Antrag - 21/SVV/1280

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Oberbürgermeister der LHP wird aufgefordert:

  1. die Etablierung eines Standortes für die berufliche Bildung ab 2027 zu prüfen (u.a. am favorisierten Standort in Golm),
  2. wie die temporäre Verlagerung der Fachoberschule einjährig/ zweijährig - Technik (Fachabitur) an diesem Standort wieder aufgefangen werden könnte sowie
  3. gleichzeitig die Organisationsstrukturen der Oberstufenzentren zu überprüfen, um die Landeshauptstadt Potsdam und den möglichen „neuen“ Standort zukunftsfähig für die berufliche Bildung aufzustellen.
  4. Eine Realisierung ist auch im Rahmen von Öffentlich-Privaten-Partnerschafts- Modellen (ÖPP) und Partnern zu prüfen.

Im März 2022 ist der Stadtverordnetenversammlung, ein Beschlussvorschlag zum weiteren Vorgehen vorzulegen.


 

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Erläuterung

Begründung:

Die Auswirkungen der Beschlussfassung vom 23. Juni 2021 zur „Integrierten Kita- und Schulentwicklungsplanung 2021 bis 2026“ (Drs. 21/SVV/0518) in Verbindung mit der Drs. 21/SVV/1109 haben eine Auflösung des OSZ 1 sowie eine Auslagerung der Fachoberschule einjährig/ zweijährig - Technik (Fachabitur) nach Brandenburg a.d.H. sowie Teltow zur Folge.

Um die berufliche Bildung wirklich zu stärken, könnte beispielsweise am Standort in Golm ein Ankerpunkt für die berufliche Bildung in der Landeshauptstadt Potsdam entwickelt werden. Gerade im Hinblick auf die räumliche Nähe zur Universität Potsdam, verschiedenen Instituten, dem Gewerbegebiet sowie dem go:in 1 & 2 könnten am Standort in Golm neue Synergien und Kooperationen erschlossen werden.

 

Dringlichkeit:

Mit dem Beschluss des Ausschusses für Bildung und Sport vom 16. November 2021 zur Drs. 21/SVV/1109 in Verbindung mit Drs. 21/SVV/0518 beginnt die Verlagerung und Zerschlagung des OSZ 1 bereits zum Schuljahr 2022/23. In knapp einem halben Jahr. Die Verwaltung hat deutlich gemacht, dass es in der Landeshauptstadt ab 2027 keine räumlichen Kapazitäten im Schulbereich gibt. Ein entsprechender Beschluss zum weiteren Vorgehen sofern man die berufliche Bildung stärken will muss somit bereits innerhalb des 1. Halbjahres 2022 ein Beschluss getroffen werden.

Aufgrund der Prozesse (Ausschussbefassung, Prüfung, …) ist eine Befassung ggf. Sofortbeschluss in der Dezembersitzung der Stadtverordnetenversammlung dringend erforderlich, um das ambitionierte Ziel der Verwaltung die berufliche Bildung wieder zu stärken mit einem abschließenden Beschluss im 1. Halbjahr zu unterlegen.


 

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