Antrag - 21/SVV/1206
Grunddaten
- Betreff:
-
Gründung eines Beteiligungsrates zur Steuerung der kommunalen Beteiligungsunternehmen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion AfD
- Einreicher*:
- Fraktion AfD
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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01.12.2021
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam wird beauftragt, zur besseren Steuerung und Kontrolle der städtischen Beteiligungsunternehmen einen Beteiligungsrat einzurichten, der dem Hauptausschuss angegliedert ist und die Mitglieder des Hauptausschusses aufnimmt.
Erläuterung
Begründung:
Die mehrfache Thematisierung der politischen Steuerungsverbesserung für die kommunalen Beteiligungsunternehmen unter andem im Hauptausschuss zeigt, dass eine Schnittstelle zwischen Stadtverordnetenversammlung, Geschäftsführungen und Aufsichts- bzw. Verwaltungsräten der Unternehmen dringend erforderlich ist für die kommunalpolitische Einflussnahme. Der Beschluss vom März 2021 (DS 21/SVV/0343: http://allris01.lhp.intern/bi/vo020.asp?VOLFDNR=33160), die Beteiligungssteuerung innerhalb des Hauptausschusses anzusiedeln, erscheint aufgrund der hohen Zahl zu treffender Entscheidungen für die einzelnen Unternehmen unzureichend, weil der Hauptausschuss überlastet würde.
Die Erfahrungen aus den Aufsichtsgremien bestätigen, dass das Aufgabenspektrum respektive die Kontrollnotwendigkeiten pro Unternehmen zu umfangreich sind.
Ein Beteiligungsrat, angesiedelt beim Hauptausschuss, würde ein ausreichendes, sinnvolles Instrument zur Steuerung der kommunalen Beteiligungsunternehmen anhand der von der SVV zu erarbeitenden politischen Leitlinien darstellen.
Beispiele aus anderen Großstädten wie eine eigene Beteiligungsmanagement GmbH (z.B. Stadt Leipzig) erscheinen bei der überschaubaren Anzahl an städtischen Unternehmen der LHP überdimensioniert.
Das bereits als beratende, zuverlässige Instanz aktive Beteiligungsmanagement der Stadtverwaltung muss dabei auch dem Beteiligungsrat seine Bewertungen und Empfehlungen hinsichtlich der einzelnen Unternehmen zuarbeiten, um die Komplexität bei Entscheidungen zu reduzieren, Mitglieder des Beteiligungsrates damit zu entlasten und den Steuerungs- und Kontrolleinfluss durch die Kommunalpolitik zielgerichtet inhaltlich zu unterstützen, so wie es bereits für die in die Aufsichtsräte entsandten Stadtverordneten geschieht.