Beschlussvorlage - 21/SVV/1352

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Aufnahme von Krediten in Höhe von 18.568.000 zur Finanzierung der Investitionsmaßnahmen gemäß Wirtschaftsplan 2020 durch den Eigenbetrieb Kommunaler Immobilien Service (KIS), Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Potsdam, wird zu folgenden Bedingungen zugestimmt:

 

- Kommunalkredit, Annuitätendarlehen mit anfänglicher Tilgung von mindestens 1 % p. a.

bzw. Ratenkredit

- max. Zinssatz 3,0 % p. a.

 

Die Kreditaufnahme hat innerhalb von 9 Monaten nach Beschlussfassung zu erfolgen.

 

 

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Erläuterung

 

 

 

Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat mit DS 20/SVV/0406 vom 06.05.2020 den Wirtschaftsplan 2020 des KIS beschlossen, der eine Kreditaufnahme i. H. v. insgesamt 28.045.100 € vorsah. Mit Schreiben vom 19.11.2020 genehmigte die Kommunalaufsicht des Landes Brandenburg einen Teilbetrag i. H. v. 18.568.000 €. Mit Beschluss vom 18.02.2021 (DS 21/SVV/0063) trat die Stadtverordnetenversammlung der Teilgenehmigung bei. Der Wirtschaftsplan 2020 trat mit seiner Veröffentlichung am 25.02.2021 im Amtsblatt der Landeshauptstadt Potsdam in Kraft.

 

Eine frühere Aufnahme der Kredite war auf Grund der jeweiligen Projektfortschritte sowie unter Berücksichtigung der Liquiditätsplanung nicht erforderlich. Nunmehr ist beabsichtigt, die Kreditermächtigung in Anspruch zu nehmen. Die Aufnahme der Kredite ist im Anschluss an die Beschlussfassung im Verlauf des ersten und zweiten Quartals 2022 vorgesehen.

 

Gemäß § 74 Abs. 3 BbgKVerf i. V. m. § 86 Abs. 2 BbgKVerf gilt eine Kreditermächtigung bis zum Ende des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres und, wenn die Haushaltssatzung für das übernächste Jahr nicht rechtzeitig öffentlich bekannt gemacht wird, bis zum Erlass dieser Haushaltssatzung. Demzufolge behält die Kreditermächtigung aus dem Wirtschaftsplan 2020 längstens bis zur Veröffentlichung des Wirtschaftsplans 2022 ihre Gültigkeit. Der Entwurf des Wirtschaftsplans 2022 des KIS wurde in die Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung eingebracht. Da er genehmigungspflichtige Kredit- und Verpflichtungsermächtigungen erhält, kann er jedoch erst nach seiner kommunalrechtlichen Genehmigung und anschließenden Veröffentlichung in Kraft treten.

 

Die Zuständigkeit für die tatsächliche Entscheidung über die Kreditaufnahme liegt gemäß § 16 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Potsdam und § 6 der Satzung des Eigenbetriebes KIS bei der Stadtverordnetenversammlung.

 

Es sind die Aufnahmen von Kommunaldarlehen vorgesehen. Sofern möglich und wirtschaftlich sinnvoll sollen auch zinsgünstige Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau - KfW - und der Investitionsbank des Landes Brandenburg - ILB - genutzt werden.

 

Der Kredit soll innerhalb von 9 Monaten nach Beschlussfassung aufgenommen werden. Bei der Aufnahmeentscheidung hat der KIS die Subsidiarität der Kreditaufnahme nach § 64 (3) BbgKVerf zu prüfen. Bei der Ausschreibung ist auf einen günstigen Aufnahmezeitpunkt bezüglich des Zinsniveaus zu achten. Der KIS kann die Gesamtkreditsumme auf mehrere Kredite aufteilen. Dabei gelten die im Beschluss genannten Bedingungen für jeden einzelnen Kredit.

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird nach der erfolgten Aufnahme der Kredite über den vertraglichen Zinssatz informiert.

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Fazit finanzielle Auswirkungen:

 

Die finanziellen Auswirkungen der Kredite sind im beschlossenen Wirtschaftsplan 2021 des KIS berücksichtigt.

 

Unter Berücksichtigung des maximalen Zinssatzes von 3,0 % p. a. und einer anfänglichen Tilgung von 1 % p. a. führt dies im ersten Jahr nach Kreditaufnahme bei einem Annuitätendarlehen zu einer maximalen Zinsbelastung i. H. v. 557.040  und einer Tilgung i. H. v. 185.680 . Die Gesamtbelastung aus Zinsen und Tilgungen liegt in den Folgejahren bei 742.720 € p. a., wobei sich die Zinsbelastung zu Gunsten der Tilgung schrittweise verringert.

 

Die finanziellen Auswirkungen der mit Hilfe der Kredite getätigten Investitionen, in Form von Mieten und Betriebskosten für die Nutzer, sind in der gültigen Haushaltssatzung der Landeshauptstadt Potsdam für die Jahre 2020/2021 sowie in der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung vollumfänglich berücksichtigt.

 

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Anlagen

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