Mitteilungsvorlage - 03/SVV/0399
Grunddaten
- Betreff:
-
Penny-Kaufhalle
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- Frau Käbel, Tel. 3109
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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02.07.2003
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
In ihrer Sitzung am 7.5.03 hat die SVV der Stadtverwaltung
den Prüfauftrag erteilt, ob und inwieweit die Freiflächen des Grundstückes in
der Heinrich-Mann-Allee, auf dem sich die seit Januar 2003 geschlossene
Penny-Kaufhalle befindet, für Anwohnerparken als Ausgleich für den Wegfall von
Garagen in der Waldstadt 1 bereitgestellt werden können. Über das Prüfergebnis
ist in der SVV im Juli 2003 zu berichten.
Als Ergebnis der Prüfung ist folgendes mitzuteilen:
Aufgrund der Zusagen in einer im Januar 2002 erfolgten
Grundsatzdiskussion zwischen dem Oberbürgermeister und dem Garagenbeirat hat
die Verwaltung die Veränderungen, die sich in verschiedenen Neubaugebieten
durch die Veräußerung von bislang städtischen Garagengrundstücken ergeben, in
mehreren Gesprächsrunden mit Vertretern des Garagenbeirates sowie den großen
Wohnungsunternehmen erörtert, um zu klären, ob und wo sich durch eine absehbare
Inanspruchnahme und Verwertung dieser Flächen die Parkraumsituation so
verschärft, dass Handlungsbedarf besteht.
Am 07.03.2003 hat in diesem Rahmen ein Abstimmungsgespräch zur Thematik Garagen und Stellplätze in den Wohngebieten Waldstadt I und II stattgefunden, in dessen Verlauf auch der Standort Erich-Weinert-Straße erörtert wurde. An dem Gespräch haben u.a. für den Garagenbeirat die Herren Spallek und Krüger teilgenommen. Es wurde festgestellt, dass nach den Vorgaben der Haushaltskonsolidierung dieser Standort nach der Veräußerung einer anderweitigen Bebauung zugeführt werden solle. Auch bei dieser Inanspruchnahme wird jedoch übereinstimmend eine grundsätzliche Beeinträchtigung der Stellplatzbilanz in der Waldstadt I nicht erwartet.
Das angesprochene Grundstück zwischen Am Kuckucksruf und
Heinrich-Mann-Allee befindet sich nicht in städtischem Eigentum und ist auch
nicht öffentlich gewidmet, so dass es für eine Anwohnerparkberechtigung im
straßenverkehrsrechtlichen Sinne nicht zur Verfügung steht.
Die Entscheidung, hier Stellplätze einzurichten, obliegt
somit nicht der Verwaltung, sondern dem Eigentümer der Fläche – es sei denn,
die Stadt würde diese Fläche erwerben und öffentlich widmen.
Es ist jedoch bekannt, dass der Eigentümer des Grundstückes
sich bemüht, den Einzelhandel an diesem Standort wieder zu beleben. Auch wenn
verschiedene Randbedingungen zur Zeit noch streitig sind, ist davon auszugehen,
dass an diesem Standort ein neuer Supermarkt errichtet wird. Somit kann eine alternative
privatwirtschaftliche Nutzung des Grundstückes durch Vermietung von
Stellplätzen und Garagen ausgeschlossen werden, weil dies fraglos eine
geringere Rendite erwarten lässt.
Ein eventueller Vorschlag der Stadt gegenüber dem Eigentümer
der Fläche, über den Stellplatzbedarf des Supermarktes hinaus auf der Fläche zusätzliche
Stellplätze u.a. für die Anwohner bereitzustellen, ist nicht durchführbar.
Gerade die Einzelhandelseinrichtungen, die Wohngebiete versorgen sollen, dürfen
nicht einen solch hohen Anteil für ruhenden Verkehr entwickeln, dass sie
dadurch zum Störfaktor für die Wohnruhe der Anwohner werden. Dies wäre jedoch
durch die - von den Betreibern von Einzelhandelsbetrieben regelmäßig gewünschte
- Vergrößerung der Stellplatzanlagen zu erwarten. Ein Vorschlag, anstelle
der Einzelhandelsnutzung Stellplätze und Garagen anzubieten, würde dazu führen,
dass die derzeit bestehenden Differenzen in der Beurteilung der Zulässigkeit
eines Bauvorhabens als „vorgeschobene“ Bedenken zugunsten eines „sachfremden“
Ziels der Stadt bewertet würden.
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