Mitteilungsvorlage - 21/SVV/1123
Grunddaten
- Betreff:
-
Potsdamer Integrationsvereinbarung für Geflüchtete
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- GB 3 Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Geschäftsbereich Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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zur Kenntnis
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03.11.2021
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Erledigt
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Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion
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zur Kenntnis
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16.11.2021
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Kenntnis
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24.11.2021
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Ziel der Integrationsvereinbarung ist es, für in Potsdam lebende Geflüchtete Anreize und Unterstützungsmöglichkeiten zu schaffen, die Integration in die Stadtgesellschaft, Arbeit und Ausbildung zu verbessern. Die Integrationsvereinbarung wird zwischen der Landeshauptstadt Potsdam und dem / der Geflüchteten geschlossen (Anlage1).
Während der / die Geflüchtete sich in der Vereinbarung zur Wahrnehmung konkret festgelegter Integrationsschritte verpflichtet, besteht die Leistung der Landeshauptstadt darin, die entsprechenden Angebote für diese Integrationsschritte bereitzustellen. Eine Übersicht der durch die Landeshauptstadt Potsdam aktuell bereitgestellten Integrationsangebote für Geflüchtete liegen als Anlage 2 und Anlage 3 bei. Die nachgewiesenen Bemühungen der / des Geflüchteten werden bei der Prüfung aufenthaltsbeendener Maßnahmen berücksichtigt.
Für das Angebot zum Abschluss einer Integrationsvereinbarung wird durch die Verwaltung ein Kurzkonzept erarbeitet. Das Kurzkonzept konkretisiert die verwaltungsinternen Ablaufprozesse sowie die Koordination zwischen Ausländerbehörde und Integrationslotsen. Zudem wird die Umsetzung der Potsdamer Integrationsvereinbarung für Geflüchtete in einer Dienstanweisung geregelt. Das Verfahren wird vor in Kraft treten dem Ministerium des Innern und für Kommunen vorgelegt und abgestimmt. Ziel ist es, die Integrationsvereinbarung in Potsdam ab Januar 2022 anzuwenden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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62,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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70,7 kB
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3
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(wie Dokument)
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59,5 kB
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