Beschlussvorlage - 21/SVV/1122

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Das Rahmenkonzept für die Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Landeshauptstadt Potsdam bildet die Grundlage für das Handeln der Kindertageseinrichtungen in gemeindlicher Trägerverantwortung.

 

  1. Die Landeshauptstadt Potsdam übernimmt die Verantwortung für den eigenen Rahmen und sichert Transparenz und Kooperation mit allen anderen Trägern von Kindertagesbetreuungsstandorten in Potsdam zu. Somit trägt sie eine Mitverantwortung für die Funktionalität eines kooperierenden Systems.

 

  1. Für eine gelingende Kooperation sind gleiche Standards für gemeindliche Einrichtungen und Einrichtungen in freier Trägerschaft zu setzen. Gemeinsam soll somit für die Nutzer*innen der Einrichtungen eine bedarfsgerechte und zukunftsfähige Bildungsinfrastruktur mit erforderlichen Qualitätsstandards ausgebaut werden.
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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

Mit dem Beschluss zur DS 19/SVV/0916 wurde der Wille bekundet, dass die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) ab dem Kita-Jahr 2020/21 gemeindliche Trägerin von Kindertageseinrichtungen (inkl. Hort) sein wird.

 

Nach § 14 Abs. KitaG muss der Träger bereit und in der Lage sein, bedarfsgerechte und geeignete Einrichtungen nach den Vorschriften dieses Gesetzes zu betreiben. Die Bereitschaft hat die LHP in der Rolle der Gemeinde im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung erklärt.

Die Geeignetheit ist abhängig vom Vorliegen der tatsächlichen Voraussetzungen für die Trägerschaft im Rahmen der Glaubhaftmachung gegenüber der Erlaubnisbehörde (Erlaubniserteilung). Auf absehbare Zeit sollten tragfähige Rahmenbedingungen gesichert sein. Dabei haben Konstanz und Verlässlichkeit in Beziehungen eine große Bedeutung für das Wohl der Kinder. Der Norm folgend muss die LHP ihre konzeptionellen, personellen und materiellen Perspektiven darlegen. Das Rahmenkonzept bildet hier eine verlässliche Grundlage.

 

Um u.a. der Forderung bedarfsgerechter Betreibung von Kindertagesstätten zu entsprechen, geht die LHP die Verpflichtung ein, mit den Angeboten die Interessen und Bedürfnisse der Nutzer*innen aufzugreifen und die Bedarfe zu sichern.

 

r die Umsetzung des Grundsatzbeschlusses (DS 19/SVV/0916) wurde eine Projektgruppe etabliert. Diese schafft die Voraussetzungen für die rechtlichen und qualitativen Anforderungen. Sie hat die Zeitschiene für die inhaltliche und organisatorische Entwicklung erarbeitet und koordiniert die Schnittstellen bis zur Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb der jeweiligen Einrichtungen.

 

Die Grundlage für das Rahmenkonzept bildet das Leitbild der LHP. Demnach ist Potsdam eine Stadt für ALLE, in der es gelingt, förderliche Rahmenbedingungen und ausreichende Betreuungsangebote zur Verfügung zu stellen und somit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gemeinsam mit den freien Trägern zu unterstützen.

 

Im Rahmenkonzept finden sich Aussagen zu strukturellen und pädagogischen Rahmenbedingungen u.a. gesetzliche Grundlagen, gesunder Ernährung und Bewegung, dem Bild vom Kind sowie die Gestaltung von Übergängen.

Das Rahmenkonzept dient als Orientierung für die pädagogische Arbeit in jeder kommunalen Einrichtung.

 

Ein weiterer Themenschwerpunkt im Rahmenkonzept ist das Qualitätsmanagement. Die Qualität der Kindertageseinrichtungen hängt entscheidend von dem Engagement sowie den persönlichen Fähigkeiten und Stärken des Fachpersonals (pädagogische Fachkräfte, technisches Personal und Verwaltung) ab. Demnach ist es wünschenswert, wenn in den Kindertageseinrichtungen multiprofessionelle Teams gemeinsam den pädagogischen Bildungsauftrag umsetzen. Darüber hinaus sollen die Kindertageseinrichtungen als Ausbildungsorte dienen, um einen Beitrag zur Gewinnung und Qualifizierung von pädagogischen Fachkräften zu leisten. Dazu wird eine Kooperation mit der Fachhochschule Potsdam angestrebt.

 

Den Trägervertreter*innen und dem Kreiskitaelternbeirat (KKEB) wurde am 03.09.2021 der Entwurf des Rahmenkonzepts zugeschickt. Es wurde am 06.09.2021 um ein Votum in der Sache bis zum 17. September gebeten. Verbunden wurde die Bitte mit der Botschaft, neben dem Schwerpunkt des bedarfsgerechten Ausbaus der Betreuungsplätze, nun weiterführend gemeinsam die Qualität zu sichern und den Ausbau zu gestalten. Der Kreiskitaelternbeirat bedankte sich am 16.09.2021 für die Einbindung. Das positive Votum wurde mit der Botschaft einer Partizipation zwischen Gemeinde und freien Trägern bestärkt, aber auch auf die wichtige Kinder- und Elternpartizipation wurde hingewiesen.

 

Die Trägervertreter*innen der AG 78 gaben keine Rückinformation.

 

Am 30.09.2021 wurde das Thema in der AG 78 aufgerufen. Dem KKEB wurde gedankt, Hinweise werden im jeweiligen Standortkonzept aufgegriffen. Die freien Träger äußerten sich nicht zum Tagesordnungspunkt.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Fazit finanzielle Auswirkungen:

 

In der Haushaltsplanung wurde unterstellt, dass die dem Gesetz nach angemessene und auskömmliche Finanzierung der kommunalen Kitas der Höhe nach vergleichbar mit der Finanzierung der freien Träger ist. Lediglich die Art der Verbuchung der Aufwendungen unterscheidet sich.

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Anlagen

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