Beschlussvorlage - 21/SVV/1215

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Benennung der Mitglieder des Beirats für Menschen mit Behinderung der Landeshauptstadt Potsdam wird gemäß § 10 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Potsdam mit sofortiger Wirkung zurückgenommen.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Mitglieder des Beirates für Menschen mit Behinderung wurden 2018 durch Abstimmung in der Stadtverordnetenversammlung benannt. Seit geraumer Zeit befinden sich die Mitglieder im internen Konflikt. Die von der Stadtverordnetenversammlung im Juni beauftragte Mediation (20/SVV/0469) hat nicht den gewünschten Erfolg gebracht. In der Sitzung des Beirats für Menschen mit Behinderung am 25.10.2021 beschloss ein Teil der anwesenden Mitglieder aufgrund der nicht zu lösenden Unstimmigkeiten im Beirat zurückzutreten.

Stand 04.11.2021 sind vier Rücktritte eingegangen, unter anderem ist der zuletzt kommissarisch amtierende Sprecher zurückgetreten. Damit hat der Beirat noch neun Mitglieder und keinen Sprecher mehr. Infolgedessen ist der Beirat für Menschen mit Behinderung nicht mehr handlungsfähig.

Da ein kommunaler Beirat für Menschen mit Behinderung unabdingbar für die Mitbestimmungsrechte dieser Personengruppe ist, muss mit der Rücknahme der Benennung der Mitglieder des Beirats eine Vorgehensweise sowie Zeitschiene zur möglichst zeitnahen Etablierung eines arbeitsfähigen und wirksamen Beirats einhergehen. Die Beauftragte für Menschen mit Behinderung wird einen Vorschlag zur Neu-Strukturierung des Beirats sowie den Entwurf einer Geschäfts- und Wahlordnung erarbeiten und diesen mit Politik und Verwaltung abstimmen. Der abgestimmte Vorschlag wird der Stadtverordnetenversammlung im 1. Quartal 2022 zum Beschluss vorgelegt.


 

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Fazit finanzielle Auswirkungen


 

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