Beschlussvorlage - 21/SVV/1226
Grunddaten
- Betreff:
-
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen 2021 im Produkt 36502 "Betreuung von Kindern - freie Träger"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Geschäftsbereich Bildung, Kultur, Jugend und Sport
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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01.12.2021
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Zuführung zu Rückstellungen im Haushaltsjahr 2018 in Höhe von 8.529.047,24 EUR
Zuführung zu Rückstellungen im Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 6.176.758,22 EUR
Zuführung zu Rückstellungen im Haushaltsjahr 2020 in Höhe von 955.245,00 EUR
Die Deckung der Zuführungen in 2018 und 2019 erfolgen aus den dort bereits herangezogenen Deckungen. Für die Zuführung in 2020 werden Mehrerträge des Haushaltsjahres 2020 verwendet. Die Rückstellungen werden in voraussichtlicher Höhe von 3.251.901,00 EUR bereits im HHJ 2021 durch Zahlung in Anspruch genommen.
- Überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Produkt 36502 „Betreuung von Kindern – freie Träger“ im Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 5.186.801,31 EUR für die Finanzierung u. a. von Abschlagzahlungen sowie Betriebskostennachzahlungen an freie Träger der Kinderbetreuungseinrichtungen.
Die Deckung des Mehrbedarfes erfolgt aus Minderaufwendungen/-auszahlungen sowie aus übertragenen Haushaltsermächtigungen (Haushaltsresten) 2020 der Geschäftsbereiche 2, 4, und 5.
Erläuterung
Berechnungstabelle Demografieprüfung:
Begründung:
Die Landeshauptstadt Potsdam gewährt als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe Zuschüsse gem. § 16 Abs. 2 u. 3 Kitagesetz des Landes Brandenburg. Grundlage für die Zahlung der Zuschüsse bildet die jeweils gültige Richtlinie über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Kindertagesstätten in freier Trägerschaft in der Landeshauptstadt Potsdam Kita-Finanzierungsrichtlinie – KitaFR). Entsprechende Leistungen gehören dabei zu den Pflichtaufgaben der Landeshauptstadt Potsdam und sind sowohl hinsichtlich des Umfangs als auch des Inhaltes ein komplexer Prozess.
Basierend auf Auswertungen des Controllings des Fachbereiches Bildung, Jugend und Sport sowie einer Liquiditätsbetrachtung des zugrundeliegenden Deckungskreises 3011 inkl. des Produktes „Betreuung von Kindern – freie Träger“ musste aufgrund einer Vielzahl von Betriebskostennachzahlungen sowie trägerseitig gestiegenen Kosten ein Mehrbedarf prognostiziert werden.
Im Haushaltsjahr 2021 wurden mit der Haushaltsplanung Doppelhaushalt 2020/2021 für das gesamte Produkt „Betreuung von Kindern – freie Träger“
- Aufwendungen in Höhe von 134.343.000,00 EUR
- Erträge in Höhe von 54.342.400,00 EUR
- Zuschuss 80.000.600,00 EUR
eingeplant.
Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung ergaben sich unter Berücksichtigung bereits vorgenommener Mittelübertragungen (u. a. aufgrund Erstattung vom Land für entgangene Elternbeiträge) fortgeschriebene Haushaltsansätze in folgender Höhe:
- Aufwendungen in Höhe von 140.360.133,11 EUR
- Erträge in Höhe von 57.067.247,58 EUR
- Zuschuss 83.292.885,53 EUR
Entsprechend aktuellem Prognosestand werden jedoch bis zum Jahresende
- Aufwendungen in Höhe von 144.851.934,42 EUR
- Erträge in Höhe von 57.067.247,58 EUR
- Zuschuss 87.784.686,84 EUR
benötigt.
Das Defizit im Haushaltsjahr 2021 zwischen fortgeschriebenen Haushaltsansätzen und Prognose 31.12.2021 beträgt damit im genannten Leistungsbereich des Fachbereiches 23 per 10.09.2021 4.491.801,31 EUR. Da sich in der Finanzrechnung eine Unterdeckung in Höhe von 695.000 € ergibt, müssen Mittel i. H. v. insgesamt 5.186.801,31 EUR zur Verfügung gestellt werden.
Das Defizit im Produkt „Betreuung von Kindern – freie Träger“ muss aufgrund der Einbindung in den Deckungskreis 3011 um weitere Produkte der gesamten Kita-Finanzierung des Jahres 2021 erweitert werden. Eine losgelöste Betrachtung des einzelnen Produktes würde aufgrund des Deckungskreises eine finanzielle Unterdeckung in anderen Bereichen schaffen.
