Mitteilungsvorlage - 21/SVV/1302

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Anlass für die Berichterstattung sind verschiedene, aufeinander aufbauende Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung:

 

Der B-Plan Nr. 40 „Kaserne Kirschallee“ mit Satzungsbeschluss vom 25.1.2006 weist das Baufeld C an der David-Gilly-Straße eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Kindertagesstätte / Jugendfreizeitstätte / Sportfunktionsgebäude“ aus.

 

In Umsetzung der am 30.01.2019 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Konkretisierung der Ziele für den Entwicklungsbereich Bornstedter Feld (DS 18/SVV/0735) waren für diese Gemeinbedarfsfläche zusätzlich zu den Festsetzungen des Bebauungsplans in baulicher Kombination mit einer Kita und ggf. mit Sportfunktionsräumen Räume für einen Bürgertreff vorzusehen.

 

Diese planerische Aufgabe sollte gemäß Beschluss 19/SVV/0687 (Ideenwettbewerb für Kita / Bürgertreff in der David-Gilly-Straße) in Form eines Ideenwettbewerbs umgesetzt werden, z.B. in Form eines Studierendenwettbewerbs. Dessen Ergebnisse sollten den Bewohnerinnen und Bewohnern des Entwicklungsbereichs im Detail vorgestellt werden und deren Meinung in angemessener Weise festgestellt und bei der Entscheidung berücksichtigt werden.

 

Zwischenzeitlich haben sich wesentliche Änderungen in den Rahmenbedingungen zur vorgesehenen Nutzung der betreffenden Fläche ergeben:

 

  1. Die Gemeinbedarfsfläche wird nicht mehr als (weiterer) Kitastandort benötigt

Gemäß integrierter Kita- und Schulentwicklungsplanung (IKSEP) 2021 bis 2026 (DS 21/SVV/0518) wird auf der betreffenden Gemeinbedarfsfläche keine weitere Kita zusätzlich zur bestehenden Einrichtung im südlichen Teil des Baufeldes (David-Gilly-Straße 3, Kita „nemaler“) benötigt. Dementsprechend wurde der Standort auch nicht in die Kitabedarfsplanung für den Planungsraum 201 aufgenommen bzw. fand nicht Eingang in die am 23.06.2021 beschlossene Vorlage.

 

  1. Die Gemeinbedarfsfläche wird nicht mehr für einen „rgertreff“ benötigt

In Umsetzung der o.g. Beschlussvorlage 21/SVV/0518 zur Integrierten Kita- und Schulentwicklungsplanung 2021 bis 2026 werden nach Fertigstellung des dortigen Gymnasiums am künftigen Schulstandort Pappelallee und damit in nächster Nähe zur Gemeinbedarfsfläche David-Gilly-Straße besser geeignete Alternativen für eine Nutzung als Nachbarschafts- und Begegnungshauses r den Planungsraum 201 zur Verfügung stehen. Dies war zum Zeitpunkt der Beschlussfassung Konkretisierung der Ziele für den Entwicklungsbereich Bornstedter Feld wie auch des Beschlusses zum Ideenwettbewerb für Kita / Bürgertreff in der David-Gilly-Straße noch nicht absehbar.

 

  1. Die Gemeinbedarfsfläche wird nicht mehr für eine Jugendfreizeiteinrichtung benötigt

Die Konkretisierung der Planung anderer Baufelder im Entwicklungsgebiet hat ergeben, dass eine Jugendfreizeiteinrichtung an anderer Stelle im Entwicklungsgebiet geschaffen werden kann. Auch ist die Sanierung und damit die Sicherung des Weiterbetriebs des Jugendclubs „Ribbeckeck“ vorgesehen, so dass auch r diese Nutzung kein Bedarf mehr auf dem bislang dafür vorgesehenen Baufeld C besteht.

 

Weiterhin an dem Standort des Baufelds erforderlich ist die Schaffung von Sportfunktionsräumen, die bislang auf der benachbarten, unter anderem von der Karl-Foerster-Grundschule genutzten Sportplatzfläche fehlen.

 

In Umsetzung des Beschlusses 20/SVV/0518 zur „Auflösung der Gemeinschaftsunterkünfte für Flüchtlinge gibt es auch die Anforderung, Unterkünfte zur vorübergehenden Unterbringung von Personen nach dem Landesaufnahmegesetz künftig nur noch in wohnungsähnlicher Form zu betreiben. Angesichts unverändert hoher Unterbringungsbedarfe erfolgte daher eine Prüfung, inwieweit die ursprünglich temporär vorgesehene Nutzung als Standort für die Aufnahme und vorübergehende Unterbringung von Geflüchteten verstetigt werden kann. Der Standort ist aus fachlicher Sicht dafür grundsätzlich geeignet, allerdings sind dafür weitere konkretisierende Vorarbeiten nötig. Unabhängig davon ist einrmliches Beteiligungsverfahren im Falle einer Änderung des Bebauungsplans nötig, falls andere als die bisher textlich festgesetzten Gemeinbedarfe bei der Nutzung der Fläche Berücksichtigung finden sollen.

 

Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass Punkt 4 des Beschlusses 19/SVV/0687 zur Konkretisierung der Entwicklungsziele für den Entwicklungsbereich Bornstedter Feld nicht mehr aktuell ist. In Verbindung mit dem vorgenannten Punkt sind damit auch der Umsetzung des Beschlusses zum Ideenwettbewerb für Kita / Bürgertreff in der David-Gilly-Straße die Umsetzungsvoraussetzungen entzogen.


 

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