Beschlussvorlage - 03/SVV/0358

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Eingliederungsverträge mit der Gemeinde Neu Fahrland vom 13. März 2002 und mit der Gemeinde Groß Glienicke vom 25. März 2002 werden auf der Grundlage des § 4 des 3. Gemeindegebietsreformgesetz in Verbindung mit § 23 des 4. Gemeindegebietsreformgesetz bestätigt. 

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Erläuterung

 

Begründung:

 

Mit den DS 01/SVV/911 vom 23.01.2002 (Eingliederungsvertrag mit der Gemeinde Neu Fahrland) und DS 02/SVV/0267 vom 25.03.2002 (Eingliederungsvertrag mit der Gemeinde Groß Glienicke) wurden durch die StVV die Eingliederungsverträge beschlossen und dem Ministerium des Inneren als Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorgelegt.

Die Verträge konnten wegen der fehlenden Zustimmung des Landkreises Potsdam-Mittelmark nicht genehmigt werden. Die Eingliederung wurde durch den Landtag am 05.03.2003 mit dem 3. Gemeindegebietsreformgesetz beschlossen.

In den Verträgen sind überwiegend Rechtsfolgen vereinbart worden, die auch gem. des § 4 des 3. Gemeindegebietsreformgesetz in Verbindung mit § 23 des 4. Gemeindegebietsreformgesetz geregelt werden können.

Das Ministerium des Inneren hat mit Schreiben vom14. April die Landeshauptstadt aufgefordert, mit einem Beschluss der StVV mitzuteilen, dass die Inhalte der Verträge auch vor dem Hintergrund der Gemeindegebietsreformgesetze bestätigt werden. 

Das Ministerium hat darauf hingewiesen, dass durch den Erlass des Gesetzes diejenigen Passagen der Verträge, die schon durch das Gesetz geregelt sind sowie der § 3 Abs. 2 des Vertrages mit Groß Glienicke (Direktwahl des Bürgermeisters) nicht genehmigungsfähig seien. Eine Änderung des Vertrages bedürfe es jedoch nicht.

 

Die finanziellen Auswirkungen werden im Haushaltsplan 2004 berücksichtigt, da in Übereinstimmung mit dem Amt Fahrland die Haushalte 2003 der beiden Gemeinden zu Ende geführt werden sollen. 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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