Beschlussvorlage - 21/SVV/1208

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die neuen Zuständigkeitsbereiche der Grundschulen und Primarstufen an weiterführenden allgemeinbildenden Schulen im Schulaufnahmeverfahren Ü1 (Jahrgangsstufe 1) als Anlage gemäß § 2 Absatz II (Straßenverzeichnis) der ltigen Satzung über die Bildung von Schulbezirken in der Landeshauptstadt Potsdam.

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

Klimaauswirkungen

 

positiv  negativ  keine

 

Fazit Klimaauswirkungen:

 

 

Bei dieser Beschlussvorlage ist keine Klimarelevanz gegeben. Es wird nur die Aufteilung der Zuständigkeiten von Grundschulen und Primarstufen an weiterführenden allgemeinbildenden Schulen im Rahmen des Schulaufnahmeverfahrens geändert.

 


Begründung:

 

Gemäß § 106 Absatz 5 Satz 1 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) ist der Schulträger verpflichtet, Regelungen zu Schulbezirken durch Satzung zu bestimmen. Derzeit findet die Neufassung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken der Landeshauptstadt Potsdam vom 24. April 2020 (Amtsblatt der Landeshauptstadt Potsdam Nr. 09/2020 Seite 4) Anwendung.

 

Die Aufgabe der Landeshauptstadt Potsdam als Schulträger besteht darin, gemäß § 2 Abs. 2 der Satzung, r die Grundschulen und Primarstufen an weiterführenden allgemeinbildenden Schulen, die Schulen festzulegen, durch die die administrative Aufgabenerledigung und die Überwachung der Schulpflicht im Schulaufnahmeverfahren erfolgt.

 

Diese Zuständigkeitsbereiche in denen die Schulen für die Schulpflichtüberwachung und eine reibungslose Ablauforganisation im Schulaufnahmeverfahren sorgen, müssen u.a. in Folge der Neugründung von Schulen überarbeitet werden. Neue Grundschulen und Primarstufen weiterführender allgemeinbildender Schulen erhalten dann einen eigenen Zuständigkeitsbereich.

 

Dabei wird darauf geachtet, dass die Zuständigkeit für die gesetzlich vorgeschriebene Erstanmeldung eines schulpflichtigen (schulpflichtig werdenden) Kindes im Schulaufnahmeverfahren auf eine wohnortnahe Schule übertragen wird.

 

Darüber hinaus wird eine Überarbeitung der Zuständigkeitsbereiche ebenfalls notwendig, wenn wie in der Vergangenheit zahlreiche Wohnungsbauvorhaben in Quartieren der Stadt Potsdam realisiert werden und die Zahl der Schüler in einem Zuständigkeitsbereich dadurch für einen längeren Zeitraum deutlich steigt. Um die Schulpflichtüberwachung durch die Schulen auch vor diesem Hintergrund sicherzustellen und einen effektiven Ablauf des Schulaufnahmeverfahrens zu gewährleisten, wird durch eine Neuaufteilung der Zuständigkeitsbereiche der Arbeitsaufwand für die Schulen gleichmäßiger verteilt.

 

Durch den Start der Grundschule Heinrich-Mann-Allee und den Bevölkerungsanstieg unter anderem im Potsdamer Norden in den vergangenen Jahren ist es nun notwendig geworden, die Zuständigkeitsbereiche der Grundschulen und Primarstufen an weiterführenden allgemeinbildenden Schulen neu aufzuteilen.

 

Diese Neuaufteilung resultiert in einem neuen Straßenverzeichnis, das der Satzung über die Bildung von Schulbezirken anhängig ist.

 

Im aktuellen Fall erstreckt sich der Zuständigkeitsbereich der im Schuljahr 2021/2022 neu gestarteten Grundschule Heinrich-Mann-Allee über ein Gebiet, das zuvor unter der Waldstadt-Grundschule (27), der Primarstufe der Fontane-Oberschule (51) und der Grundschule am Humboldtring (37) aufgeteilt war.

 

Der Zuständigkeitsbereich der Grundschule am Humboldtring (37) wurde zudem stärker an den geografischen Gegebenheiten (hier vor allem Straßen und Bahnschienen) orientiert. Dies führt dazu, dass sich die angrenzenden Zuständigkeitsbereiche der Grundschule Bruno H. Bürgel (16) und der Goethe-Grundschule (31) etwas vergrößern.

 

Darüber hinaus wurden auch die Zuständigkeitsbereiche im stark gewachsenen Planungsraum 201 (Bornim, Bornstedt, Nedlitz, Am Ruinenberg, Rote Kasernen) neu aufgeteilt. Davon betroffen waren die Grundschule im Bornstedter Feld (3) und die Karl-Foerster-Schule (25/26).

 

Um den Arbeitsaufwand der Schulen im Innenstadtbereich und der Brandenburger Vorstadt etwas besser zu verteilen, wurden außerdem die Zuständigkeitsbereiche der Grundschule Max Dortu (8) und der Gerhart-Hauptmann-Grundschule (12) geringfügig angepasst.

 

In den folgenden Jahren (Schuljahr 2023/24 und 2024/25) wird es darüber hinaus neue Zuständigkeitsbereiche für die geplanten Grundschulen in Babelsberg und in Krampnitz geben. Auch hier wird durch die Neuaufteilung der Zuständigkeitsbereiche eine Entlastung für die umliegenden Schulen angestrebt. Wir informieren die betroffenen Schulen und Schulkonferenzen zu gegebener Zeit über die damit verbundenen Veränderungen im eigenen Zuständigkeitsbereich.

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Anlagen

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