Beschlussvorlage - 21/SVV/1113

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung der Landeshauptstadt Potsdam (Abfallgebührensatzung) 2022
 

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Erläuterung

Begründung:

 

Die kommunale Abfallwirtschaft ist nach den Vorgaben des § 6 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz des Landes Brandenburg (KAG) und des § 9 Abs. 1 des Brandenburgischen Abfall- und Bodenschutz-gesetzes (Bbg AbfBodG) vollständig aus Benutzungsgebühren zu finanzieren. Das veranschlagte Gebührenaufkommen soll die voraussichtlichen Kosten der Abfallentsorgung nicht übersteigen und in der Regel decken. Nach dem KAG müssen Kostenüberdeckungen spätestens im übernächsten Kalkulationszeitraum ausgeglichen werden.

 

Dem vorbenannten Kostendeckungsprinzip folgend, ergeben sich aus geänderten Kostenansätzen ebenfalls Änderungen in den Gebührensätzen, woraus sich eine jährliche Überarbeitung der Abfallgebührensatzung hinsichtlich der Gebührensätze ergibt. Im Ergebnis der Abfallgehrenkalkulation wird für das Jahr 2022 eine neue Abfallgebührensatzung vorgelegt.

 

In der Landeshauptstadt Potsdam ist ein umfangreiches Abfallwirtschaftssystem in einer Kombination aus Hol- und Bringsystem für die einzelnen Wertstoffe und Abfälle etabliert. Mit der Durchführung der Abfallentsorgungsleistungen sind Entsorgungsunternehmen beauftragt.

 

Die Ermittlung der Kosten für die Abfallentsorgungsleistungen 2022 erfolgte auf der Basis der prognostizierten Abfallmengen und geplanten abfallwirtschaftlichen Leistungen unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus Vorjahren. Die Biotonne erfreut sich großer Beliebtheit, was sich in stetig steigenden Sammelmengen zeigt. Während mit den steigenden Bioabfallmengen das Restabfallaufkommen in den Jahren 2016 bis 2019 stetig gesunken ist, war im Jahr 2020 erstmals wieder ein ggf. pandemiebedingter Anstieg zu verzeichnen. Die Sperrmüllmengen aus dem Hol- und Bringsystem (Wertstoffhöfe) sind in den vergangenen Jahren ebenfalls gestiegen und verbleiben derzeit auf einem hohen Niveau.

 

Kalkulationsgrundlage für die Leistungen der Abfallentsorgung sind die jeweiligen Kosten der Drittbeauftragten

 

- für die Abfallsammlung und teilweise Verwertung   - Stadtentsorgung Potsdam GmbH

- für die Abfallverwertung Restabfall und Sperrmüll  - EEW GmbH, Helmstedt 

- für die Verwertung Bioabfall     - Pro Arkades GmbH, Jühnsdorf

- für die Sammlung und Verwertung von Alttextilien  - n.b. Ausschreibung

 

sowie die Kosten der Verwaltung.

 

Die einzelnen Gebührensätze für das Kalenderjahr 2022 resultieren abschließend aus der Division der veranschlagten Kosten mit den prognostizierten Grundlagendaten (Behältervolumen, Einwohner etc.)  r das Jahr 2022.

 

Neben den veranschlagten Kosten sind ebenfalls Über- oder Unterdeckungen aus Vorjahren, hier dem Jahr 2020, kalkulatorisch zu berücksichtigen. Im Ergebnis des vorläufigen IST-BAB Abfallentsorgung 2020 wurde eine Überdeckung in Höhe von insgesamt 1.191.162,79 ermittelt.

