Anfrage - 21/SVV/1234

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Nach Informationen aus der Elternschaft der Schilfhof-Gesamtschule besteht dort derzeit kein reguläres Mittagsangebot, sondern nach der Kündigung des bisherigen Caterers lediglich eine provisorische Lösung für die Mittagsversorgung der Schüler:innen. Nach §113 Schulgesetz besteht eine rechtliche Verpflichtung des Schulträgers zur Vorhaltung eines entsprechenden Angebotes.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Wann kann verbindlich mit der Wiederherstellung eines regulären Angebots der Mittagsversorgung entsprechend der Anforderungen des Schulgesetzes gerechnet werden?

 

Bei allen allgemeinbildenden Schulen bis zur Jahrgangsstufe 10 und den Ganztagsschulen in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Potsdam (LHP) ist die pflichtige Mittagessenversorgung gemäß      § 113 BbgSchulG gesichert.

 

Der Schulträger hat dafür Sorge zu tragen, dass die Schülerinnen und Schüler (SuS) an einer warmen Mittagsmahlzeit zu angemessenen Preisen teilnehmen können. Das wird am Standort der Schilfhof Gesamtschule derzeit durch die stadteigene Küche gesichert. Das reguläre Mittagsangebot wird in Form eines warmen Essens sowie eines Getränks angeboten. Die Inanspruchnahme dieses Angebots steht den SuS frei.

 

Die Ausschreibung für die Versorgung durch einen Caterer ist vorbereitet und startet nach der Vorlage aller notwendigen Zuarbeiten. Nach jetziger Planung soll der ausgewählte Caterer mit der Versorgung nach den Winterferien starten.

 

Zuständigkeit: Geschäftsbereich Bildung, Kultur, Jugend und Sport

Loading...