Mitteilungsvorlage - 21/SVV/1355

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Anpassungen und Verlängerung der städtischen Förderrichtlinien des Bereichs Wirtschaftsförderung für die Jahre 2022 - 2024:

(1)   Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen zur Teilnahme an Messen, Ausstellungen und Kooperationsbörsen (entsprechend der beigefügten Richtlinie)

(2)   Richtlinie über die Gehrung von Zuwendungen zur Unterstützung unternehmensbezogener Vermarktungsaktivitäten sowie zum Schutz des geistigen Eigentums (entsprechend der beigefügten Richtlinie)

Die Unterstützung von Vorhaben zur Neuschaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen ist ein zentrales Anliegen der kommunalen Wirtschaftsförderung in der Landeshauptstadt Potsdam. Besonders unterstützungswürdig sind dabei Maßnahmen und Initiativen, die von kleinen Unternehmen und Kleinstunternehmen ausgehen, die das Rückgrat der Potsdamer Wirtschaft bilden. Sie gewährleisten in Potsdam wirtschaftliche Stabilität und Dynamik, schaffen und sichern Arbeitsplätze und fördern auf Grund ihrer Verwurzelung in der Stadt die lokale und regionale Entwicklung.

Die Landeshauptstadt Potsdam unterstützt kleine Unternehmen und Kleinstunternehmen bei der Vermarktung und der Markterschließung aktuell auf der Grundlage der

  • Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen zur Teilnahme an Messen, Ausstellungen und Kooperationsbörsen - Messeförderung (seit 2004)
  • Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Unterstützung unternehmensbezogener Vermarktungsaktivitäten sowie zum Schutz des geistigen Eigentums - Vermarktungsförderung (seit 2017)

In der aktuellen Förderperiode 2019 - 2021 gab es bis dato 71 Anträge auf Zuschüsse zur Teilnahme an Messen und zur Vermarktungsförderung. Davon entfielen 50 Anträge (43 Bewilligungen und 7 Ablehnungen) auf die Vermarktungsförderung und 21 Anträge (12 Bewilligungen und 9 Ablehnungen) auf die Messeförderung.

 

Die Messeförderung erweist sich dabei als ein etabliertes Instrument und wird im gleichen Maß wie in den vorherigen Jahren nachgefragt. Dabei soll auch die Rolle der geförderten Unternehmen als Imageträger für den Wirtschaftsstandort Potsdam anerkannt werden.

Die im Jahr 2017 eingeführte Vermarktungsförderung hat sich sehr schnell als wirkungsvolles Förderinstrument bewiesen. Hervorzuheben ist an dieser Stelle die von den Unternehmen getätigten Auftragsvolumen in Höhe von rund 110 TEUR, worauf wiederum rund 60 TEUR auf Potsdamer Auftragnehmer entfallen. Neben der Verbesserung der Außendarstellung Potsdamer Unternehmen zur Erhöhung der kundenbezogenen Reichweite, bei einer gleichzeitigen Stärkung des IT/Medienstandortes, wurde durch erzielte Synergieeffekte eine zusätzliche positive Stimulierung des Wirtschaftsstandortes Potsdam erreicht.

Aufgrund der wirtschaftlichen Bedeutung für Potsdamer Kleinstunternehmen und der starken Nachfrage sollen die Richtlinien um drei Jahre verlängert werden. Weiterhin wurden die Richtlinien punktuell angepasst. Grundlage hierfür sind Erfahrungen aus der aktuellen Förderperiode (2019  2021).

Die wichtigsten Anpassungen im Förderprogramm Messeförderung sind:

  • Erhöhung der Zuwendung für internationale Messen, Ausstellungen und Kooperationsbörsen
  • Anpassung der förderfähigen Wirtschaftszweige
    • Stärkung des ländlichen Raums und dessen wirtschaftliche Entwicklung unter Beachtung des Aspekts der Nachhaltigkeit (Aufnahme der Wirtschaftszweige „Anbau mehrjähriger Pflanzen“ und „Betrieb von Baumschulen sowie Anbau von Pflanzen zu Vermehrungszwecken“)

Die wichtigsten Anpassungen im Förderprogramm Vermarktungsförderung sind:

  • neuer Förderbaustein „konzeptionelle Analyse und Beratung zu einem professionellen Marketing“r eine ganzheitliche Abdeckung
  • Anpassung der förderfähigen Wirtschaftszweige
    • Stärkung des ländlichen Raums und dessen wirtschaftliche Entwicklung unter Beachtung des Aspekts der Nachhaltigkeit (Aufnahme der Wirtschaftszweige „Anbau mehrjähriger Pflanzen“ und „Betrieb von Baumschulen sowie Anbau von Pflanzen zu Vermehrungszwecken“)

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Fazit finanzielle Auswirkungen:

 

Im Haushalt 2022 und der mittelfristigen Ergebnisplanung wurden im Produktkonto Förderung der Entwicklung des Wirtschaftsstandortes 5710000.5317100 Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen Mittel in Höhe von jährlich 40.000 Euro als Zuwendungen im Rahmen der beiden städtischen Förderprogramme Messe- und Vermarktungsförderung veranschlagt. Die verbleibenden Mittel sind für Projektförderungen zur Stärkung der Innenstadt vorgesehen.
 

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Anlagen

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