Anfrage - 21/SVV/1297

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Anfrage dient der Kontrolle der Verwaltung. Näheres ist unmittelbar der Fragestellung zu entnehmen.

 

In den letzten Wochen mehren sich die Fälle, in denen der Oberbürgermeister die Beantwortung von Anfragen und Kleinen Anfragen verweigert. Besonders frappierend ist die Auskunftsverweigerung auf unsere Kleine Anfrage 21/SVV/1058. § 29 I der Kommunalverfassung Brandenburg regelt: Jeder Gemeindevertreter kann im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung vom Hauptverwaltungsbeamten Auskunft und Akteneinsicht verlangen. Unsere Fraktion benötigt die erbetenen Auskünfte dazu, eine an sie gerichtete Beschwerde zu beantworten und hat dies entsprechend zur Begründung des Auskunftsanspruches mitgeteilt. Der Oberbürgermeister vertritt nunmehr die Auffassung, dass es nicht zu den Aufgaben der gewählten Stadtverordneten zählt, an sie gerichtete Anliegen von rger*innen zu beantworten.  Stattdessen verweist er auf die Möglichkeit, sich mit Petitionen an die Verwaltung und die Stadtverordnetenversammlung zu wenden. Dies verwundert nicht nur deshalb, weil der Oberbürgermeister damit eine seit Jahrzehnten in Potsdam etablierte Verwaltungspraxis ändert. Es ist auch nicht erkennbar, warum die Beantwortung von Briefen aus der Stadtbevölkerung nicht mehr zu den Aufgaben der gewählten Stadtverordneten gehören soll.

 

 

Wir fragen den Oberbürgermeister:

 

Wie begründet der Oberbürgermeister seine Auffassung, dass es nicht zu den Aufgaben der gewählten Stadtverordneten gehört, in ihrer gesetzlichen Funktion als gewählte Volksvertreter*innen Mails und Post zu beantworten, die Bürgerinnen und Bürger an sie richten?


 

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