Mitteilungsvorlage - 21/SVV/1164

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Das Ergebnis der Prüfung, wie anspruchsberechtigten Kindern zeitnah eine elektronische Karte zur Verfügung gestellt werden könnte, mit der die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, z.B. für Kita- und Schulessen, Kita- und Schulausflüge, Musikunterricht, Nachhilfe, Sport, Spiel und Geselligkeit oder vergleichbare Angebote kultureller Jugendbildung sowie für die Teilnahme an Freizeiten unkompliziert abgerufen und durch die Leistungsträger direkt mit der Verwaltung abgerechnet werden kann. Dabei sollen Städte betrachtet werden, die eine solche Karte bereits umgesetzt haben (z.B. Hamm, Kiel, Rostock und Münster).

 

Der Fachbereich Soziales und Inklusion hat sich zur Betrachtung einer Umsetzung der Bildungskarte mit den o.g. und weiteren Städten in Verbindung gesetzt. Im Bundesland Brandenburg wird aktuell kein ähnliches Modell umgesetzt.

 

In den einzelnen Kommunen erfolgt die Bearbeitung der Bildungs- und Teilhabeleistungen unterschiedlich. Lediglich in Magdeburg und Schwerin werden, wie in der Landeshauptstadt Potsdam, alle Rechtskreise über die Kommune bearbeitet. In allen anderen Städten findet die Bearbeitung der BuT-Leistungen nach dem SGB II über die Jobcenter statt.

 

In Schwerin und Magdeburg werden die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung, die angemessene und erforderliche Lernförderung sowie die soziokulturelle Teilhalbe über die Bildungskarte abgerechnet.

 

Eintägige Ausflüge und den persönlichen Schulbedarf erhalten die Antragsteller auch als Geldleistung. Die mehrtägigen Klassenfahrten werden als Sachleistung, d.h. Überweisung auf Klassenkonten erbracht.  Die Übernahme der Schülerbeförderung wird in Schwerin und Magdeburg nicht als BuT-Leistung erbracht.

 

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Erläuterung

Welche Leistungen werden in der Landeshauptstadt Potsdam derzeit in welcher Form bewilligt:

 

Leistung

Bescheid und Gewährung

Wie

Verwendungs- möglichkeit

Abrechnung/ Nachweise

gemeinschaft-

liche Mittags-

verpflegung in

 

Essenversorger erhalten eine Liste bzw. Gutscheine über anspruchsberechtigte Kinder.

Spitzabrechnung (tatsächlich anfallende Kosten) bzw. Pauschalbeträge

Sach-/ Dienstleistung - Direktzahlung monatliche Zahlung nach Rechnungslegung (RL) des Anbieters; Überweisung auf das Konto der Anbieter

Anbieterbezogen

Rechnungs- legung rückwirkend

angemessene und erforderliche Lernförderung

Eltern erhalten einen Gutschein zur Vorlage beim Anbieter ihrer Wahl. Die Abrechnung erfolgt nach der vorliegenden Bewilligung der Nachhilfe:

Art/Umfang/UStd.

Sach-/ Dienstleistung - Direktzahlung monatliche Zahlung nach RL Anbieter Überweisung auf das Konto der Anbieter

Anbieterbezogen

Rechnungs- legung rückwirkend

Teilhabe am sozialen und kulturellem Leben

 

Monatlicher Pauschalbetrag 15

Geldleistung

monatliche Überweisung zum 1. des Monats auf das Konto des Antragstellers

Verwendung für angegebenen Anbieter der sozio-kulturellen Teilhabe

einmalig bei Antragsstellung Anlage zur TH bzw. ein aktueller Kontoauszug 

Schülerbe-förderung

 

Erstattung Monatskarte bzw. Abo

 

Geldleistung monatliche Überweisung auf Konto des Antragstellers

Erstattung

Freie Verwendung

Monatskarte: rückwirkend nach Vorlage der Monats-karte im Original
Abo: zum 01. des Monats

Kita- und Schulausflüge

(eintägige)

Tatsächliche Kosten für z.B. Fahrkosten, Eintritt, Verpflegung

(kein Taschengeld)