In der Folge wird der noch benötigte liquide Finanzbedarf im Deckungskreis 3011 dargestellt, welcher ebenso u. a. die Finanzierung der Tagespflegestellen, Andere Betreuungsangebote und den Kostenausgleich mit anderen Kommunen umfasst.
Auswertung Deckungskreis 3011
Hervorzuheben ist dabei die Korrektur von zu hohen Abschlägen an freie Träger. Da die Bescheidung der Abschläge im aktuellen Jahr auf Basis einer über dem IST liegenden Kinderzahl erfolgte (18.231 Kinder im Plan, 16.897 im IST der ersten drei Stichtage), wurden von Seiten der Landeshauptstadt Potsdam bereits unterjährig die Abschläge mittels Teil-Widerrufsbescheiden reduziert (auf Basis der Ist-Kinderzahlen).
Im Ergebnis dieser Reduzierung ist dennoch ein unterjähriger bestehender Mehrbedarf für Abschlagszahlungen an die Träger zu verzeichnen. Begründet wird dieser u. a. mit gestiegenen Kosten in belegungsunabhängigen Bereichen (z. B. Grundstück und Gebäude), Bedarfe im Zusammenhang mit Corona. Die detaillierte finale Prüfung der Zahlungen erfolgt im Rahmen der Prüfung der Betriebskostenabrechnung 2021 der Träger.
Es ist im Ergebnis ein Gesamtmehrbedarf in Höhe von 4.491.801,31 EUR zu verzeichnen. Da sich in der Finanzrechnung eine Unterdeckung in Höhe von 695.000 EUR ergibt, müssen Mittel i. H. v. insgesamt 5.186.801,31 EUR zur Verfügung gestellt werden.
Das offene Defizit ist gegenwärtig nur durch entsprechenden Beschluss zum vorliegenden Antrag zu decken.
Zur Zahlung u. a. der Abschläge an die freien Träger der Kindertagesbetreuung für den Betrieb von Kindertagesbetreuungseinrichtungen im Monat Dezember 2021 ist ein Antrag auf überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen zwingend erforderlich. Die Leistung ist unabweisbar und unaufschiebbar. Die Träger haben einen Anspruch auf entsprechende Abschlagszahlung zum 10. eines jeden Monats. Somit ist eine Zustimmung zum Antrag mithin zwingend erforderlich.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Zu 1.) Aus zum Beschluss stehender Vorlage erwachsen finanzielle Mehrbedarfe im Produkt 36502 (Betreuung von Kindern – freie Träger) aus Zuführung in sonstige Rückstellungen. Im Haushaltsjahr 2018 wurden in Höhe von 8.529.047,24 EUR und im Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 6.176.758,22 EUR Mittel in den jeweiligen Haushaltjahren im Produktkonto Betreuung von Kindern – freie Träger (UP 3650200), Zuführung in sonst. Rückstellungen (Sachkonto 5494100), zur Verfügung gestellt.
Im Haushaltsjahr 2020 werden Mittel für die Zuführung in sonstige Rückstellungen in Höhe von 955.245,00 EUR im selben Produktkonto bereitgestellt. Die Deckung erfolgt aus Mehrerträgen aus Zuweisungen für laufende Zwecke vom Land (Sachkonto 4141000) im UP Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (UP 3610000) und aus Zuweisungen lfd. Zwecke von privaten Unternehmen in Vorjahren (Sachkonto 4592720) im UP Betreuung von Kindern – freie Träger (UP 3650200).
Zu 2.) Aus zum Beschluss stehender Vorlage erwachsen finanzielle Mehrbedarfe im Produkt 36502 (Betreuung von Kindern – freie Träger) i. H. v. 4.491.801,31 EUR im Haushaltsjahr 2021. Da sich in der Finanzrechnung eine Unterdeckung in Höhe von 695.000 EUR ergibt, müssen Mittel i. H. v. insgesamt 5.186.801,31 € zur Verfügung gestellt werden. Für die Deckung werden vom
- Geschäftsbereich 2 Mittel in Höhe von 1.738.486,40 EUR, davon aus Minderaufwendungen des Haushaltsjahres 2021 in Höhe von 1.426.319,92 EUR und aus Haushaltsresten des Haushaltsjahres 2020 in Höhe von 312.166,48 EUR,
- Geschäftsbereich 4 Mittel in Höhe von 500.000 EUR aus Haushaltsresten 2020 und
- Geschäftsbereich 5 Mittel in Höhe von 2.948.314,91 EUR, davon aus Minderaufwendungen im Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 1.100.000 EUR und aus Haushaltsresten 2020 Mittel in Höhe von 1.848.314,91 EUR zur Verfügung gestellt.
Eine detaillierte Aufschlüsselung der Deckungsquellen liegt als Anlage 1 „Übersicht Deckungsquellen“ bei
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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108,1 kB
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80,8 kB
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3
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51,3 kB
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