 

Die Gründe für die vorläufige Überdeckung 2020 in vorgenannter Höhe sind vielfältig. Zunächst schlägt sich die MWSt-Senkung des zweiten Halbjahres 2020 aufwandsmindernd bei den Leistungen der drittbeauftragten Unternehmen mit ca. 250 T€ nieder. Auch gibt es Abweichungen hinsichtlich der Plan- und IST-Mengenentwicklung. Ebenso konnten in der Vorkalkulation noch nicht die Ergebnisse der EU-weiten Ausschreibung zur Restabfall-/Sperrmüllbehandlung ab dem 01.01.2020 berücksichtigt werden, da diese zum Zeitpunkt der Vorkalkulation noch nicht vorlagen. Weiterhin sind bei den Leistungen der Stadtentsorgung Potsdam die Kosten nicht in der geplanten Höhe entstanden; zum einen lagen die abschließend geprüften LSP-Preise zum Zeitpunkt der Vorkalkulation 2020 noch nicht vor, zum anderen wurden Preisvorbehalte hinsichtlich Dieselkraftstoff und nicht getätigter Investitionen mit der STEP vereinbart, die in der Spitzabrechnung 2020 zu einer Rückzahlung an die Stadt führten. In der Verwaltung sind die veranschlagten Aufwendungen z.B. im Bereich Öffentlichkeitsarbeit ebenso nicht in voller Höhe in Anspruch genommen, da pandemiebedingt nicht alle geplanten Vorhaben umgesetzt werden konnten. Auch sind die Personalkosten nicht in voller Höhe entstanden, hier wurden teilweise Entgeltersatzleistungen durch die Krankenkassen geleistet.

 

Die o.g. Überdeckung in Höhe von 1.191.162,79 € wurde in der vorliegenden Gebührenkalkulation für das Jahr 2022 in den jeweiligen Gebührensätzen gebührenmindernd berücksichtigt.

 

Im Ergebnis der Abfallgebührenkalkulation sind für das Jahr 2022 nur geringfügig geänderte Abfallgebührentze gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen.

 

Die Grundgebühren verändern sich wie folgt:

- Erhöhung r Haushalte um 0,19 je Person und Kalenderjahr (+ 0,7%)

- Minderung im Gewerbe um 0,05 je Beschäftigten und Kalenderjahr (-0,3%).

 

Die Leistungsgebühren verändern sich wie folgt:

- r Restabfall zwischen -0,2 und -3,1 % jeweils in Abhängigkeit der Behältergröße;  

            bei Abfallpresse 20m³ +15%

- r Bioabfall zwischen -0,5 und + 5,8% jeweils in Abngigkeit der Behältergröße.

 

Die Servicegebühren verändern sich wie folgt:     

- Vollservicegebühr +0,5 %  

- Behälterwechselgebühr 0,16 € (+1,8 %)

- Behälteraufstellgebühr Veranstaltungen + 55%

 

Der insgesamt über die Abfallgebühren 2022 zu deckende Aufwand (nach Berücksichtigung Erlöse) ist gegenüber dem Vorjahr nur um 1% (ca. 170 T) gestiegen. Dieser wird sowohl durch here Behältervolumina als auch durch here Anschlussgrade bei den zu veranlagenden Einwohnern und Einwohnergleichwerten weitestgehend gedeckt. Die unterschiedlichen Auswirkungen auf die einzelnen Gebührentatbestandstände ergeben sich demnach insbesondere aus der Höhe der Überdeckung aus dem Jahr 2020 in den einzelnen Leistungen.

 

So sind die spezifischen Einzelpreise für Restabfall von 0,027873 €/l auf 0,02840 €/l und die für Bioabfall von 0,01857 €/l auf 0,01870 €/l zwar gestiegen, jedoch wirken sich die Überdeckungen in den einzelnen Behältergrößen unterschiedlich auf die einzelnen Gebührensätze aus. Bei der 60l-Biotonne standen z.B. aus der Überdeckung des Vorjahres 2020 insgesamt 7,5 T€ zur Verfügung (2019 waren es 2,5 T€), wodurch eine Verringerung in der Gebühr eingetreten ist (-0,5%). Hingegen standen bei der 660l-Biotonne 9,6 T€ zur Verfügung (2019 waren es 17,6 T€), was im Ergebnis zu einem Aufwuchs i.H. von 5,8% führte. Der geringfügige Anstieg der Grundgebühren ist ebenfalls mit einer geringeren Inanspruchnahme aus der Überdeckung 2020 gegenüber dem Vorjahr zu begründen.

