Antrag - 21/SVV/1027

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt für die Hortkinder der 6 Potsdamer verlässlichen Halbtagsgrundschulen (VHG) eine Umsetzung der Mittagsverpflegung wie in allen anderen Horteinrichtungen zum laufenden Schuljahr (2021/22) sicherzustellen. Es ist auch für diese Familien nur ein Essengeld in Höhe der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen zu zahlen.

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Erläuterung

Begründung:

 

r Hortkinder an offenen Ganztagsschulen mit einem kooperierenden Hort ist für die Mittagsverpflegung nur ein Essengeld in Höhe der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen nach Kita-Gesetz zu zahlen - das Schulgesetz findet in diesem Fall keine Anwendung. Die Umsetzung dessen fand im Laufe dieses Jahres endlich rechtskonform statt.

Nun ergibt sich jedoch eine Situation, die Eltern mit Kindern der 6 VHGs benachteiligt: Kinder an VHGs, die ebenso wie alle anderen einen Hort besuchen, sollen nach aktueller rechtlicher Bewertung, da das Angebot VHG zur Schule gehört, nicht nur die durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen nach KitaG, sondern das komplette Mittag bezahlen - statt ca. 1,80 pro Mittag also 3-4€. Diese Ungerechtigkeit wird noch verschärft, da sie ebenso wie an allen anderen Horten zusätzlich auch noch den Hortbeitrag entrichten müssen. Sie werden also überproportional belastet.


Dass MBJS begründet dies damit, dass an den VHGs das Mittag durch die Schule angeboten wird, was nicht der Realität entspricht, da gerade die für VHGs erzwungene Verschränkung von Hort und Schule dafür sorgt, dass der Hort u. a. die Betreuung vom Mittagessen mit oder sogar gänzlich übernimmt. Durch diese Kooperation zahlen Eltern auch bereits r Schulzeiten vor Unterrichtsende schon Hortkosten. Die Zeit, ab der man den Elternbeitrag r den Hort zahlt, beginnt genau wegen dieser Verschränkung nicht erst nach der Halbtagsschule, sondern in den meisten VHGs bereits mittendrin 2-3 Stunden vorher. Damit ist es mitnichten so, dass der Hort mit dem Mittagessen nichts zu tun hätte (siehe auch die Kleinen Anfragen Ds. 19/SVV/0920 und die Rückfrage 20/SVV/0171).

 

Gleichzeitig sind die VHGs Grundschulen, die dem Sozialraumprinzip unterliegen. Wenn Eltern diese Schule aufgrund der Wohnortnähe anwählen, können Sie das „Prinzip VHG“ gar nicht abwählen, genauso wenig wie die Regelung zum Mittagessen. Auchnnen sich die wenigsten Eltern in Potsdam aussuchen, auf welche Grundschule sie ihr Kind senden wollen ob die Kinder auf einer VHG landen ist wohnortabhängig und damit meist zufällig und nicht gewählt.

 

Diese Ungleichbehandlung, die auch dazu führen kann, dass Eltern auf Grund der finanziellen Belastung verstärkt versuchen VHGs zu meiden, soll beendet werden, indem die Stadt hier die Gleichwertigkeit anerkennt und ebenso wie für alle anderen Hortkinder die Mehrkosten übernimmt.

 

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