Beschlussvorlage - 21/SVV/1303

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss möge beschließen:

 

Die Richtlinie der Landeshauptstadt Potsdam zur Förderung von Maßnahmen Kommunaler Pflegepolitik - Pflege vor Ort gemäß Anlage.


 

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Erläuterung

Begründung:

 

Der Pakt für die Pflege wurde nun im Dezember 2020 unterzeichnet und soll in vier Säulen umgesetzt werden. In der ersten Säule ist das Förderprogramm für Kommunen zur Umsetzung der Pflege vor Ort.

 

Die Förderrichtlinie des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg zur Förderung von Maßnahmen kommunaler Pflegepolitik Pflege vor Ort ist am 01.04.2021 in Kraft getreten.

 

Laut 2.2. o.g. Richtlinie sollen spezifische Maßnahmen, die dazu geeignet sind, ein selbständiges Leben von insbesondere in der Häuslichkeit gepflegten Personen und deren Einbindung in die örtliche Gemeinschaft zu unterstützen sowie Pflegebedürftigkeit hinauszuzögern, zu verringern oder zu vermeiden, umgesetzt werden.

 

r Potsdam stehen hier ca. 440.000 EUR zur Verfügung. Die Ämter, Verbandsgemeinden, mitverwaltenden und mitverwalteten Gemeinden sowie amtsfreien Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg sind berechtigt, die Zuwendungen zur Erfüllung des Zuwendungszwecks nach Nummer 12 der Verwaltungsvorschriften für Zuwendungen an Gemeinden (VVG) in Verbindung mit Nummer 12 der Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) in öffentlich-rechtlicher Form an Dritte weiterzuleiten.

 

Die Landeshauptstadt Potsdam wird in erster Linie Projekte von Dritten umsetzen lassen. Daher hat sie die anliegende Richtlinie sowie die anliegenden Dokumente veröffentlicht.

 

 

Anlagen:

Anlage 1 - Richtlinie der Landeshauptstadt Potsdam zur Förderung von Maßnahmen Kommunaler Pflegepolitik - Pflege vor Ort


 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Fazit finanzielle Auswirkungen:

Die im Rahmen der Umsetzung des Paktes für die Pflege anfallenden Aufwendungen und Erträge werden im Unterprodukt 3517001 Sonstige soziale Angelegenheiten örtlicher Träger verortet.

Die beiden Förderschwerpunkte der Förderrichtlinie des MSGIV können in den Jahren 2021-2024 insgesamt mit jährlich 590.000 Euro (150.000 Euro und 440.000 Euro) durch das Land gefördert werden. Diese Beträge werden in der Haushaltsplanung 2022 und Mittelfristplanung 2023 - 2024 als Erträge berücksichtigt.

Der Eigenanteil der Landeshauptstadt Potsdam beträgt lt. rderrichtlinie 20% der Fördersumme, somit läge er theoretisch bei 118.000 Euro (30.000 Euro und 88.000 Euro).

Durch die Anrechnung von Stellenanteilen der Sozialplanung in Höhe von jährlich 20.000 Euro, kann der Eigenanteil um 20.000 Euro gesenkt werden und würde somit bei 98.000 Euro jährlich liegen.

Der Gesamtaufwand beträgt somit 688.000 Euro (Landesförderung zzgl. Eigenanteil) und wird ebenfalls in der Haushaltsplanung 2022 - 2024 berücksichtigt.

Im laufenden Jahr 2021 konnte die Umsetzung des Paktes der Pflege im Haushalt nicht berücksichtigt werden. In der Übersicht (s. Punkt 5) werden die lt. Förderrichtlinie maximal möglichen Erträge und Aufwendungen (analog der Folgejahre) dargestellt. Eine Umsetzung erfolgt aber nur im Rahmen von Einsparungen bei anderen Leistungen des Fachbereichs, vorrangig aus dem Unterprodukt 4140100 Gesunde Landeshauptstadt.

Der Haushaltsvorbehalt ergibt sich aus der noch nicht beschlossenen Hausplanung 2022ff.
 

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Anlagen

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