 

r die erstmals für das Veranlagungsjahr 2021 eingeführte Behälteraufstellgebühr Veranstaltungen ist ein erheblicher Anstieg (+55%) eingetreten, welcher voraussichtlich 2.300 Behälteraufstellungen betreffen wird. Hintergrund zur Einführung dieser Gebühr war, den Aufwand der STEP für die gesonderte An- und Abfahrt bei den kurzfristigen Behälteraufstellungen zu berücksichtigen, da dieser sonst allen Gebührenpflichtigen auferlegt wird. Der Gebührenanstieg ist ausschließlich auf den gestiegenen Einzelpreis der STEP für diese Leistung zurückzuführen. Die STEP begründet dies mit einem erhöhten Personaleinsatz im Arbeitsfeld Behälterservice, da hier hauptsächlich langjährige Beschäftigte mit geminderter Einsatzmöglichkeit, eingesetzt werden, insofern möchte man der sozialen Verantwortung Rechnung tragen.

 

Eine Gegenüberstellung aller Gebührensätze r die Jahre 2020 2022 sowie zwei Rechenbeispiele für die Gebührenveränderungen anhand eines Einfamilienhauses und einer Wohnanlage sind nachfolgend dargestellt. Ebenso findet sich ein Gebührenvergleich für zwei Beispiele mit anderen Großstädten im Anhang der Vorlage.


Gegenüberstellung der Abfallgebührensätze 2020 2022

 

Gebührentatbestand

Gebührenart

Gebührensätze

Veränderung
gegenüber 2021

2020

2021

2022
gemäß Vorlage

Grundgebühren

 

 

 

 

absolut

relativ

Grundgebühr Person

Jahresgebühr je Person
und Kalenderjahr

26,73 €

28,49 €

28,68 €

0,19 €

0,7 %

- Kleingarten

Jahresgebühr je Parzelle
und Kalenderjahr

6,68 €

7,12 €

7,17 €

0,05 €

0,7 %

- Erholungsgarten

Jahresgebühr je Erholungsgarten
und Kalenderjahr

13,36 €

14,24 €

14,34 €

0,10

0,7 %

Grundgebühr
Einwohnergleichwerte (EWG)

Jahresgebühr je EGW
und Kalenderjahr

25,86 €

27,92 €

27,84 €

-0,08 €

-0,3 %

- Beschäftigte, Dienstkraft, Bett

Jahresgebühr je Beschäftigten,
Bett, Dienstkraft und Kalenderjahr

15,51 €

16,75 €

16,70 €

-0,05 €

-0,3 %

- Kinder / Stellplätze / Liegeplätze

Jahresgebühr je 10 Kinder / 10 Stell-/Liegeplätze  und Kalenderjahr

1,55 €

1,67 €

1,67 €

0,00 €

0,0 %

- Übernachtungsmöglichkeiten

Jahresgebühr je 2 Übernachtungs-möglichkeiten und Kalenderjahr

7,75 €

8,37 €

8,35 €

-0,02 €

-0,2 %

Leistungsgebühren Restabfall

 

 

 

 

 

