Antrag - 21/SVV/1278

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Gemäß § 41 BbgKVerf werden folgende Mitglieder und stellvertretende Mitglieder der Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming gewählt:

 

Auf Vorschlag der

 Mitglied  Stellvertreter  Nachrücker

 

Fraktion SPD  Herr Dieter Spira  Herr Leon Troche  Herr Claus Wartenberg

 

Fraktion Bündnis 90/ Herr Andreas Walter  Robert Sperfreld   

Die Grünen                                            

 

 Fraktion DIE LINKE   Herr Stefan Matz  Frau Tina Lange  1. Herr Michél Berlin

   2. Herr Peter Kaminski

 

Fraktion CDU*      

(nach Losverfahren mit  Herr Wolfgang Schütt Herr Dr. Wieland Niekisch

der Fraktion

DIE aNDERE)

 

*  Gemäß § 41 Abs. 2 Satz 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) entscheidet bei gleichen Zahlenbruchteilen das Los, soweit die betroffenen Fraktionen keine Einigung erzielen.

 

 


 

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Erläuterung

Begründung:

 

Gemäß § 4 RegBkPlG sind die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland Fläming zu wählen.

Gemäß § 6 RegBkPlG besteht die Regionalversammlung aus Regionalräten und Regionalrätinnen und weiteren Vertretungspersonen. Regionalräte und Regionalrätinnen sind die Hauptverwaltungsbeamten und Hauptverwaltungsbeamtinnen der Mitglieder der Regionalen Planungsgemeinschaften und die von den Kreistagen sowie Stadtverordnetenversammlungen der Mitglieder der Regionalen Planungsgemeinschaften gewählten Vertretungspersonen.

Sie werden auf Vorschlag der Fraktionen für die Dauer der kommunalen Wahlperiode gewählt. Wählbar ist, wer am Wahltag in den Landtag wählbar ist und seit mindestens sechs Monaten seinen Hauptwohnsitz im Gebiet der Regionalen Planungsgemeinschaft hat. Nicht wählbar sind Bedienstete der Landesplanungsbehörde und der Regionalen Planungsstelle. Ihre erste Wahl, bei der auch mindestens ein Stellvertreter oder eine Stellvertreterin zu wählen ist, findet innerhalb von drei Monaten nach dem Tag der nächsten allgemeinen Kommunalwahlen im Jahr 2019 statt. Die Anzahl der nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 zu wählenden Vertretungspersonen ist in der Hauptsatzung nach § 8 festzulegen.

Die Fraktion CDU beantragt mit der DS 21/SVV/1258 die Neubildung, da Herr Friederich nicht mehr Mitglied der Fraktion CDU ist. Mit der Änderung der Fraktionsstärke der Fraktion CDU besteht seitens der Fraktion DIE aNDERE nunmehr ebenfalls ein Anspruch auf einen Sitz in der Regionalen Planungsgemeinschaft, da beide Fraktionen aus 6 Mitgliedern bestehen. Gemäß § 41 Abs. 2 Satz 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) entscheidet bei gleichen Zahlenbruchteilen das Los, soweit die betroffenen Fraktionen keine Einigung erzielen.

Das Vorschlagsrecht haben die Fraktionen bislang auf Grundlage der Sitzverteilung nach Hare-Niemeyer-Verfahren erhalten:

Sitze der Fraktionen = Zahl der Aufsichtsratssitze x Mitgliederzahl der jeweiligen Fraktion

     Zahl der Mitglieder aller Fraktionen

 

Fraktion SPD 4 x 11/53 = 0,830 1 Sitz

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 4 x 10/53 = 0,754 1 Sitz

Fraktion DIE LINKE 4 x 10/53 = 0,754 1 Sitz

Fraktion CDU    4 x   6/53 = 0,452 

 1 Sitz*

Fraktion DIE aNDERE   4 x   6/53 = 0,452 

 

*Gemäß § 41 Abs. 2 Satz 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) entscheidet bei gleichen Zahlenbruchteilen das Los, soweit die betroffenen Fraktionen keine Einigung erzielen.

 

 

Die Benennung von Nachrückern/Nachrückerinnen ist zu empfehlen für den Fall, dass während der Amtszeit des Aufsichtsrates eine Mandatsniederlegung erfolgen sollte. Die Nachbesetzung des Mandates könnte dann zeitnah erfolgen.

 


 

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