Antrag des Ortsbeirates - 21/SVV/1325

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ortsbeirat möge beschließen:

 

Der Ortsbeirat bittet den Oberbürgermeister dafür Sorge zu tragen, dass zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in der Ritterstraße in deren Verlauf wechselseitig am Straßenrand an geeigneten Stellen kleine umbordete Halbinseln mit niedriger bodendeckender Bepflanzung errichtet werden.

 

Die Entwurfsplanung für die Baumaßnahmen ist dem Ortsbeirat Golm spätestens Ende des I. Quartales 2022 vorzustellen.

 

Der Oberbürgermeister möge sicherstellen, dass die Realisierung der Baumaßnahme bis spätestens Endes des III. Quartales 2022 erfolgt.

 

Mit interessierten Anwohnenden sind Pflegevereinbarungen zur Gewährleistung des Erhaltens und der Entwicklung der künftigen Bepflanzung abzuschließen.

 

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Erläuterung

Begründung:

Der Bebauungsplan 02/93 „Wohngebiet Ritterstraße setzt entlang der Ritterstraße eine Vielzahl von Straßenbegleitbäumen wie auch im mittleren Teil eine platzartige Aufweitung (Quartiersplatz) zur Auflockerung des Ensembles fest.

 

Aufgrund der leitungsgebundenen Erschließung, die ohne Berücksichtigung der städtebaulich-gestalterischen Intentionen des Bebauungsplanes für den Straßenraum  geplant und errichtet wurde, ist die gemäß B-Plan 02/93 festgesetzte Anlage von Straßenbäumen tatsächlich nicht mehr möglich.

 

Im Zuge der Diskussion der Entwurfsplanung für die Gestaltung der öffentlichen Grünflächen wurde durch die Anwohnenden  jedoch ein Vorschlag erarbeitet, der eine Begrünung der Ritterstraße zumindest noch in geringem Umfang und auch gleichzeitig eine Verkehrsberuhigung gestattet. Der Vorschlag orientiert sich an vergleichbaren Potsdamer Quartieren wie der Straße Am Krongut in Potsdam Bornstedt. Die Kosten zu Realisierung des Vorschlags sind vergleichsweise gering.

 

Aufgrund der gegebenen Breite der Ritterstraße von 5,50 m sollte die wechselseitige Realisierung von kleinen umbordeten Halbinseln möglich sein; die zu errichtenden Halbinseln sollen dann bodendeckend bepflanzt werden. Die Zugänglichkeit für Rettungs-, Ver- und Entsorgungsfahrzeuge und die Einsehbarkeit des Straßenraumes bleibt gegeben. Im Straßenuntergund  verlaufende Leitungen werden nicht beeinträchtigt und bleiben einfach erreichbar. Gleichzeitig werden so sowohl eine Begrünung als auch eine Verkehrsberuhigung und damit weitere Erhöhung der Verkehrssicherheit erreicht.

 

Um für die LH Potsdam zusätzlichen Pflegaufwand zu minimieren, sollen mit interessierten Anwohnenden Pflegevereinbarungen für das künftige „Straßenbegleitgrün“ getroffen werden.

 

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Anlagen

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