     60 l - einmalige Leerung

Gebühr je Entleerung

1,65 €

1,70 €

1,69 €

-0,01 €

-0,6 %

     60 l - vierwöchentl. Leerung

Jahresgebühr

21,52 €

22,19 €

21,99 €

-0,20 €

-0,9 %

     60 l - 14-tägliche Leerung

Jahresgebühr

43,05 €

44,39 €

43,99 €

-0,40 €

-0,9 %

     80 l - einmalige Leerung

Gebühr je Entleerung

2,21 €

2,28 €

2,25 €

-0,03 €

-1,3 %

     80 l - vierwöchentl. Leerung

Jahresgebühr

28,83 €

29,72 €

29,32 €

-0,40 €

-1,3 %

     80 l - 14-tägliche Leerung

Jahresgebühr

57,67 €

59,44 €

58,65 €

-0,79 €

-1,3 %

   120 l - einmalige Leerung

Gebühr je Entleerung

3,23 €

3,38 €

3,32 €

-0,06 €

-1,8 %

   120 l - vierwöchentliche Leerung

Jahresgebühr

42,09 €

44,02 €

43,20 €

-0,82 €

-1,9 %

   120 l - 14-tägliche Leerung

Jahresgebühr

84,19 €

88,05 €

86,40 €

-1,65 €

-1,9 %

   240 l - einmalige Leerung

Gebühr je Entleerung

6,52 €

6,85 €

6,63 €

-0,22 €

-3,2 %

   240 l - vierwöchentliche Leerung

Jahresgebühr

84,78 €

89,05 €

86,30 €

-2,75 €

-3,1 %

   240 l - 14-tägliche Leerung

Jahresgebühr

169,57 €

178,10 €

172,60 €

-5,50 €

-3,1 %

   240 l - wöchentliche Leerung

Jahresgebühr

339,14 €

356,21 €

345,21 €

-11,00 €

-3,1 %

1.100 l - einmalige Leerung

Gebühr je Entleerung

29,31 €

30,49 €

30,43 €

-0,06 €

-0,2 %

1.100 l - 14-tägliche Leerung

Jahresgebühr

762,18 €

792,99 €

791,39 €

-1,60 €

-0,2 %

1.100 l - wöchentliche Leerung

Jahresgebühr

1.524,36 €

1.585,98 €

1.582,79 €

-3,19 €

-0,2 %

1.100 l - zweimal wöchentl. Leerung

Jahresgebühr

3.048,73 €

3.171,97 €

3.165,58 €

-6,39 €

-0,2 %

     80 l - Restabfallsack

Gebühr je Restabfallsack

1,80 €

1,94 €

1,94 €

0,00 €

0,0 %

Abfallpressen

 

 

 

 

 

 

  10 m³ - einmalige Leerung

Gebühr je Entleerung

529,48 €

529,31 €

525,03 €

-4,28 €

-0,8 %

  10 m³ - Presse -
  vierwöchentliche Leerung

Jahresgebühr

6.883,27 €

6.881,05 €

6.825,49 €

-55,56 €

-0,8 %

  10 m³ - Presse -
  14-tägliche Leerung

Jahresgebühr

13.766,55 €

13.762,11 €

13.650,98 €

-111,13 €

-0,8 %

  10 m³ - Presse -
  chentliche Leerung

Jahresgebühr

27.533,11 €

27.524,23 €

27.301,97 €

-222,26 €

-0,8 %

  20 m³ - einmalige Leerung

Gebühr je Entleerung

1.103,35 €

1.025,86 €

1.187,69 €

161,83 €

15,8 %

  20 m³ - Presse -
  vierwöchentliche Leerung

Jahresgebühr

14.343,65 €

13.336,29 €

15.440,08 €

2.103,79 €

15,8 %

  20 m³ - Presse -
  14-tägliche Leerung

Jahresgebühr

28.687,31 €

26.672,58 €

30.880,17 €

4.207,59 €

15,8 %

  20 m³ - Presse -
  chentliche Leerung

Jahresgebühr

57.374,63 €

53.345,17 €

61.760,34 €

8.415,17 €

15,8 %

 

 

Gegenüberstellung der Abfallgebührensätze 2020 - 2022

Fortsetzung

 

Gebührentatbestand

Gebührenart

Gebührensätze

Veränderung
gegenüber 2021

2020

2021

2022
gemäß Vorlage

Leistungsgebühren Bioabfall

 

 

 

