Mitteilungsvorlage - 21/SVV/1300

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Das Standortkonzept für die öffentliche Ladeinfrastruktur der Landeshauptstadt Potsdam wurde von der Stadtverordnetenversammlung im April 2018 beschlossen. Rund drei Jahre später, im Februar 2021, erfolgte eine Berichterstattung im Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität zur Evaluation, welche im Ergebnis Aussagen zu veränderten Rahmenbedingungen, aktuellem Forschungsstand sowie zur Entwicklung der Elektromobilität in der Landeshauptstadt Potsdam machte.

 

Zum Zeitpunkt der Erstellung des Standortkonzeptes fand laut der Nationalen Plattform Elektromobilität der Großteil der Ladevorgänge (85 %) an Standorten im privaten Raum statt, d.h. zu Hause oder beispielsweise beim Arbeitgeber. Das Laden an öffentlich zugänglichen Standorten machte 15 % der Ladevorgänge aus. 

 

Die aktuellen Anforderungen diesbezüglich haben sich nicht wesentlich geändert. Der Masterplan Ladeinfrastruktur der Bundesregierung geht von Prognosen aus, dass je nach Entwicklung des Aufbaus das Verhältnis zwischen nicht-öffentlicher und öffentlicher Ladeinfrastruktur zwischen 60/40 % und 85/15 % liegen kann. Weiterhin wird davon ausgegangen, dass beide Bereiche für das Gesamtsystem unbedingt notwendig sind. 

 

Im April 2018 gab es 147 E-Fahrzeuge in Potsdam, im Dezember 2020 ist die Anzahl auf 556 gestiegen. Diese Entwicklung wird durch finanzielle Förderung von E-Autos unterstützt. Elektrofahrzeuge machen jedoch auch weiterhin nur einen geringen Bestandteil der gemeldeten Fahrzeuge in der Landeshauptstadt Potsdam aus. Der Anteil an E-Autos beträgt rund 0,55 % an allen zugelassenen Fahrzeugen insgesamt (101.219, Stand Ende Dezember 2020).

 

Standorte für Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum

Im Standortkonzept der Landeshauptstadt Potsdam werden 54 zusätzliche Standorte zur seinerzeitigen Bestandssituation benannt, an den Ladesäulen (jeweils mit 2 Ladepunkten) errichtet werden können. Die Standortwahl erfolgte auch mit dem Ziel einer gleichmäßigen Verteilung im Stadtgebiet. Darüber hinaus ist im Konzept ein bedarfsorientierter Ausbau vorgesehen. Das heißt, dass vorrangig Ladesäulen an den 54 geplanten Standorten errichtet werden. Bei großer Auslastung dieser können weitere Ladesäulen im Umfeld mit einem Mindestabstand von 250 m errichtet werden. Zur Bereitstellung von Ladesäulen können Ladesäulenbetreiber Standorte gemäß dem Standortkonzept auswählen und die entsprechenden Ladesäulen errichten. Die Grundlage für die Errichtung von Ladesäulen im öffentlichen Raum bildet in der Regel ein Gestattungsvertrag

 

Ausblick

Aufgrund der derzeitigen Nutzung sowie der resultierenden Wirtschaftlichkeit, muss für den weiteren Ausbau der Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum davon ausgegangen werden, dass dies nur durch die Bereitstellung eines Betriebskostenzuschusses erfolgen kann, der über ein öffentliches Vergabeverfahren an entsprechende Betreiber weitergegeben wird.

 

Im Rahmen der Herstellung von P+R-Standorten sollen Ladesäulen auch weiterhin zum Standard gehören. Durch die Beantragung von Fördermitteln sind hier zumindest für die Errichtung von Ladesäulen entsprechende Kostenreduzierungen möglich. Schwerpunkt ist die Mobilitätsdrehscheide in Marquardt. Hier sollen bei Inbetriebnahme 3 Ladesäulen und eine Schnellladesäule installiert werden. Bei Bedarf kann das Ladesäulennetz entsprechend erweitert werden.

 

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