Beschlussvorlage - 03/SVV/0358
Grunddaten
- Betreff:
-
Verträge über die Eingliederung der Gemeinden Neu Fahrland und Groß Glienicke in die Landeshauptstadt Potsdam
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Einreicher*:
- Herr Hadlich
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
02.07.2003
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Eingliederungsverträge mit der Gemeinde Neu Fahrland vom
13. März 2002 und mit der Gemeinde Groß Glienicke vom 25. März 2002 werden auf
der Grundlage des § 4 des 3. Gemeindegebietsreformgesetz in Verbindung mit § 23
des 4. Gemeindegebietsreformgesetz bestätigt.
Erläuterung
Begründung:
Mit den DS 01/SVV/911 vom 23.01.2002 (Eingliederungsvertrag
mit der Gemeinde Neu Fahrland) und DS 02/SVV/0267 vom 25.03.2002
(Eingliederungsvertrag mit der Gemeinde Groß Glienicke) wurden durch die StVV
die Eingliederungsverträge beschlossen und dem Ministerium des Inneren als
Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorgelegt.
Die Verträge konnten wegen der fehlenden Zustimmung des
Landkreises Potsdam-Mittelmark nicht genehmigt werden. Die Eingliederung wurde
durch den Landtag am 05.03.2003 mit dem 3. Gemeindegebietsreformgesetz
beschlossen.
In den Verträgen sind überwiegend Rechtsfolgen vereinbart
worden, die auch gem. des § 4 des 3. Gemeindegebietsreformgesetz in Verbindung
mit § 23 des 4. Gemeindegebietsreformgesetz geregelt werden können.
Das Ministerium des Inneren hat mit Schreiben vom14. April
die Landeshauptstadt aufgefordert, mit einem Beschluss der StVV mitzuteilen,
dass die Inhalte der Verträge auch vor dem Hintergrund der
Gemeindegebietsreformgesetze bestätigt werden.
Das Ministerium hat darauf hingewiesen, dass durch den
Erlass des Gesetzes diejenigen Passagen der Verträge, die schon durch das
Gesetz geregelt sind sowie der § 3 Abs. 2 des Vertrages mit Groß Glienicke
(Direktwahl des Bürgermeisters) nicht genehmigungsfähig seien. Eine Änderung
des Vertrages bedürfe es jedoch nicht.
Die finanziellen Auswirkungen werden im Haushaltsplan 2004
berücksichtigt, da in Übereinstimmung mit dem Amt Fahrland die Haushalte 2003 der
beiden Gemeinden zu Ende geführt werden sollen.