absolut

relativ

  60l - 14-tägliche Leerung

Jahresgebühr

30,09 €

30,51 €

30,35 €

-0,16 €

-0,5 %

  60l - Kombileerung

Jahresgebühr

47,45 €

48,12 €

47,87 €

-0,25 €

-0,5 %

  60l - wöchentliche Leerung

Jahresgebühr

60,18 €

61,03 €

60,71 €

-0,32 €

-0,5 %

120l - 14-tägliche Leerung

Jahresgebühr

59,58 €

58,63 €

60,05 €

1,42 €

2,4 %

120l - Kombileerung

Jahresgebühr

93,96 €

92,46 €

94,70 €

2,24 €

2,4 %

120l - wöchentliche Leerung

Jahresgebühr

119,17 €

117,27 €

120,10 €

2,83 €

2,4 %

240l - 14-tägliche Leerung

Jahresgebühr

118,28 €

119,76 €

118,77 €

-0,99 €

-0,8 %

240l - Kombileerung

Jahresgebühr

186,52 €

188,86 €

187,29 €

-1,57 €

-0,8 %

240l - wöchentliche Leerung

Jahresgebühr

236,56 €

239,53 €

237,54 €

-1,99 €

-0,8 %

660l - 14-tägliche Leerung

Jahresgebühr

304,94 €

305,15 €

322,76 €

17,61 €

5,8 %

660l - Kombileerung

Jahresgebühr

480,87 €

481,20 €

508,97 €

27,77 €

5,8 %

660l - wöchentliche Leerung

Jahresgebühr

609,89 €

610,31 €

645,53 €

35,22 €

5,8 %

Servicegebühren

 

 

 

 

 

Behälter bis 240l -
vierwöchentliche Leerung

Jahresgebühr

42,94 €

43,98 €

44,20 €

0,22 €

0,5 %

Behälter bis 240l -
14-tägliche Leerung

Jahresgebühr

85,89 €

87,97 €

88,41 €

0,44 €

0,5 %

Behälter bis 240l -
Kombileerung Biotonne

Jahresgebühr

135,45 €

138,73 €

139,42 €

0,69 €

0,5 %

Behälter bis 240l -
chentliche Leerung

Jahresgebühr

171,79 €

175,95 €

176,82 €

0,87 €

0,5 %

Behälter > 240l -
14-tägliche Leerung

Jahresgebühr

128,84 €

131,96 €

132,62 €

0,66 €

0,5 %

Behälter > 240l -
Kombileerung Biotonne

Jahresgebühr

203,18 €

208,10 €

209,13 €

1,03 €

0,5 %

Behälter > 240l -
chentliche Leerung

Jahresgebühr

257,69 €

263,93 €

265,24 €

1,31 €

0,5 %

Behälter > 240l -
zweimal wöchentl. Leerung

Jahresgebühr

515,39 €

527,87 €

530,48 €

2,61 €

0,5 %

Sonstige Gebühren

 

 

 

 

 

Behälterwechselgebühr

Gebühr je Wechsel

9,33 €

8,98 €

9,14 €

0,16 €

1,8 %

Behälteraufstellgebühr
Behälter 120 l, 240 l

Gebühr je Behälter

 

13,26 €

20,62 €

7,36 €

55,5 %

Behälteraufstellgebühr
Behälter 1.100 l

Gebühr je Behälter

 

19,89 €

30,94 €

11,05 €

55,6 %

 

 

 

Beispiele für Gebührenveränderungen an ausgewählten Beispielen

 

1. Beispiel: Einfamilienhaus - 4 Personen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1 x 80 l-Restabfallbehälter mit 14-täglicher Leerung

 

 

 

1 x 60 l-Bioabfallbehälter mit wöchentlicher Leerung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2021

 

2022

 

 

Anzahl

Preis/LE

Gesamt

Preis/LE

Gesamt

Grundgebühr

4

28,49 €/a

113,96 €

28,68 €/a

114,72

Leistungsgebühr Restabfall

1

59,44 €/a

59,44 €

58,65 €/a

58,65 €

Leistungsgebühr Bioabfall

1

61,03 €/a

61,03 €

60,71 €/a

60,71 €

Jahresgebühr im Teilservice

 

 

234,43 €

 

234,08 €

 

 

 

 

 

 

Bei Einfamilienhäusern werden die Abfallbehälter i.d.R. von den Grundstückseigentümern

zur Entleerung vor das Grundstück bereitgestellt.

