Anfrage - 21/SVV/1291

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das Wohnhaus Wollestr. 52 ist unlängst nach einem entsprechenden Ausschreibungsverfahren durch den Sanierungsträger veräert worden. Die Stadtverordnetenversammlung hatte hierfür eine Zielstellung vorgegeben.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Mit welchen Maßnahmen wird seitens des Sanierungsträgers gegenüber dem Erwerber sichergestellt, dass dieses Ziel die Nutzung als Gemeinschaftswohnprojekt im Weiteren auch umgesetzt wird?

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