Beschlussvorlage - 21/SVV/1304

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss möge beschließen:

 

  1. Die strategischen Zielen der Landeshauptstadt Potsdam zur Neuausrichtung der Klinikgruppe Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH gemäß Anlage.

 

  1. Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam wird in seiner Funktion als Vertreter der Gesellschafterin Landeshauptstadt Potsdam beauftragt, die Erstellung einer operativen Umsetzungsplanung der strategischen Ziele gemäß Punkt 1 durch die Geschäftsführung der KEvB-Konzernmuttergesellschaft zu veranlassen.

 

  1. Der Hauptausschuss ist im 1. Quartal 2022 über die entsprechenden Umsetzungsvorschläge (Umsetzungsplanung) zu unterrichten und daran anschließend im Rahmen der regelmäßigen unterjährigen Berichterstattung der KEvB unter Einbeziehung der Geschäftsführung der KEvB-Konzernmuttergesellschaft über den Stand der strategischen Zielumsetzung und die eingeleiteten Maßnahmen zu informieren.
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Erläuterung

Begründung:

 

Vor dem Hintergrund des SARS-CoV-2-Ausbruchs am Klinikum Ernst von Bergmann (KEvB) im Frühjahr 2020 wurde auf Vorschlag des Oberbürgermeisters der Landeshauptstadt Potsdam (LHP) durch den Aufsichtsrat der KEvB am 29.04.2020 eine unabhängige Expertenkommission insbesondere zur Prüfung und Empfehlung organisatorischer und hygienischer Maßnahmen und Abläufe im KEvB beauftragt.

 

Der Hauptausschuss wurde durch eine Mitteilungsvorlage am 20.01.2021 über die Ergebnisse dieser Expertenkommission informiert.

 

Im Hauptausschuss am 10.02.2021 ist vom Oberbürgermeister und der Geschäftsbereichsleiterin 3 ein Workshop-Verfahren zum weiteren Umgang mit den Ergebnissen vorgeschlagen worden.

 

Ziel war es, ein gemeinsames Verständnis von der zukünftigen strategischen Vorgabe der LHP an die KEvB zu erarbeiten und damit die späteren Aufträge zur Umsetzung möglichst präzise und nachprüfbar zu definieren. Dazu sollten in ganztägigen Workshops unter externer Begleitung und Moderation entsprechende strategische Zielvorgaben erarbeitet werden. Der Hauptausschuss stimmte dem Verfahren zu.

 

Insgesamt wurden in 2021 drei Workshops durchgeführt, und zwar am 24.04.2021, 29.05.2021 und 19.06.2021.

 

Insbesondere in den Workshop-Veranstaltungen der LHP am 24.04.2021 und 29.05.2021 unter Einbeziehung von Vertreterinnen und Vertretern der Stadtverordnetenversammlung, des Bürgerbegehrens für faire Bezahlung und bessere Arbeitsbedingungen in der Klinikgruppe KEvB und der Geschäftsführung des KEvB kam es zu intensiven Diskussionen und Vorschlägen über die künftige strategische Ausrichtung der KEvB-Klinikgruppe.

Als Ergebnis dieser beiden Workshops und nach einer weiteren inhaltlichen Auseinandersetzung im Projektbeirat wurden die in der Anlage dargestellten strategischen Ziele aufgestellt. Diese wurden dem Hauptausschuss am 29.09.2021 und dem Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion am 05.10.2021 vorgestellt.

 

Um die notwendige strategische Neuausrichtung der KEvB-Klinikgruppe weiter voranzutreiben, bedarf es einer verbindlichen Festlegung der strategischen Ziele durch die Gesellschafterin LHP, auf deren Basis die Geschäftsführung beauftragt wird, eine Umsetzungsplanung zu entwickeln.

 

 

Diese Umsetzungsplanung soll dem Hauptausschuss im 1. Quartal 2022 zur Kenntnis geben werden.

 

Über die Umsetzung der entsprechenden Maßnahmen zur Erreichung der strategischen Zielsetzungen der LHP soll unter Einbeziehung der KEvB-Geschäftsführung im Rahmen der regelmäßigen unterjährigen Berichterstattung der Geschäftsführung des KEvB der Hauptausschuss dann unterrichtet werden.

 

 

 

Anlage:

  • Strategische Ziele der Landeshauptstadt Potsdam für die Neuausrichtung der KEvB-Klinikgruppe


 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Fazit finanzielle Auswirkungen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam (LHP) hat mit Beschluss vom 24.03.2021 (Drucksache Nr.: 21/SVV/0275) die Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH (KEvB) für eine Dauer von maximal 10 Jahren mit der Wahrnehmung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse auf dem Gebiet der LHP betraut. Im Rahmen der Betrauung hat sich die LHP zum Ausgleich eines möglichen Defizits verpflichtet (s. Beschluss DS- Nr.: 21/SVV/0623).

 

Durch die strategische Neuausrichtung der KEvB-Klinikgruppe soll auch erreicht werden, dass dieser Zuschuss entbehrlich wird, um damit eine haushaltsentlastende Wirkung für die LHP erzielen zu können.

 

Sollte die KEvB-Klinikgruppe jedoch nicht in der Lage sein, die strategischen Ziele allein mit vorhandenen Mitteln zu erreichen, wird die LHP finanzielle Unterstützung entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit gewähren.


 

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Anlagen

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