Antrag des Ortsbeirates - 21/SVV/1293

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ortsbeirat möge beschließen:

 

Dem Ortsbeirat sind nach dem Herbstaufruf für das Jahr 2022 Projekte angemeldet worden, für die beabsichtigt ist, Förderung aus dem Etat zur örtlichen Gemeinschaftsförderung zu beantragen (siehe Anlage). Er nimmt zu den Anmeldungen wie folgt Stellung (siehe Anlage).  

 

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Erläuterung

Begründung:

Mit der Stellungnahme bekennt sich der Ortsbeirat zur Unterstützung der Anträge als Grundlage für die Antragsteller. Der Ortsbeirat hat dabei Sorge zu tragen, dass die Summe der Förderung den Rahmen des vorhandenen Förderetats sowie die Investitions-Höchstsumme (10.000 Euro) nicht überschreitet.

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Anlagen

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