Beschlussvorlage - 03/SVV/0373
Grunddaten
- Betreff:
-
Gestaltungskonzept öffentlicher Stadtraum
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- Herr Kahle, Tel. 2516
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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04.06.2003
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23.06.2003
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03.09.2003
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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24.06.2003
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Erledigt
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Ausschuss für Ordnung und Umweltschutz
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Vorberatung
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21.08.2003
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Das
vorliegende „Gestaltungskonzept öffentlicher Raum“ soll Grundlage des weiteren
Verwaltungshandelns bei der Erneuerung und Entwicklung der öffentlichen Straßen
und Plätze und der die Straßen und Plätze begleitenden Grünräume sein.
Erläuterung
Gestaltungskonzept öffentlicher
Stadtraum
Kurzeinführung
Das Gestaltungskonzept ist Grundlage und Orientierung für
alle Fachplanungen der Verwaltung, die sich in irgendeiner Form mit dem
öffentlichen Raum befassen. Eine große Zahl wichtiger öffentlicher Räume sind
durch das laufende Handeln der Verwaltung und der Treuhänder der Stadt bereits
in einen guten Zustand versetzt worden (zum Beispiel: Zeppelinstraße,
Hegelallee, Luisenplatz, Platz der Einheit, Yorckstraße Karl-Liebknecht-Straße,
Weberplatz). Damit sind wesentliche Handlungsbedarfe bereits erledigt. Auch die
in nächster Zeit geplanten Maßnahmen betreffen Bereiche, die das Hauptgerüst
des öffentlichen Raumes ausmachen.
Die Gestaltung des öffentlichen Stadtraumes ist einer der
wesentlichen Einflussfaktoren auf die Entwicklung des Stadtbildes, der in der
Hand der Stadt liegt. Um ihn gezielt einsetzten zu können bedarf es erstens
eines Überblickes über die räumliche Gestaltungsmöglichkeiten und zweitens
eines Überblickes über den Gestaltungsbedarf also eines Maßnahmekonzeptes.
Der Überblick über die räumlichen Gestaltungsmöglichkeiten
ist mit dem vorliegenden Konzept gegeben. Ein Maßnahmekonzept müsste in der
Folge erarbeitet werden, um dann für Teilbereiche auch Gestaltungskonzepte zu
erarbeiten.
Auf Grund der städtischen Finanzsituation kann ein
bestimmter Zeitraum der Abarbeitung des vorliegenden Konzeptes hier noch nicht
genannt werden. Auch die notwendigen Vertiefungen, die aus einem
Maßnahmekonzept resultieren, sind wegen der personellen und finanziellen
Engpässe im Moment nicht zu realisieren.
Das vorliegende Konzept lässt finanzielle Verpflichtungen
unmittelbar nicht entstehen. Diese kommen erst mit der Entscheidung über
Einzelmaßnahmen.
Das Konzept wurde in der ehemaligen „Stabstelle
Stadtbaudirektor“ (69) erarbeitet. Durch die Umstrukturierung kam es zu
Stellenabbau. Die Aufgaben 69 konnten nicht alle von den neuen
Struktureinheiten übernommen werden. Die zu erledigenden Arbeiten wurden
entsprechend ihrer Dringlichkeit eingeordnet. Daher kann dieses Konzept erst
jetzt vorgelegt werden.