Antrag - 21/SVV/1133

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zur Realisierung einer modernen digitalen Bildungsinfrastruktur r die Schulen der Landeshauptstadt Potsdam einen kommunalen Medienentwicklungsplan zu erstellen. Dieser soll Mindeststandards für die Ausstattung der Potsdamer Schulen mit Informationstechnik definieren und zukünftige Entwicklungspotenziale abbilden. Die Basis dafür bilden die im Rahmen des Digitalpakts erarbeiteten Medienentwicklungspläne der einzelnen Schulen und die r das Land Brandenburg geltenden medienpädagogischen Konzepte.  

Der kommunale Medienentwicklungsplan soll die Bedarfe aufgeschlüsselt nach Schulen abbilden. Dabei sind die Grundsätze der Chancengleichheit, Bildungsgerechtigkeit und gleichwertigen Ausstattungsgrade zu berücksichtigen. Ebenso die möglicherweise unterschiedlichen Erfordernisse der Grund- und weiterführenden Schulen sowie Förderschulen und Oberstufenzentren.

Die Umsetzungsschritte sind zu priorisieren sowie in Anlehnung an die Schulentwicklungsplanung im Geltungszeitraum abzubilden (Roadmap). Bereits in Planung befindliche kurzfristige Mnahmen dürfen durch den auf mittel- und langfristige Prozesse angelegten Entwicklungsplan jedoch nicht verschoben werden.

Die Erarbeitung soll in enger Abstimmung mit den Schulleitungen und unter Einbeziehung der Schulkonferenzen erfolgen, sodass die pandemiebedingten Erkenntnisse aus dem Distanzlernen und der sich daraus möglicherweise ergebenen ergänzenden Bedarfe mit abgebildet werden.

Das Konzept soll zeitlich kohärent an der Laufzeit des IKSEP (2026) orientiert sein. Ab der Fortschreibung des IKSEP soll die Medienentwicklung dort direkt einbezogen werden. Das Ergebnis ist der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung spätestens Ende 2022 vorzulegen. Über den Stand der Erarbeitung ist quartalsweise im Ausschuss für Bildung und Sport Bericht zu erstatten.

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Erläuterung

Begründung:

 

Nach dem Brandenburgischen Schulgesetz ist die LHP als Schulträger verpflichtet, die Bildungsinfrastruktur zu gewährleisten. Dazu gehören neben den im IKSEP abgebildeten Gebäuden und dem Mobiliar auch die technische Ausrüstung auf der Basis medienpädagogischer Konzepte. So wie bei der Errichtung neuer Schulformen die konzeptionelle Ausrichtung von Bedeutung ist, müssen auch Anforderungen insbesondere an Medien- und IT-Ausstattung vom konzeptionellen Grundgedanken aus zur technischen Ausstattung hin konzeptioniert werden.

Jede einzelne Schule hat im Vorfeld der Beantragung von Mitteln für den Digitalpakt in 2019/2020 ihren eigenen Medienpädagogischen Plan entwickelt. Erkennbar wird schon heute, dass die Corona-Pandemie einen z.T. neuen Blick auf die Ausstattung der Schulen verlangt. Eine Definition von Mindeststandards als gesamtstädtischer Rahmen fehlt bisher.

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