Direktzahlung bzw. Geldleistung

Überweisung auf Konto Schule/ Kita/Hort bzw. Überweisung auf Konto des Antragsstellers

 

Anlassbezogen oder

Erstattung

Freie Verwendung

Anlage für Ausflüge bzw. Klassenfahrt

evtl. Quittung oder Konto-auszug

Klassenfahrten

(mehrtägige)

Tatsächliche Kosten für z.B. Fahrkosten, Eintritt, Verpflegung, Übernachtung

(kein Taschengeld)

Direktzahlung Überweisung auf Konto Schule/ Kita/Hort

 

Anlassbezogen

Anlage für Ausflüge bzw. KF

 

Persönlicher Schulbedarf

zum 01.02. bzw. 01.08.

Geldleistung

Überweisung auf Konto LB

 

Freie Verwendung für Schulmaterialien (Stifte, Lineal, Hefte – keine Bücher)

kein Nachweis

 

Möglicher Ablauf mit der Bildungskarte in der Landeshauptstadt Potsdam

Leistung

Bescheid und Gewährung

Buchung auf Karte (virtuell)

Abrechnung /Nachweise

gemeinschaftliche Mittagsverpflegung

Caterer erhält eine Info zur Bildungskarte und registriert die Kartennummer des Kindes durch Vorlage der Bildungskarte

 

ja

Jeder Anbieter muss registriert sein ggf. Vertrag mit LHP

 

Buchungsliste Anbieter Bildungskarte (BK)

angemessene und erforderliche Lernförderung

Anbieter Lernförderung registriert die Kartennummer des Kindes durch Vorlage der Bildungskarte

ja

Jeder Anbieter muss registriert sein ggf. Vertrag mit LHP

 

Buchungsliste Anbieter Bildungskarte (BK)

Teilhabe am sozialen und kulturellem Leben

Monatlicher Pauschalbetrag 15,00 EUR

Nein

Geldleistung – Auszahlung direkt an den Antragstellenden

 

 

 

Oder:

Anbieter soziokulturelle Teilhabe

registriert die Kartennummer des Kindes durch Vorlage der Bildungskarte

 

ja

Jeder Anbieter muss registriert sein ggf. Vertrag mit LHP

 

Buchungsliste Anbieter Bildungskarte (BK)

Schülerbeförderung

 

Erstattung Monatskarte bzw. Abo

 

Nein

Geldleistung – Auszahlung an den Antragstellenden

 

 

Kita- und Schulausflüge

(eintägige)

Tatsächliche Kosten für z.B. Fahrkosten, Eintritt, Verpflegung

(kein Taschengeld)

Nein

Überweisung auf Konto Schule /Kita/Hort

 

Klassenfahrten

(mehrtägige)

Tatsächliche Kosten für z.B. Fahrkosten, Eintritt, Verpflegung, Übernachtung

(kein Taschengeld)

Nein

Überweisung auf Konto Schule /Kita/Hort bzw. Erstattung an Antragstellenden

 

 

Persönlicher Schulbedarf

zum 01.02. bzw. 01.08.

Nein

Geldleistung – Auszahlung an Antragstellenden

 

 

 

Eine Gegenüberstellung aller Kommunen ist in der Anlage 1 zu finden.

 

Zeitnahe Umsetzung

 

Nach einer erfolgten Auftragserteilung zur Einführung einer „elektronischen“ Bildungskarte, ren folgende Prozessschritte notwendig:

 

Projektverfügung des OBM:

 

Inhalt: Bildung einer geschäftsbereichsübergreifenden Projektgruppe, inklusive der Bestimmung eines Verantwortlichen Geschäftsbereiches

 

Folgende Geschäftsbereiche ren zu beteiligen (Aufzählung nicht abschließend):

 

Geschäftsbereich

Fachbereich 

Inhalt der Beteiligung

 

Personalrat

 

Unterstützung Aufbau Team Bildungskarte,

Stellenbeschreibung und -bewertung Auswahlverfahren

 

RPA

 

Einbeziehung RPA zur Rechnungslegung, Prüfschwerpunkten und Beschreibung von Prozessabläufen

 

GB 1

FB 11

Stadtkasse- Anpassung Buchungssystem, Verrechnungsmöglichkeiten  

 

