Anfrage - 21/SVV/1270

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

In der Fragestunde der SVV am 03.11.2021 hatte ich dort unter dem TOP 2.12 gefragt, wann dürfen die Potsdamerinnen und Potsdamer die vom Hauptverwaltungsbeamte mit den im August für Oktober 2021 zugesagten Abrechnungen der Trinkwasserabrechnungen für die Jahre 2019/2020 und ggf. Erstattungen der vom Bundesfinanzminister O. Scholz verfügte Umsatzsteuerabsenkung rechnen?“

 

Der Baubeigeordnete antwortete, dass die Abrechnung für Trinkwasser 2019/2020 eine Überdeckung von 125.909,-€ erbrachte. Auf meine Frage, wann die Potsdamerinnen und Potsdamer die Verrechnungen für die erheblichen Überdeckungen für Trink- und Abwasser der Jahre 2019/2020 in einer neuen Satzung erhalten, erhielt ich keine Antwort. Da Überdeckungen der Jahre 2017ff. gem. der Antwort wohl in eine im Jahr 2021 zu erlassene Satzung einfließen müsste, frage ich:

 

Wann wird der Oberbürgermeister die erheblichen Überdeckungen der Jahresabschlüsse für die Trink- und Abwasserabrechnungen der Jahre 2017 ff in neue Satzungen berücksichtigen?

 

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