Beschlussvorlage - 21/SVV/1224

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Herr Lothar Kühn wird gemäß § 4 Abs. 1 S. 1 Schiedsstellengesetz i.V.m. § 40 BbgKVerf als Schiedsmann für die Schiedsstelle Potsdam I für die Dauer von 5 Jahren gewählt.
 

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Erläuterung

Begründung:

 

In der Landeshauptstadt Potsdam bestehen gegenwärtig fünf und eine stellvertretende Schiedsstelle. Die Schiedsstellen sind gemäß §§ 1 Abs. 1, 4 Abs.1 Schiedsstellengesetz (SchG) mit Schiedspersonen zu besetzen, die für die Dauer von fünf Jahren von der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam gewählt und vom Präsidenten bzw. von der Präsidentin des Amtsgerichts Potsdam in ihr Ehrenamt berufen werden. Die in Potsdam tätigen Schiedspersonen wurden in den vergangenen Jahren in ihr Ehrenamt berufen, so dass eine Wiederwahl oder eine Neuwahl jeweils nach Beendigung der Wahlperiode oder nach Ausscheiden von Schiedspersonen erfolgen muss.

 

Herr Lothar Kühn wurde mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.12.2016 zur Schiedsperson für die Schiedsstelle Potsdam I gewählt und durch das Amtsgericht Potsdam am 04.01.2017 in seinem Amt bestätigt. Der Schiedsstellenbereich I umfasst im Stadtbezirk Potsdam Nord die Stadtteile Bornim, Nedlitz, Bornstedt, Sacrow, Eiche, Grube und Golm sowie im Stadtbezirk Nördliche Vorstadt den Stadtteil Nauener Vorstadt.

 

Die Amtszeit von fünf Jahren läuft am 03.01.2022 ab. Es besteht daher die Pflicht, die Schiedsstelle wieder zu besetzen. Die Wiederwahl einer Schiedsperson ist zulässig.

 

Herr Lothar Kühn hat sich bereit erklärt das Ehrenamt fortzuführen. Seine Erfahrungen in der Mediation möchte er gern auch weiterhin für die Konfliktlösung im Rahmen von Schiedsverhandlungen zur Verfügung stellen. Er lebt seit 11 Jahren in Potsdam und ist mit dem Schiedsstellenbereich Potsdam I vertraut. Herr Kühn war vor seinem Schiedsamt als Richter tätig und bereits hrend seiner richterlichen Laufbahn als Mediator und Güterichter eingesetzt. In diesem Rahmen konnte er mit den beteiligten Streitparteien durch sein ruhiges souveränes Auftreten viele Konflikte einer einvernehmlichen Lösung zuführen. Diese Fähigkeit hat er auch während seines Schiedsamtes erfolgreich umgesetzt. Mit den besonderen Anforderungen an das Schiedsamt hat er sich schnell und selbstständig vertraut gemacht. Er hat das Ehrenamt in den letzten fünf Jahren verantwortungsvoll geführt und souverän auch schwierige Konfliktsituationen begleitet. Herr Kühn befindet sich seit dem 01.10.2016 im Ruhestand und verfügt somit über die notwendige Zeit für die Konfliktbearbeitung.

 

Aufgrund seiner fachlichen Qualifikation und Erfahrung ist Herr Kühn für das Amt der Schiedsperson vollends geeignet. Vor diesem Hintergrund wurde auf einen Bewerberaufruf verzichtet.

 

Der Lebenslauf von Herrn Lothar Kühn sowie seine Bereitschaftserklärung zur Amtsfortführung können von den Stadtverordneten im Büro der Stadtverordnetenversammlung eingesehen werden. Im Rahmen der Erörterung zur Wahl der Schiedsperson sind deren Persönlichkeitsrechte zu beachten. Die Öffentlichkeit ist erforderlichenfalls auszuschließen.

 

Es wird empfohlen, Herrn Lothar Kühn aufgrund seiner Eignung als Schiedsperson für die Schiedsstelle Potsdam I erneut zu wählen. Durch die Wahl von Herrn Kühn als Schiedsperson wird das paritätische Verhältnis insbesondere in Bezug auf Geschlecht und Alter der Schiedspersonen aufrechterhalten.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Durch die Wiederwahl einer Schiedsperson ergeben sich keine Veränderungen.
 

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