 

 

 

 

 

 

Bei der Inanspruchnahme des Vollservices entstehen folgende zusätzliche Kosten:

Vollservice Restabfall bis 240l - 14t

1

87,97 €/a

87,97 €

88,41 €/a

88,41 €

Vollservice Bioabfall bis 240l - wö

1

175,95 €/a

175,95 €

176,82 €/a

176,82 €

Jahresgebühr im Vollservice

 

 

498,35 €

 

499,31 €

 

 

 

 

 

 

2. Beispiel: Wohnanlage - 100 Personen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3 x 1.100 l-Restabfallbehälter mit wöchentlicher Leerung

 

 

1 x 240 l-Bioabfallbehälter mit wöchentlicher Leerung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2021

 

2022

 

 

Anzahl

Preis/LE

Gesamt

Preis/LE

Gesamt

Grundgebühr

100

28,49 €/a

2.849,00 €

28,68 €/a

2.868,00 €

Leistungsgebühr Restabfall

3

1.585,98 €/a

4.757,94 €

1.582,79 €/a

4.748,37 €

Leistungsgebühr Bioabfall

1

239,53 €/a

239,53 €

237,54 €/a

237,54 €

Jahresgebühr im Teilservice

 

 

7.846,47 €

 

7.853,91 €

 

 

 

 

 

 

Bei Mehrfamilienhäusern/Wohnanlagen wird die Bereitstellung der Behälter zur Entleerung

 in zahlreichen Fällen über Hausmeisterdienste u.ä. gewährleistet.

 

 

 

 

 

 

Bei der Inanspruchnahme des Vollservices entstehen folgende zusätzliche Kosten:

Vollservice Restabfall > 240l - wö

3

263,93 €/a

791,79 €

265,24 €/a

795,72 €

Vollservice Bioabfall bis 240l - wö

1

175,95 €/a

175,95 €

176,82 €/a

176,82 €

Jahresgebühr im Vollservice

 

 

8.814,21 €

 

8.826,45 €

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Abfallgebühren sind gemäß Kommunalabgabengesetz Brandenburg (KAG) kostendeckend zu kalkulieren, wobei Kostenüberdeckungen spätestens im übernächsten Kalkulationszeitraum auszugleichen sind.

Aufwendungen der Abfallentsorgung (Kosten drittbeauftragter Unternehmen, Verwaltungskosten etc.) sind grundsätzlich gebührenansatzfähig. Davon ausgenommen sind preisrechtlich vereinbarte Gewinnzuschläge, soweit sie der gebührenfinanzierten Körperschaft zufließen. Der mit der STEP vereinbarte Gewinnzuschlag in Höhe von 3% wurde unter Berücksichtigung des Gesellschafteranteils der LHP über die SWP an der STEP (51%) aus den Gesamtaufwendungen der STEP (SK 5455100) abgesetzt.

Nicht gebührenansatzfähig sind weiterhin Forderungsabschreibungen und Einzelwertberichtigungen sowie Verwaltungsaufwendungen für die Deponie Golm und die Betriebe gewerblicher Art (BgA) DSD und DSD PPK. Die in der Kalkulation berücksichtigten Kosten der Umlage Fachbereichsleitung sind im Produkt 1229900 veranschlagt und daher nicht im Produkt 5370201-Abfallentsorgung ersichtlich.

Die in der Abfallgebührenkalkulation ausgewiesenen Kostenarten sind unter Berücksichtigung der zuvor erläuterten Sachverhalte ermittelt worden. Ebenso ist die vorläufige Überdeckung aus dem Jahr 2020 in Höhe von 1.191.162,79 als negativer Aufwand gebührenmindernd berücksichtigt. Insgesamt ergibt sich unter Berücksichtigung von Rundungsabweichungen ein Betrag in Höhe von 308.537,76, der aus dem städtischen Haushalt zu finanzieren ist. Dieser setzt sich wie folgt zusammen:

 

Rundungsbetrag aus Kalkulation                                          1.001,73

 Anteiliger kalkulatorischer Gewinn LHP                           230.006,12

 Verwaltungsaufwendung Deponie Golm                         10.753,55

 Verwaltungsaufwendung BgA DSD                                 40.709,88

 Verwaltungsaufwendung BgA DSD PPK                         39.393,12

./. Umlage FB-Leitung 32                                              ./.    53.454,64

Summe                                                                              268.409,76     

Einzelwertberichtigung                                                         40.000,00 €

Rundungsabweichungen                                                          128,00

Zuschuss Ergebnishaushalt 2022                                  308.537,76

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Anlagen

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