SVV/1170
Grunddaten
- Betreff:
-
Auftragsvergabe "Stadtteilentwicklung von Krampnitz - Stresstest"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- Fraktion DIE aNDERE
- Einreicher*:
- Fraktion DIE aNDERE
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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03.11.2021
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Beschlussvorschlag
Derzeit läuft die UVgO (Unterschwellenvergabeordnung)-Verhandlungsvergabe mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb zur "Stadtteilentwicklung von Krampnitz - Stresstest".
Der Bekanntmachung und ihren Unterlagen ist zu entnehmen, dass zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit, hier Personalkapazitäten, gefordert wird:
"Des Weiteren sind auskömmliche Personalkapazitäten gefordert. Die Bewerber sollten mindestens zwanzig (20) Mitarbeiter beschäftigen. Diese sind vom Bieter ebenso in der zu erstellenden Kurzübersicht zu der langjährigen Erfahrung grob zu erfassen."
Wenn man berücksichtigt, dass die zu vergebene Leistung im vergaberechtlichen EU-Unterschwellenbereich angesetzt ist, dann kann man bei einem Auftragsvolumen bis maximal netto 214.000 Euro (EU-Schwellenwert, bis zu dem die Unterschwellenvergabeordnung anzuwenden ist) und bei großzügig angesetzten Honorarpersonensätzen von netto 5.000 Euro / Woche einen Aufwand von etwa 42 Wochen für eine Person ansetzen.
Wenn man davon ausgeht, dass die Aufgabenstellung das parallele interdisziplinäre Arbeiten am "Stresstest" von geschätzt 5 Personen erfordert, wäre das ein Leistungsumfang von realistischen 8,4 Personenwochen mit 5 Personen.
Somit ist nicht nachvollziehbar, dass die Vergabestelle der Landeshauptstadt Potsdam (LHP) als Teilnahmevoraussetzung mindestens 20 Mitarbeiter*innen und darüber hinaus auch eine nachweisbare 10-jährige Erfahrung fordert. Dieses führt zur Ausgrenzung von Marktteilnehmer*innen. Es verbleiben nur sehr große Beratungsunternehmen oder -kanzleien. Ein wirklicher und fairer Wettbewerb wird damit nicht ermöglicht.
Der Nachweis einer Personalkapazität von 5 Mitarbeiter*innen wäre für die ausgeschriebene Dienstleistung neben den anderen Zuschlagskriterien ausreichend qualitätssichernd. Damit würde die gebotene Chancengleichheit bei der Wettbewerbszugänglichkeit von Marktteilnehmer*innen gewahrt.
Wir fragen den Oberbürgermeister:
Warum verfolgt die Vergabestelle der LHP bei der UVgO (Unterschwellenvergabeordnung) -Verhandlungsvergabe mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb zur "Stadtteilentwicklung von Krampnitz - Stresstest" mit dem von den Bieter*innen zu erbringenden Nachweis einer Personalkapazität von mindestens 20 Mitarbeiter*innen eine damit verbundene nicht begründete Ausgrenzung von Marktteilnehmer*innen?