Antrag - 03/SVV/0377
Grunddaten
- Betreff:
-
Rechtsgutachten zur Sozialplanrichtlinie in Sanierungsgebieten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Einreicher*:
- Fraktion Grüne/B 90
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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04.06.2003
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23.06.2003
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03.09.2003
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01.10.2003
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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24.06.2003
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23.09.2003
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Erledigt
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Ausschuss für Gesundheit und Soziales
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Vorberatung
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16.09.2003
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Erledigt
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Ausschuss für Ordnung und Umweltschutz
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Vorberatung
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18.09.2003
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, den Sanierungsträger mit einem
Rechtsgutachten zur abschließenden Klärung der Rechtmäßigkeit der
Sozialplanrichtlinie in den Sanierungsgebieten zu beauftragen.
Die
Maßnahme ist aus Städtebaufördermitteln zu finanzieren.
Erläuterung
Die
unklare Situation schadet der Stadt. Nachforderungen sind zu befürchten. Der
Vergleich mit der Berliner Situation trifft nicht zu, da die Richtlinie dort
flächendeckend für ein ganzes Sanierungsgebiet zutrifft, in Potsdam aber nur
für einzelne Wohnungen, die zum Zeitpunkt der Beschlussfassung am 01.04.1998
bewohnt und nicht saniert waren.