Beschlussvorlage - 21/SVV/0917

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan 23 "Schiffbauergasse" entschieden (siehe Anlagen 3A und 3B).
  2. Der Bebauungsplan 23 "Schiffbauergasse" wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlagen 1 bis 8).

 

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Erläuterung


Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Klimacheck/Klimaauswirkungen:

 

 

positiv

Begründung:

Klimaauswirkungen ergeben sich nicht unmittelbar durch die Festsetzungen der bestehenden Nutzungsarten.

 

negativ

x

keine

 

 

Begründung:

 

Die geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 23 "Schiffbauergasse" sollen grundsätzlich dazu dienen, bestehende Nutzungsstrukturen aus Kunst, Kultur und zukunftsweisendem kreativen Gewerbe und Gastronomie am Standort zu sichern (auch nach Aufhebung der Sanierungssatzung Ende 2021) bzw. unerwünschte Nutzungen wie z.B. konfliktträchtige Wohnnutzung sowie Beherbergungsstätten und Ferienwohnungen im Kultur-, Kunst- und Gewerbequartier auszuschließen.

 

 

Die nähere Erläuterung zur Erforderlichkeit der Beschlussvorlage ergibt sich aus den folgenden Anlagen zu dieser Beschlussvorlage:

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Fazit finanzielle Auswirkungen:


Eine öffentliche Durchwegung im Uferbereich eines Privatgrundgrundstücks im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 23 "Schiffbauergasse" (unter bestimmten Voraussetzungen) ist bereits im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages zwischen der Landeshauptstadt Potsdam und dem damaligen Eigentümer des Grundstücks geregelt worden.

Die Festsetzung dieses Bereichs als öffentliche Grünfläche kann grundsätzlich ein Übernahmeverlangen gemäß § 40 BauGB auslösen. Das damit einhergehende finanzielle Risiko wird in Abwägung aller Belange hingenommen, zumal es als gering einzuschätzen ist. Die damit im Zusammenhang stehende Realisierung des Uferwanderweges ist an Bedingungen geknüpft, deren Eintritt allenfalls sehr langfristig zu erwarten ist und nicht die laufenden und mittelfristigen Haushaltsplanungen betrifft.

 

Kosten für die Realisierung von Verkehrs- und Wegeflächen (neue Verkehrsfläche süstlich des Veranstaltungsplatzes im Verdichtungsbereich und Weiterführung Uferwanderweg nach Norden) sind keine unmittelbare Folge des Bebauungsplans, der diesbezüglich zunächst nur die benötigten Flächen planungsrechtlich sichert.

Ob diese Kosten durch einen Dritten übernommen werden ist derzeit offen. Genauere Angaben zur Höhe sind zum heutigen Zeitpunkt nicht möglich. Die Realisierungsabsicht ist ebenfalls noch offen und wird demnach voraussichtlich nicht die laufende und mittelfristige Haushaltsplanung betreffen. Auf den Haushaltsvorbehalt wird hingewiesen.

 

Die geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 23 "Schiffbauergasse" sollen grundsätzlich dazu dienen, bestehende Nutzungen zu sichern (auch nach Aufhebung der Sanierungssatzung Ende 2021) bzw. unerwünschte Nutzungen wie z.B. konfliktträchtige Wohnnutzung sowie Beherbergungsstätten und Ferienwohnungen auszuschließen.

 

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Anlagen

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