Mitteilungsvorlage - 21/SVV/1223

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Die Anordnung des Verkehrszeichens 136 (Achtung Kinder) kann am betreffenden Standort nicht erfolgen.

 

Dem Grundsatz nach genießen angeordnete Verkehrszeichen Vorrang vor den allgemeinen Verhaltensregeln, welche sich beispielsweise aus § 1 der StVO ergeben. Da es sich beim betreffenden Verkehrszeichen um ein sog. Gefahrenzeichen handelt, muss im Zuge der verkehrsrechtlichen Prüfung eben eine solche Gefahrenstelle/Gefahrenlage vorhanden sein bzw. nachgewiesen werden.

 

Als Gefahrenstelle im weitesten Sinne zählen u.a. auch Einrichtungen, welche nahezu ausschließlich von Kindern besucht werden (Kitas, Schulen, Horteinrichtungen, etc.). Diese unterliegen einem besonderen Schutz. So hat der Gesetzgeber für solche besonders schützenswerten Einrichtungen Regelungen getroffen, welche den Verkehrsbehörden den Einstieg im Rahmen einer Ermächtigungsprüfung vor Anordnung von Verkehrszeichen/Fahrbahnmarkierungen in Zusammenhang mit Einrichtungen solcher Art erleichtert.

Hierunter fallen am Beispiel von Schulen allerdings nicht jedwede Bewegungsräume (Schulwege), welche sich zwischen dem eigenen Wohnstandort und der Schule befinden. So muss für Verkehrsteilnehmer beim Passieren eines Gefahrenzeichens auch ein örtlicher Bezug herzuleiten sein, was am betreffenden Standort nicht der Fall ist, denn die eigentlichen Gefahrenstellen bzw. schützenswerten Einrichtungen (Schule, Hort) sind dort nicht vorhanden.

 

So ging es hier darum festzustellen, ob von der vorhandenen Querungshilfe in Form einer Mittelinsel selbst bzw. den stattfindenden Querungen durch Kindern eine erhöhte bzw. besondere Gefahr ausgeht bzw. die Straßenüberquerungen durch Kinder eine solche Gefahr für diese selbst verursachen.

 

Aufgrund der vorhandenen Fahrbahnbreiten der Potsdamer Straße war unter Berücksichtigung des Status als Bundesstraße (erheblich höhere Verkehrsbelastung) die Mittelinsel in der vorhandenen Dimensionierung auszuführen. Eine Verbreiterung der straßenmittigen Aufstellfläche würde sich negativ auf die Abwicklung des fließenden Verkehrs auswirken, so dass z.B. die notwendigen Fahrbahnbreiten nicht mehr gegeben wären. Kollisionen mit der Mittelinsel wären dann zu erwarten.

 

Im Zuge behördlicher Ermittlungen (Beobachtungen/Verkehrszählungen) wurde festgestellt, dass die Breite der Mittelinsel bei erhöhtem Fußngeraufkommen bzw. auch bei Nutzung des Fahrrads nicht stets den maximalen Ansprüchen genügt. Das bedeutet allerdings nicht, dass von der Querungshilfe eine Gefahr ausgeht, denn die notwendige Verkehrssicherheit dieser standardisierten Anlage selbst ist gegeben.

Die Mittelinsel ist daher als Angebot zu verstehen, sie kann - muss jedoch nicht genutzt werden. Die signalisierte Fußngerfurt an der benachbarten Kreuzung Potsdamer Straße/Schulplatz hingegen ist wesentlich besser für Querungen des Schülerverkehrs geeignet. Durch die Lichtzeichenregelung ist diese Querungsstelle für das gesamte Spektrum querender Fußnger als am Sichersten einzustufen.

 

In der Praxis wird jedoch oftmals der kürzeste und direkte Weg über die Straße genutzt, ohne eben einen kurzen Umweg zu einer signalisierten Querungsstelle. Diesen Umstand können die Verkehrsbehörden im Rahmen von Gefahrenanalysen jedoch nicht regelmäßig berücksichtigen. Es ist allerdings auch davon auszugehen, dass Eltern mit Kindern im Grundschulalter, welche im Rahmen der Verkehrserziehung agieren, den betreffenden Standort bzw. die Mittelinsel selbst als sichere Querungsmöglichkeit erachten, denn ansonsten würde die Querung vornehmlich signalisiert erfolgen.

 

Im Zuge der behördlichen Verkehrszählungen wurde deutlich, dass die Personengruppe Kinder nicht den Hauptanteil der Querenden darstellt. Vor allem sind es hier Erwachsene, z.B. aus dem Wohnquartier Ribbeckstraße oder auch vermehrt Touristen, welche sich aus Richtung Tram-Kirschallee bzw. ÖPNV-Haltestelle Ribbeckstraße in Richtung Krongut bewegen und die Mittelinsel entsprechend gern nutzen.

 

Bei einer etwaigen Anordnung des Gefahrenzeichens Kinder ist r den Verkehrsteilnehmer somit nicht auszumachen, wo sich denn die Gefahrenstelle befindet, zumal Querungen von Kindern nicht regelmäßig und über den Tag verteilt hin stattfinden, sondern eher morgens vor Schulbeginn und nachmittags (hier jedoch nur vereinzelt) auftreten. Ein tatchlicher sachlich logischer Zusammenhang ist somit nicht feststellbar - die Anordnung des Gefahrenzeichens wäre somit obsolet. Auch Gefahrenzeichen dürfen nur aufgestellt werden, wenn diese zwingend notwendig sind, keinesfalls bereits dann, wenn es möglich erscheint.

 

Andere Gefahrenmomente, welche die Aufstellung des Zeichens als notwendig erachten würden, konnten vor Ort nicht festgestellt werden und wurden auch nach Recherche und Prüfung durch die Polizei nicht erachtet. Das Unfallgeschehen im Bereich der Einmündung der Ribbeckstraße gestaltet sich mindestens in den zurückliegenden 5 Jahren vollkommen unauffällig. Es ereigneten sich keinerlei Unfälle unter Beteiligung von der Fahrbahn querenden Fußngern.

 

Kinder verhalten sich natürlich anders im Straßenverkehr als Erwachsene, daher werden ihnen besondere Verhaltensweisen, zum Teil auch „Fehler“ zugestanden, welche ansonsten nicht berücksichtigt werden. Die Verkehrserziehung liegt in den Händen der Eltern und in Teilen der Schule. Sofern die Überquerung der Potsdamer Straße an der betreffenden Mittelinsel aus subjektiver Sicht Gefahren birgt, sollte unbedingt die benachbarte signalisierte Querung gewählt werden.

 

Loading...