Beschlussvorlage - 03/SVV/0341
Grunddaten
- Betreff:
-
Selbstbindungsbeschluss Integrierter Städtebaulicher Rahmenplan Waldstadt II
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Einreicher*:
- Frau Juhasz, Tel. 3226
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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04.06.2003
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02.07.2003
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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17.06.2003
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der integrierte städtebauliche Rahmenplan für die Waldstadt
II ist als informelle Planung zur Präzisierung der städtebaulichen Entwicklung
und als Grundlage für die Inanspruchnahme von Mitteln der Städtebauförderung im
Zeitraum 2002 bis 2007 anzuwenden.
Erläuterung
Begründung:
Integrierter
Städtebaulicher Rahmenplan Waldstadt II - Kurzfassung
Erläuterung zur Beschlussvorlage der
Stadtverordnetenversammlung
Die Waldstadt II
wurde 2001 als Gebiet des komplexen Wohnungsbaus in industrieller Plattenbauweise
in das Bund-Länder-Programm zur Förderung der städtebaulichen Weiterentwicklung
großer Neubaugebiete (sog. N-Programm) aufgenommen. Voraussetzung für die
Inanspruchnahme der Förderung für Einzelvorhaben im Rahmen des Programms ist
die Erstellung eines integrierten städtebaulichen Rahmenplanes, der die Ziele,
Konzepte und Strategien der städtebaulichen Weiterentwicklung darstellt. Mit
dem Rahmenplan wird erstmalig für die Waldstadt II ein umfassendes Entwicklungskonzept
vorgelegt, das den Handlungsrahmen für weiterführende Planungen und die
Umsetzung konkreter Maßnahmen formuliert.
Die Erarbeitung des
integrierten städtebaulichen Rahmenplanes für die Waldstadt II durch das
Planungsbüro "Grün der Zeit", Potsdam, wurde 2002 abgeschlossen. Die
Finanzierung erfolgte mit Hilfe von Fördermitteln des Landes Brandenburg.
Die Aussagen des
Rahmenplans fügen sich in das "Stadtentwicklungskonzept Wohnen"
(Stadtumbaukonzept) ein, so dass beide Planungen nicht im Widerspruch
zueinander stehen. Indem die Umsetzung des N-Programms in der Waldstadt II
insbesondere die Verbesserung des öffentlichen Raums und des Wohnumfeldes
beinhaltet, werden die Zielsetzungen des Stadtentwicklungskonzepts für die
Waldstadt II (insbes. Differenzierung des Wohnungsbestandes nach Aufwertungs-
und Abwartegebieten, Anpassung der Infrastruktur, Aufwertung des öffentlichen
Raumes) sogar ausdrücklich unterstützt. Da im Stadtentwicklungskonzept Wohnen
nicht vorgesehen ist, die städtebauliche Struktur der Waldstadt II zu
verändern, ist gleichzeitig Planungssicherheit für die dringend erforderliche
Anpassung der Freiraumgestaltung an die den heutigen Vorschriften
entsprechenden Standards gegeben.
Der Rahmenplan stellt
aufbauend auf der vorhandenen räumlichen Struktur des Gebietes Maßnahmen und
Lösungsvorschläge dar für die Themenbereiche
§
Gebäude
/ Öffentliche Einrichtungen / Handel und Dienstleistungen
§
Freiraum
/ Grünflächen
§
Verkehr
/ Anbindungen
§
Technische
Infrastruktur
mit folgenden Kernaussagen:
§
Sicherung
und Qualifizierung eines attraktiven und vielfältigen Wohnungsangebotes
§
Entwicklung
und Neuordnung der öffentlichen Grünflächen zu wald-parkartigen Bereichen mit
verbesserten Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung und Erholung
§
Aufwertung
des Wohnumfeldes
§
Stärkung
der Quartierszentren in ihrer Funktion auch als Orte sozio-kulturellen Lebens
§
Bestandssicherung
und Qualifizierung der Bildungseinrichtungen
§
Neuordnung
der Straßenräume, insbesondere des fließenden und ruhenden Verkehrs
§
Ausbau
des Fuß- und Radwegenetzes
§
Erarbeitung
von Nutzungskonzepten für zur Disposition stehende Objekte und Liegenschaften.
