Mitteilungsvorlage - 21/SVV/1232

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Grundsätzlich müssen Änderungen an der Verkehrsorganisation, insbesondere bei der Anordnung von Verkehrszeichen, im uneingeschränkten Einklang mit den verkehrsrechtlichen Vorschriften durchgeführt werden. Nur so kann die damit generierte Wirkung auf die Verkehrsgemeinschaft auf Dauer rechtssicher etabliert und gesichert werden. In Bezug auf den gegenständlichen SVV-Beschluss bedarf es neben der Einführung des Grünpfeilschildes für Radfahrende auch insbesondere der diese Maßnahme konkretisierenden Verwaltungsvorschrift. In dieser werden maßgebliche Einsatz als auch Ausschlusskriterien definiert.

 

Am 25. Juni 2021 hat der Bundesrat dem umfangreichen Änderungspaket der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) zugestimmt. Der Gesetzgeber sieht jedoch noch weiteren Änderungs- und Konkretisierungsbedarf.

Bis dato fehlt es an der Bekanntgabe dieser geänderten Rechtsnorm im Bundesanzeiger, folglich entfaltet diese Verwaltungsvorschrift noch keine Rechtskraft und darf somit noch nicht von der Straßenverkehrsbehörde angewendet werden.

 

Erst wenn diese Rechtsnorm Bestandskraft besitzt, kann das vorgeschriebene Anhörungs- und Prüfverfahren zur Anordnung von Verkehrszeichen der StVO durch die Straßenverkehrsbehörde durchgeführt werden.

 

Auf eine detaillierte Anfrage der LHP an die Oberste Straßenverkehrsbehörde des Landes Brandenburg (MIL) im März 2021, wie mit diesem Verkehrszeichen im Weiteren umgegangen werden soll bzw. ob bereits nach dem derzeit bekannten Text der VwV-StVO einzelne verkehrsbehördliche Prüfverfahren durchgeführt werden können, erfolgte im Juni 2021 die Beantwortung. Hierbei verwies das Ministerium darauf, dass erst nach Bekanntmachung der Änderungen der VwV-StVO im Bundesanzeiger die Fragestellung beantwortet werden kann und es speziell für dieses Verkehrszeichen keine Zwischenlösung geben wird.

 

Folglich sind noch keine Lichtzeichenanlagen zur möglichen Anordnung von Grünpfeilschildern für Radfahrende einem Prüf- und Sondierungsvorverfahren unterzogen worden.

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