GB 3

 

FB 38

 

Inhaltliche Prozessgestaltung der Bildungskarte,

MA- Struktur, Aufgaben- und Prozessbeschreibung, ggf. Bildung eines Teams Bildungskarte

(analog der Anwenderkommunen Kiel, d.h. z.B. eine Koordinierungsstelle für alle organisatorischen und administrativen Aufgaben zur Bildungskarte, Prüfung und Controlling s. auch Anlage 1)

 

GB 3

FB 38, 3

Regelung zu den zusätzlichen Aufwendungen (anteilige Kostenübernahme Land/Bund), Klärung Gegenfinanzierung

 

GB 3

JobCenter

Schnittstelle JobCenter- SGB II Leistungen werden über BK gewährt

 

GB 2

GB 3

FB 23,24,28,29

FB 38, 39

Bestehende Leistungsvereinbarungen an Bildungskarte anpassen

 

GB 5

FB 53

Unterstützung Aufbau Team Bildungskarte,

Stellenbeschreibung und bewertung, Auswahlverfahren

 

GB 5

 

54 E- Government

Erstellen einer sog. IT- Architektur, Schnittstellen und Vergabeverfahren (Schnittstelle Anwenderprogramm PROSOZ, Datentransfer extern/intern)

 

GB 5

FB 52

Vergabemanagement

Datenschutzbeauftragter

 

Prüfung Datenschutz

Ausschreibung der Leistung im Vergabeverfahren

Bewertung und Zuschlagserteilung  

 

GB 5

FB 51 Marketing

Informationskampagne, Öffentlichkeitsarbeit

 

 

Aufgaben der Projektgruppe:

 

  • Abstimmung und Organisation der internen Rahmenbedingungen und Definition eines umsetzbaren Zeitplans

 

  • Information sowie Einbeziehung Kunden, Anbieter – Einführung in ein neues Abrechnungssystem über das Online-Portal der Bildungskarte (z.B. Essensanbieter, Anbieter Teilhabeleistungen, Schule, Hort)

 

  • Erstellen von mehrsprachigen Informationsplattformen- (z.B. französisch, arabisch, russisch, barrierefrei)

 

  • Schulung Personal

 

  • Evaluation, ggf. wissenschaftliche Begleitung, Auswertung Synergie 

 

Bei der Bildungskarte handelt es sich um eine Chipkarte, welche mit einem Onlineportal verknüpft ist. Die Chipkarte dient als Legitimationsmedium, wobei das Onlineportal als Angebots- sowie Abrechnungsplattform genutzt wird.

 

Das Onlineportal kann von Kindern/Schülern/Eltern genutzt werden, um Angebote von Leistungsanbietern in der Landeshauptstadt Potsdam zu suchen.

 

Die Leistungsberechtigten erhalten Chipkarten, welche beim Anbieter (Kindertagesstätte, Kindertagespflege, Hort, Schulen, Caterer, Nachhilfelehrer sowie Vereine für Sport/ Kultur/ Freizeit) vorgelegt werden müssen. Jede Chipkarte hat eine Kartennummer, welche das jeweilige Kind identifiziert.

 

Jeder Leistungsanbieter muss sich einmalig im Online-Portal registrieren. Anhand der Kartennummer können dann die teilnehmenden Leistungsanbieter die von den Kindern und Jugendlichen in Anspruch genommenen Leistungen online abrufen und abrechnen.

 

Das aufwendige Abrechnungsverfahren für Bildungs- und Teilhabeleistungen soll durch die Bildungskarte vereinfacht werden.

 

Weiterhin bestehen bleibt jedoch die Beantragung durch die Antragsteller bzw. Prüfung und Bearbeitung der Bildungs- und Teilhabeleistungen. Diese entfallen durch die Einführung der Bildungskarte nicht.

 


 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Fazit finanzielle Auswirkungen:

 

Zur Umsetzung der zusätzlichen Schnittstellen und Module für das Fachverfahren sind mit finanziellen Auswirkungen wie folgt zu rechnen:

 

Einmalige Leistungen:   475.000,00 EUR

Monatliche Leistungen:      9.250,00 EUR
 

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Anlagen

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