Mitteilungsvorlage - 21/SVV/1218

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Gemäß dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.05.2021 zur Drucksache 21/SVV/0027 "Barrierefreiheit in Nichtwohngebäuden des KIS" wurde die Verwaltung beauftragt, darzulegen, wie eine vollständige Barrierefreiheit in öffentlichen Nichtwohngebäuden im Eigentum der Landeshauptstadt Potsdam (LHP) erzielt werden kann.

 

Das bedeutet im Einzelnen:

 

  1. darzulegen, an welchen Kitas, Verwaltungsgebäuden und sonstigen öffentlich genutzten Nichtwohngebäuden des KIS vollständige Barrierefreiheit besteht und an welchen nicht;

 

  1. darzulegen, an welchen dieser Gebäude, an denen bisher keine vollständige Barrierefreiheit besteht, diese hergestellt werden kann;

 

  1. soweit möglich darzustellen, mit welchem ungefähren Investitionsbedarf hierfür jeweils zu rechnen ist.

 

Die Anlage enthält eine Auflistung der öffentlich genutzten Nichtwohngebäude (Kindertageseinrichtungen, Verwaltungsgebäude, Sonstige) im Sondervermögen des Kommunalen Immobilien Service (KIS) Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Potsdam, jeweils mit der Angabe zum vorhandenen Grad der Barrierefreiheit, der grundsätzlichen Möglichkeit der nachträglichen Erreichung vollständiger Barrierefreiheit und den damit verbundenen Kosten.

 

Die Kosten wurden auf der Basis von Preisen im Jahr 2021 unter Berücksichtigung von Erfahrungswerten aus früheren Investitionsmaßnahmen bzw. durch überschlägige Schätzungen ermittelt. Diese Kosten beinhalten nicht nur die direkten Aufwendungen für einzelne Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit, sondern auch die Kosten, die durch parallele, baulich sinnvolle Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen entstehen.

 

Insgesamt ergibt sich aktuell folgendes Bild:

 

-          Von den insgesamt 89 öffentlich genutzten Nichtwohngebäuden des KIS sind aktuell 33 vollständig barrierefrei.

 

-          Von den übrigen Gebäuden sind mindestens 23 Gebäude teilweise barrierefrei. In der Regel ist das Erdgeschoss barrierefrei zugänglich.

 

-          Bei 40 Gebäuden ist eine nachträgliche vollständige barrierefreie Gestaltung aus verschiedenen Gründen nicht möglich. In der Regel würde die nachträgliche Herstellung der Barrierefreiheit die bestehende Nutzung dieser Gebäude aufgrund des zusätzlichen Flächenbedarfs für Aufzugsanlagen, barrierefreie Sanitäranlagen und brandschutztechnische Wartebereiche in Frage stellen, bzw. die Eingriffe in das bestehende Gebäude wären so umfangreich, dass die Wirtschaftlichkeitsgrenze im Vergleich zu einem Ersatzneubau überschritten würde.

-          Die Gesamtkosten für die Herstellung der Barrierefreiheit von 12 Gebäuden, die grundsätzlich entsprechend ertüchtigt werden können, belaufen sich auf ca. 21,6 Mio. €. Davon entfallen ca. 20,1 Mio. € auf zwei Einzelmaßnahmen: ca. 15 Mio. €r die Sporthalle in der H.-Mann-Allee und 5,1 Mio. €r das Bürgerhaus am Schlaatz.

 

Die Herstellung der vollständigen Barrierefreiheit in der Sporthalle in der Heinrich-Mann-Allee kann nur durch eine Komplettsanierung erreicht werden. Dies ist insbesondere deshalb notwendig, weil die Maßnahme "Barrierefreiheit" erhebliche Auswirkungen auf den baulichen Brandschutz mit sich bringt. Gleichermaßen kann die Barrierefreiheit des Bürgerhauses am Schlaatz nur im Zusammenhang mit der notwendigen und auch geplanten Umgestaltung und Sanierung des Gebäudes sinnvoll umgesetzt werden.

 

 Die Kosten beziehen sich bei beiden Maßnahmen auf eine Komplettsanierung.

 

 


 

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Erläuterung


 

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Anlagen

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