Die Erstellung des
integrierten Rahmenplans basiert auf einem kontinuierlich geführten
Abstimmungsprozess in den die betroffenen Ressorts der Stadtverwaltung,
insbesondere die Fachbereiche Schule und Sport, Jugend, Soziales und Wohnen,
Ordnung und Sicherheit, Umwelt und Gesundheit, Stadtplanung und Bauordnung,
Grün- und Verkehrsflächen, sowie die Öffentlichkeit intensiv einbezogen wurde.
Federführend waren der Bereich Stadterneuerung in Zusammenarbeit mit dem
Entwicklungsbeauftragten für die Neubaugebiete Stadtkontor. An einem regelmäßig
tagenden, planungsbegleitenden Projektbeirat nahmen Vertreter der Fraktionen
der Potsdamer Stadtverordnetenversammlung, der Fachbereiche der
Stadtverwaltung, der Bildungs- und Sozialeinrichtungen im Stadtteil, des
Einzelhandels, der Wohnungsunternehmen sowie interessierte Bürger, insbesondere
der örtlichen Bürgerinitiative, teil. Dieser Abstimmungsprozess wird auch in
der Umsetzungsphase im Projektbeirat unter Federführung des Bereichs
Stadterneuerung und des Entwicklungsbeauftragten für die Neubaugebiete
Stadtkontor fortgesetzt.
Um städtebauliche,
wohnungswirtschaftliche und soziale Strategien besser verknüpfen zu können,
wurde für die Waldstadt II ergänzend zur Rahmenplanung eine Sozialstudie
erstellt, die sich der Erhebung und Bewertung von Aussagen zur Wohn- und
Lebenssituation der Bewohner widmet
Die nachfolgende
Tabelle gibt eine Übersicht über die Gesamtheit der vorgeschlagenen Maßnahmen
im Sinne eines Maximalkataloges. Dabei werden neben den erforderlichen
kommunalen Maßnahmen auch die Handlungserfordernisse dargestellt, die in der
Zuständigkeit der Wohnungsunternehmen oder sonstiger Träger liegen. Es werden
Hinweise auf den Zeitrahmen der Umsetzung der Einzelmaßnahmen gegeben. Sowohl
der Zeitrahmen als auch die konkrete Umsetzbarkeit und Finanzierung ist für
jede Maßnahme am konkreten Einzelfall zu überprüfen. Die räumliche Verortung
geht aus der beifügten Planungszeitung Nr. 7 - Rahmenplan - Maßnahmekonzept
hervor.
Für die Umsetzung
derjenigen Maßnahmen, die im Rahmen der Städtebauförderung finanziert werden
sollen, ist ein Zeitraum voraussichtlich bis zum Jahr 2007 vorgesehen. Mit den
ersten Maßnahmen wird 2003 begonnen. Einen Überblick über den erreichten
Maßnahmenstand und die geplanten Vorhaben 2003/04 gibt der beiliegende Plan
"Einzelvorhaben im Neubaugebiet".
Fazit finanzielle Auswirkungen
Durch den Beschluss des Integrierten Städtebaulichen Rahmenplans entstehen keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen.
Kosten entstehen nur bei der Entscheidung zur Umsetzung von Einzelmaßnahmen. Die im Rahmenplan aufgezeigten Maßnahmen können in dem Maße umgesetzt werden, wie hierfür Fördergelder oder Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Finanzielle
Mittel stehen zur Zeit über die Städtebauförderung im Rahmen des
Bund-Länder-Programms zur Weiterentwicklung großer Neubaugebiete (VVN-Programm)
zur Verfügung. Hierzu werden die Kosten- und Finanzierungsübersichten zur Zeit
erstellt. In den jährlich fortzuschreibenden Maßnahmen- und
Durchführungskonzepten werden die über das Förderprogramm zu finanzierenden
Maßnahmen dargestellt und ständig aktualisiert.